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Wohnpark Sophienhöhe bei Leipzig - Betonrente

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der Gesellschaft nach sich zieht.<br />

Die Mietpool-GbR wird im Rechtsverkehr<br />

durch einen Geschäftsführer,<br />

die Sachsengrund Hausverwaltungs<br />

GmbH, vertreten, welche<br />

bevollmächtigt ist, sämtliche zur<br />

Erreichung des Vertragszwecks notwendigen<br />

Handlungen vorzunehmen,<br />

insbesondere die Gesellschafter<br />

der Mietpool-GbR im Außenverhältnis<br />

zu vertreten. Ferner ist<br />

sie bevollmächtigt die Beitrittserklärungen<br />

weiterer Erwerber im Namen<br />

aller Gesellschafter anzunehmen.<br />

Der Mietpoolverwalter erhält<br />

eine Vergütung in Höhe von jährlich<br />

EUR 60,00 zuzüglich gesetzlicher<br />

MwSt. je verwalteter Einheit<br />

und ist berechtigt, diese Vergütung<br />

dem Mietpool zu entnehmen.<br />

Während der Laufzeit der Mietgarantie<br />

übernimmt diese Gebühr<br />

der Mietgarant. Gleichzeitig trägt<br />

der Mietgarant während dieser Zeit<br />

die Vermietungskosten. Danach,<br />

spätestens ab dem 01.12.2011,<br />

trägt der Erwerber diese Kosten<br />

selbst.<br />

Die Mietpool-GbR hat für die Einheiten<br />

aller Gesellschafter bereits<br />

einen Sondereigentumsverwaltungsvertrag<br />

mit der Sachsengrund<br />

Hausverwaltungs GmbH verbunden.<br />

Durch diesen Verwaltervertrag<br />

wird der Sondereigentumsverwalter<br />

umfassend bevollmächtigt,<br />

insbesondere den Erwerber gegenüber<br />

den Mietern zu vertreten sowie<br />

Neuvermietungen zu übernehmen.<br />

Die Kosten der Sondereigentumsverwaltung<br />

belaufen sich<br />

auf derzeit EUR 15,34 je Monat<br />

und Wohneinheit zuzüglich der<br />

jeweils geltenden MwSt. und für<br />

die Tiefgaragen- sowie Aussenstellplätze<br />

je Stellplatz EUR 2,50 zuzüglich<br />

der jeweils geltenden<br />

MwSt. und unterliegen den gewöhnlichen<br />

Preissteigerungen.<br />

Der Vertrag ist erstmals zum<br />

30.11.2011 kündbar und verlängert<br />

sich, wird er nicht gekündigt,<br />

um jeweils ein weiteres Jahr. Die<br />

Haftung des Verwalters ist auf Vorsatz<br />

und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.<br />

Die Aufgaben und Befugnisse<br />

ergeben sich im Einzelnen<br />

aus § 3 des Vertrages.<br />

Die Firma Megaron Bauprojekt<br />

GmbH hat mit der Mietpool-GbR<br />

einen Mietgarantievertrag abgeschlossen.<br />

Danach garantiert die<br />

Garantiegeberin jedem Gesellschafter<br />

der Mietpool-GbR eine Ausschüttung<br />

in Höhe von EUR 6,00<br />

je m 2 und Monat für maximal die<br />

ersten 5 Jahre der Mietpool-GbR.<br />

Zur Absicherung der Garantie zahlt<br />

die Garantiegeberin eine Einlage<br />

in Höhe von EUR 473.000,00 in<br />

die Mietpool-GbR ein. Auf diesen<br />

Höchstbetrag ist die abgegebene<br />

Mietgarantie beschränkt, selbst<br />

wenn später weitere Erwerber dem<br />

Mietpool <strong>bei</strong>treten. Die Mietgarantie<br />

endet am 30.11.2011. Sollte<br />

vor diesem Zeitpunkt der von der<br />

Garantiegeberin eingelegte Betrag<br />

bereits aufgebraucht sein, endet<br />

der Mietgarantievertrag bereits zu<br />

diesem Zeitpunkt. Im Gegenzug<br />

verpflichten sich die einzelnen Gesellschafter<br />

der Mietpool-GbR für<br />

eine ordentliche Vermietbarkeit<br />

ihrer Wohneinheit zu sorgen. Kommen<br />

sie dieser Verpflichtung nicht<br />

nach, können sie aus dem Mietpool<br />

ausgeschlossen werden und verlieren<br />

die garantierten Leistungen.<br />

Überschüsse, welche über einen<br />

Betrag von EUR 6,00 je m 2 monatlich,<br />

bezogen auf die vermietbare<br />

Gesamtfläche hinausgehen, stehen<br />

der Mietgarantin zu und werden<br />

auf deren Einlagekonto gezahlt.<br />

Sie erhöhen die Einlage. Nach dem<br />

30.11.2011 ist die nicht verbrauchte<br />

Einlage an die Mietgarantiegeberin<br />

zurückzuzahlen.

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