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Diplomarbeit von Norina Hugelshofer und Pascal Suter - Paramed

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Neben der Impfreaktion gibt es noch weitere Kategorien <strong>von</strong> Nebenwirkungen <strong>und</strong><br />

Schädigungen durch Impfungen. Diese treten jedoch äusserst selten auf. Eine Übersicht gibt<br />

nachfolgende, aus Quast/Ley (1999; 140) übernommene <strong>und</strong> leicht gekürzte Tabelle:<br />

Reaktionen nach Impfungen Häufigkeit Beispiele<br />

Impfreaktionen<br />

(harmlose Beschwerden im<br />

Rahmen der Immunantwort)<br />

Impfkrankheit<br />

(leichte Form der Infektionskrankheit,<br />

verursacht durch die<br />

abgeschwächten Erreger)<br />

Prozentbereich Lokalreaktion nach Tetanus-<br />

Impfung (Schmerzen <strong>und</strong> Rötung<br />

an der Injektionsstelle)<br />

Prozentbereich „Impfmasern“<br />

Impfkomplikation<br />

(vorübergehende therapiebedürftige<br />

Erkrankung)<br />

Promillebereich Arthritis nach Röteln-Impfung<br />

Impfschaden Bereich <strong>von</strong> 1:1 Mio. Enzephalitis nach<br />

Gelbfieberimpfung<br />

Quast/Ley (1999: 48f) führen weiter aus, dass Erscheinungen, welche über die oben<br />

genannten Symptome einer Impfreaktion hinausgehen, auf jeden Fall genau untersucht<br />

werden müssen. Zusätzlich muss auch noch abgeklärt werden, ob das Auftreten dieser<br />

Symptome mit der Impfung im Zusammenhang steht oder ob eine andere Ursache vorliegt.<br />

Falls ein Zusammenhang mit der Impfung nicht ausgeschlossen werden kann, muss<br />

unverzüglich die dafür verantwortliche staatliche Behörde informiert werden.<br />

Konkretisierend stellen Quast/Ley (1999: 51) fest, „dass es nach Impfungen prinzipiell keine<br />

neuen, bisher noch nie gesehenen Krankheitsbilder gibt. Impfkrankheiten verlaufen meist nach<br />

bekannten Mustern, wie sie auch <strong>von</strong> der entsprechenden Infektionskrankheit bekannt sind […]<br />

Die Symptome der Erkrankung müssen ärztlich überprüfbar sein. Schleichend auftretende<br />

Schädigungen ohne jede Akutsymptomatik nach einer Impfung sprechen gegen einen<br />

Zusammenhang mit der Impfung.“<br />

In Deutschland ist es gesetzlich folgendermassen geregelt, dass für die Anerkennung eines<br />

Impfschadens nicht notwendigerweise ein Kausalzusammenhang zwischen Impfung <strong>und</strong><br />

Erkrankung verlangt wird (Quast/Ley 1999: 51), was bedeutet, dass die Anerkennung eines<br />

Impfschadens nicht tatsächlich belegt, dass zwischen der Impfung <strong>und</strong> der Erkrankung ein<br />

Zusammenhang besteht, sondern nur bedeutet, dass ein Zusammenhang nicht ausgeschlossen<br />

werden kann.<br />

Darüber hinaus gelten für die Pharmaindustrie bei der Verantwortlichkeit <strong>und</strong> der Sicherheit<br />

der Impfungen dieselben Vorschriften wie für andere Medikamente (Quast/Ley 1999: 52f).<br />

<strong>Hugelshofer</strong> / <strong>Suter</strong> Seite 20 <strong>von</strong> 73

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