Wohnpark Sophienhöhe bei Leipzig - Betonrente
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58<br />
ihm eine Kaufpreisfälligkeitsmitteilung<br />
zukommen lässt, wonach zugunsten<br />
des Erwerbers eine Auflassungsvormerkung<br />
im Grundbuch<br />
eingetragen ist, die Zustimmungserklärung<br />
der Grundstückseigentümerin<br />
zur Veräußerung und Belastung<br />
des Kaufgegenstandes sowie<br />
die Verzichtserklärung hinsichtlich<br />
des Vorkaufsrechtes vorliegt,<br />
der WEG-Verwalter der Veräußerung<br />
zugestimmt hat sowie der<br />
lastenfreie Eigentumsübergang hinsichtlich<br />
der vom Erwerber nicht<br />
zu übernehmenden Belastungen<br />
sichergestellt ist. Nach Zugang der<br />
vorstehenden Mitteilung ist der<br />
Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen<br />
zu zahlen, anderenfalls gerät der<br />
Erwerber in Verzug und hat neben<br />
dem Kaufpreis Verzugszinsen zu<br />
entrichten. Zahlt der Erwerber nicht<br />
innerhalb von 4 Wochen nach<br />
Kaufpreisfälligkeit, kann die Verkäuferin<br />
vom Kaufvertrag zurücktreten<br />
und Schadenersatz verlangen.<br />
Die angegebene Wohnfläche wurde<br />
den Mietverträgen entnommen<br />
und vermutlich nach der II. Berechnungsverordnung<br />
ermittelt. Ein<br />
Ausgleich für von der Flächenangabe<br />
abweichende Größen wird<br />
nicht vereinbart oder geschuldet.<br />
Hinsichtlich des Kaufpreises unterwirft<br />
sich der Käufer der Zwangsvollstreckung<br />
in sein gesamtes Vermögen.<br />
Da die Kaufpreisansprüche<br />
an die zwischenfinanzierende Bank<br />
abgetreten sind, kann der Kaufpreis<br />
nur an diese mit schuldbefreiender<br />
Wirkung gezahlt werden.<br />
c) Kaufpreisfinanzierungsnachweis<br />
und Grundstücksbelastungen<br />
Die Verkäuferin behält sich vor,<br />
vom Käufer eine Finanzierungsbestätigung<br />
seines Kreditinstituts<br />
innerhalb von vier Wochen nach<br />
Angebotsabgabe zu verlangen. Aus<br />
dieser muss ersichtlich sein, dass<br />
die Eigenmittel zur Verfügung stehen<br />
und etwa eingeplante Fremdmittel<br />
zugesagt sind. Sofern der<br />
Käufer dieser Verpflichtung nicht<br />
rechtzeitig nachkommt, kann die<br />
Verkäuferin das Angebot ablehnen<br />
bzw. einen ggf. bereits wirksamen<br />
Kaufvertrag rückabwickeln und<br />
Schadenersatz verlangen. Die Verkäuferin<br />
verpflichtet sich, die zur<br />
Sicherung der vom Käufer aufgenommenen<br />
Darlehen erforderlichen<br />
dinglichen Rechte (insbesondere<br />
Grundschulden) zu bestellen.<br />
Entsprechende Belastungsvollmachten<br />
werden wechselseitig erteilt.<br />
Damit verbundene Kosten<br />
übernimmt der Käufer. Zur Sicherung<br />
der Kaufpreiszahlung ist die<br />
Belastungsvollmacht mit Bedingungen<br />
und Auflagen verbunden, die<br />
den Zweck haben, dass Auszahlungen<br />
der finanzierenden Bank ausschließlich<br />
die Kaufpreisschuld tilgen.<br />
Im Übrigen ist die Kaufpreisfinanzierung<br />
ausschließlich Sache<br />
des Erwerbers.<br />
d) Übergang des Vertragsbesitzes,<br />
Eintritt in Rechte und<br />
Pflichten, Abnahme<br />
Spätestens zum 1. des auf die Kaufpreiszahlung<br />
folgenden Monats<br />
gehen nicht nur Besitz, Nutzen,<br />
Lasten und Verkehrssicherungspflichten<br />
auf den Erwerber über,<br />
sondern auch die Rechte und<br />
Pflichten des Eigentümers als Wohnungs-<br />
bzw. Teileigentümer nach<br />
dem Wohnungseigentumsgesetz,<br />
der Teilungserklärung, in welche<br />
der Erwerber mit Kaufvertragsabschluss<br />
eintritt, und der Miteigentumsordnung.<br />
Ferner vereinbaren<br />
die Verkäuferin und der Erwerber<br />
zu diesem Stichtag den Übergang<br />
von Rechten und Pflichten aus<br />
eventuell bestehenden und vom<br />
Käufer zu übernehmenden Mietverhältnissen,<br />
hierzu zählt insbesondere<br />
die Verpflichtung zur<br />
Rückzahlung der geleisteten Kaution<br />
an den Mieter, selbst wenn der<br />
Käufer diese vom Verkäufer nicht<br />
erlangt.<br />
Die Verwaltung des gemeinschaftlichen<br />
Eigentums obliegt den Wohnungs-<br />
/ Teileigentümern und dem<br />
Verwalter nach Maßgabe der gesetzlichen<br />
Vorschriften. Zum Verwalter<br />
wurde bis zum 31.12.2010<br />
die Firma Baitz & Co. <strong>Leipzig</strong><br />
GmbH (BA 1) und die Firma Bayrische<br />
Hausverwaltung GmbH (BA3)<br />
bestellt. Der Erwerber genehmigt<br />
den mit dem Verwalter abgeschlossenen<br />
Verwaltervertrag und die<br />
ihm erteilte Verwaltervollmacht<br />
(Muster 5) bzw. erteilt Verwaltervollmacht<br />
im Rahmen des bestehenden<br />
Verwaltervertrages. Der<br />
Verwalter erhält eine Vergütung in<br />
Höhe von derzeit EUR 15,34 zzgl.<br />
jeweils gültiger MwSt. je Wohnungseinheit<br />
und Monat sowie<br />
EUR 1,79 zzgl. jeweils gültiger<br />
MwSt. für die Tiefgaragenplätze.<br />
f) Rechte <strong>bei</strong> Mängeln<br />
Der Verkäufer haftet nicht für die<br />
Freiheit von Baulasten, von welchen<br />
ihm auch nichts bekannt ist. Der<br />
Käufer kann das Baulastenverzeichnis<br />
selbst einsehen.<br />
Da es sich um die Veräußerung<br />
einer Bestandsimmobilie handelt,<br />
werden Mängelgewährleistungsansprüche<br />
ausgeschlossen. Dies ist<br />
ein üblicher Gewährleistungsausschluss<br />
für Grund und Boden und<br />
für die nicht von der Modernisierung<br />
bzw. Renovierung betroffene<br />
Bausubstanz. Unberührt bleiben<br />
Ansprüche <strong>bei</strong> Erteilung einer Beschaffenheitsgarantie<br />
bzw. <strong>bei</strong> Körperschäden,<br />
wenn der Verkäufer