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Wohnpark Sophienhöhe bei Leipzig - Betonrente

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58<br />

ihm eine Kaufpreisfälligkeitsmitteilung<br />

zukommen lässt, wonach zugunsten<br />

des Erwerbers eine Auflassungsvormerkung<br />

im Grundbuch<br />

eingetragen ist, die Zustimmungserklärung<br />

der Grundstückseigentümerin<br />

zur Veräußerung und Belastung<br />

des Kaufgegenstandes sowie<br />

die Verzichtserklärung hinsichtlich<br />

des Vorkaufsrechtes vorliegt,<br />

der WEG-Verwalter der Veräußerung<br />

zugestimmt hat sowie der<br />

lastenfreie Eigentumsübergang hinsichtlich<br />

der vom Erwerber nicht<br />

zu übernehmenden Belastungen<br />

sichergestellt ist. Nach Zugang der<br />

vorstehenden Mitteilung ist der<br />

Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen<br />

zu zahlen, anderenfalls gerät der<br />

Erwerber in Verzug und hat neben<br />

dem Kaufpreis Verzugszinsen zu<br />

entrichten. Zahlt der Erwerber nicht<br />

innerhalb von 4 Wochen nach<br />

Kaufpreisfälligkeit, kann die Verkäuferin<br />

vom Kaufvertrag zurücktreten<br />

und Schadenersatz verlangen.<br />

Die angegebene Wohnfläche wurde<br />

den Mietverträgen entnommen<br />

und vermutlich nach der II. Berechnungsverordnung<br />

ermittelt. Ein<br />

Ausgleich für von der Flächenangabe<br />

abweichende Größen wird<br />

nicht vereinbart oder geschuldet.<br />

Hinsichtlich des Kaufpreises unterwirft<br />

sich der Käufer der Zwangsvollstreckung<br />

in sein gesamtes Vermögen.<br />

Da die Kaufpreisansprüche<br />

an die zwischenfinanzierende Bank<br />

abgetreten sind, kann der Kaufpreis<br />

nur an diese mit schuldbefreiender<br />

Wirkung gezahlt werden.<br />

c) Kaufpreisfinanzierungsnachweis<br />

und Grundstücksbelastungen<br />

Die Verkäuferin behält sich vor,<br />

vom Käufer eine Finanzierungsbestätigung<br />

seines Kreditinstituts<br />

innerhalb von vier Wochen nach<br />

Angebotsabgabe zu verlangen. Aus<br />

dieser muss ersichtlich sein, dass<br />

die Eigenmittel zur Verfügung stehen<br />

und etwa eingeplante Fremdmittel<br />

zugesagt sind. Sofern der<br />

Käufer dieser Verpflichtung nicht<br />

rechtzeitig nachkommt, kann die<br />

Verkäuferin das Angebot ablehnen<br />

bzw. einen ggf. bereits wirksamen<br />

Kaufvertrag rückabwickeln und<br />

Schadenersatz verlangen. Die Verkäuferin<br />

verpflichtet sich, die zur<br />

Sicherung der vom Käufer aufgenommenen<br />

Darlehen erforderlichen<br />

dinglichen Rechte (insbesondere<br />

Grundschulden) zu bestellen.<br />

Entsprechende Belastungsvollmachten<br />

werden wechselseitig erteilt.<br />

Damit verbundene Kosten<br />

übernimmt der Käufer. Zur Sicherung<br />

der Kaufpreiszahlung ist die<br />

Belastungsvollmacht mit Bedingungen<br />

und Auflagen verbunden, die<br />

den Zweck haben, dass Auszahlungen<br />

der finanzierenden Bank ausschließlich<br />

die Kaufpreisschuld tilgen.<br />

Im Übrigen ist die Kaufpreisfinanzierung<br />

ausschließlich Sache<br />

des Erwerbers.<br />

d) Übergang des Vertragsbesitzes,<br />

Eintritt in Rechte und<br />

Pflichten, Abnahme<br />

Spätestens zum 1. des auf die Kaufpreiszahlung<br />

folgenden Monats<br />

gehen nicht nur Besitz, Nutzen,<br />

Lasten und Verkehrssicherungspflichten<br />

auf den Erwerber über,<br />

sondern auch die Rechte und<br />

Pflichten des Eigentümers als Wohnungs-<br />

bzw. Teileigentümer nach<br />

dem Wohnungseigentumsgesetz,<br />

der Teilungserklärung, in welche<br />

der Erwerber mit Kaufvertragsabschluss<br />

eintritt, und der Miteigentumsordnung.<br />

Ferner vereinbaren<br />

die Verkäuferin und der Erwerber<br />

zu diesem Stichtag den Übergang<br />

von Rechten und Pflichten aus<br />

eventuell bestehenden und vom<br />

Käufer zu übernehmenden Mietverhältnissen,<br />

hierzu zählt insbesondere<br />

die Verpflichtung zur<br />

Rückzahlung der geleisteten Kaution<br />

an den Mieter, selbst wenn der<br />

Käufer diese vom Verkäufer nicht<br />

erlangt.<br />

Die Verwaltung des gemeinschaftlichen<br />

Eigentums obliegt den Wohnungs-<br />

/ Teileigentümern und dem<br />

Verwalter nach Maßgabe der gesetzlichen<br />

Vorschriften. Zum Verwalter<br />

wurde bis zum 31.12.2010<br />

die Firma Baitz & Co. <strong>Leipzig</strong><br />

GmbH (BA 1) und die Firma Bayrische<br />

Hausverwaltung GmbH (BA3)<br />

bestellt. Der Erwerber genehmigt<br />

den mit dem Verwalter abgeschlossenen<br />

Verwaltervertrag und die<br />

ihm erteilte Verwaltervollmacht<br />

(Muster 5) bzw. erteilt Verwaltervollmacht<br />

im Rahmen des bestehenden<br />

Verwaltervertrages. Der<br />

Verwalter erhält eine Vergütung in<br />

Höhe von derzeit EUR 15,34 zzgl.<br />

jeweils gültiger MwSt. je Wohnungseinheit<br />

und Monat sowie<br />

EUR 1,79 zzgl. jeweils gültiger<br />

MwSt. für die Tiefgaragenplätze.<br />

f) Rechte <strong>bei</strong> Mängeln<br />

Der Verkäufer haftet nicht für die<br />

Freiheit von Baulasten, von welchen<br />

ihm auch nichts bekannt ist. Der<br />

Käufer kann das Baulastenverzeichnis<br />

selbst einsehen.<br />

Da es sich um die Veräußerung<br />

einer Bestandsimmobilie handelt,<br />

werden Mängelgewährleistungsansprüche<br />

ausgeschlossen. Dies ist<br />

ein üblicher Gewährleistungsausschluss<br />

für Grund und Boden und<br />

für die nicht von der Modernisierung<br />

bzw. Renovierung betroffene<br />

Bausubstanz. Unberührt bleiben<br />

Ansprüche <strong>bei</strong> Erteilung einer Beschaffenheitsgarantie<br />

bzw. <strong>bei</strong> Körperschäden,<br />

wenn der Verkäufer

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