Diplomarbeit von Norina Hugelshofer und Pascal Suter - Paramed
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Neben der Impfreaktion gibt es noch weitere Kategorien <strong>von</strong> Nebenwirkungen <strong>und</strong><br />
Schädigungen durch Impfungen. Diese treten jedoch äusserst selten auf. Eine Übersicht gibt<br />
nachfolgende, aus Quast/Ley (1999; 140) übernommene <strong>und</strong> leicht gekürzte Tabelle:<br />
Reaktionen nach Impfungen Häufigkeit Beispiele<br />
Impfreaktionen<br />
(harmlose Beschwerden im<br />
Rahmen der Immunantwort)<br />
Impfkrankheit<br />
(leichte Form der Infektionskrankheit,<br />
verursacht durch die<br />
abgeschwächten Erreger)<br />
Prozentbereich Lokalreaktion nach Tetanus-<br />
Impfung (Schmerzen <strong>und</strong> Rötung<br />
an der Injektionsstelle)<br />
Prozentbereich „Impfmasern“<br />
Impfkomplikation<br />
(vorübergehende therapiebedürftige<br />
Erkrankung)<br />
Promillebereich Arthritis nach Röteln-Impfung<br />
Impfschaden Bereich <strong>von</strong> 1:1 Mio. Enzephalitis nach<br />
Gelbfieberimpfung<br />
Quast/Ley (1999: 48f) führen weiter aus, dass Erscheinungen, welche über die oben<br />
genannten Symptome einer Impfreaktion hinausgehen, auf jeden Fall genau untersucht<br />
werden müssen. Zusätzlich muss auch noch abgeklärt werden, ob das Auftreten dieser<br />
Symptome mit der Impfung im Zusammenhang steht oder ob eine andere Ursache vorliegt.<br />
Falls ein Zusammenhang mit der Impfung nicht ausgeschlossen werden kann, muss<br />
unverzüglich die dafür verantwortliche staatliche Behörde informiert werden.<br />
Konkretisierend stellen Quast/Ley (1999: 51) fest, „dass es nach Impfungen prinzipiell keine<br />
neuen, bisher noch nie gesehenen Krankheitsbilder gibt. Impfkrankheiten verlaufen meist nach<br />
bekannten Mustern, wie sie auch <strong>von</strong> der entsprechenden Infektionskrankheit bekannt sind […]<br />
Die Symptome der Erkrankung müssen ärztlich überprüfbar sein. Schleichend auftretende<br />
Schädigungen ohne jede Akutsymptomatik nach einer Impfung sprechen gegen einen<br />
Zusammenhang mit der Impfung.“<br />
In Deutschland ist es gesetzlich folgendermassen geregelt, dass für die Anerkennung eines<br />
Impfschadens nicht notwendigerweise ein Kausalzusammenhang zwischen Impfung <strong>und</strong><br />
Erkrankung verlangt wird (Quast/Ley 1999: 51), was bedeutet, dass die Anerkennung eines<br />
Impfschadens nicht tatsächlich belegt, dass zwischen der Impfung <strong>und</strong> der Erkrankung ein<br />
Zusammenhang besteht, sondern nur bedeutet, dass ein Zusammenhang nicht ausgeschlossen<br />
werden kann.<br />
Darüber hinaus gelten für die Pharmaindustrie bei der Verantwortlichkeit <strong>und</strong> der Sicherheit<br />
der Impfungen dieselben Vorschriften wie für andere Medikamente (Quast/Ley 1999: 52f).<br />
<strong>Hugelshofer</strong> / <strong>Suter</strong> Seite 20 <strong>von</strong> 73