Wohnpark Sophienhöhe bei Leipzig - Betonrente
Wohnpark Sophienhöhe bei Leipzig - Betonrente
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und dadurch den Verkaufspreis und<br />
somit die Gesamtrentabilität schmälern.<br />
Aufgrund des Standortes, der Mietpreise<br />
und der Wohnungsgrößen<br />
sowie der Architektur geht die Prospektherausgeberin<br />
von einer guten<br />
Vermietbarkeit der Eigentumswohnung<br />
aus. Zusätzlich schließen sich<br />
sämtliche Erwerber zur gleichmäßigen<br />
Verteilung des Mietausfallwagnisses<br />
zu einer Mietpool-GbR zusammen.<br />
Bei der Mietpool-GbR nimmt<br />
die GbR sämtliche Mieten einschließlich<br />
Nebenkosten ein, welche<br />
anschließend nach Abzug der Kosten<br />
gleichmäßig auf die Erwerber,<br />
nach dem Verhältnis ihrer Anteile<br />
am Miteigentum, verteilt werden.<br />
Dies hat den Vorteil, dass Mietausfälle<br />
einzelner Erwerber durch die<br />
Gemeinschaft aufgefangen werden.<br />
Das Risiko des einzelnen Erwerbers<br />
besteht darin, dass unter Umständen<br />
ein Teil seiner Mieteinnahmen<br />
auf andere Erwerber umverteilt wird.<br />
Ferner ist darauf hinzuweisen, dass<br />
die Mitgesellschafter der Mietpool-<br />
GbR grundsätzlich unbeschränkt<br />
haften. Der Erwerber kann den<br />
Mietpoolvertrag erstmals zum<br />
30.11.2011 kündigen. Da die Prospektherausgeberin<br />
von einer guten<br />
Vermietbarkeit der Wohnungen ausgeht,<br />
wurde ohne Kaufpreisaufschlag<br />
mit der Megaron Bauprojekt<br />
GmbH ein Mietgarantievertrag geschlossen.<br />
Danach leistet die Mietgarantiegeberin<br />
eine Einlage in die<br />
Mietpool-GbR, welche zum Ausgleich<br />
etwaiger Mindereinnahmen<br />
verwendet werden kann. Dadurch<br />
ist abgesichert, dass dem einzelnen<br />
Gesellschafter des Mietpools die<br />
Auszahlung eines garantierten Kaltmietbetrages<br />
in Höhe von EUR 6,00<br />
je m 2 und Monat sicher ist.<br />
Die Garantie ist befristet auf max.<br />
5 Jahre sowie auf die zu Beginn<br />
geleistete Einlage in Höhe von EUR<br />
473.000,00 beschränkt. Die Haf-<br />
tungssumme wird dem gesamten<br />
Mietpool, also auch evtl. später<br />
<strong>bei</strong>tretenden Erwerbern von Wohneinheiten<br />
zur Verfügung gestellt. Es<br />
ist nicht auszuschließen, dass die<br />
Einlage vor Ende der Laufzeit der<br />
Mietgarantie aufgebraucht ist, was<br />
zur Beendigung des Mietgarantievertrages<br />
führt. In der Folge kann<br />
es zu Ausschüttungen kommen,<br />
welche unterhalb der zu Beginn<br />
garantierten Kaltmiete liegen. Sollte<br />
die Mietpool-GbR während der Garantiezeit<br />
Kaltmieteinnahmen erzielen,<br />
die EUR 6,00 je m 2 (berechnet<br />
auf die vermietbare Gesamtfläche)<br />
übersteigen, steht dieser Überschuss<br />
dem Mietgaranten zu. Er erhöht die<br />
Einlage. Dies hat für den Erwerber<br />
den Vorteil, das unter Umständen<br />
eine bereits reduzierte Einlage wieder<br />
aufgefüllt wird und als Garantiesumme<br />
zur Verfügung steht.<br />
Nach Ablauf der Garantiezeit ist die<br />
Einlage an den Garantiegeber zurückzuzahlen,<br />
sofern sie nicht aufgebraucht<br />
ist. Als weitere Leistung<br />
übernimmt der Mietgarant während<br />
der Laufzeit des Mietgarantievertrages<br />
die Kosten der Vermietung der<br />
Wohnung sowie die Gebühren des<br />
Mietpoolverwalters, welche derzeit<br />
EUR 60,00 jährlich zuzüglich gesetzlicher<br />
MwSt. betragen. Sollte der<br />
Garantiegeber leistungsunfähig werden<br />
oder der Garantievertrag vorzeitig<br />
enden, spätestens jedoch ab<br />
dem 01.12.2011 hat der Erwerber<br />
die Vermietungskosten sowie die<br />
Kosten der Verwaltung des Mietpools<br />
selbst zu tragen.<br />
Die tatsächlichen Mieterträge in<br />
den verschiedenen Wohneinheiten<br />
liegen derzeit auf Mietgarantieniveau.<br />
Die vorgesehene Mietgarantie<br />
in Höhe von EUR 6,00 je m 2 Wohnfläche<br />
liegt leicht über dem Niveau<br />
des derzeit gültigen Mietspiegels<br />
für Objekte gleicher Art. Es kann<br />
dennoch aus heutiger Sicht davon<br />
ausgegangen werden, dass sich die<br />
Das Angebot<br />
tatsächliche Miete nach Ende der<br />
Mietpool-GbR auf Mietgarantieniveau<br />
bewegen wird. Eine Gewähr<br />
hierfür kann jedoch nicht übernommen<br />
werden, zumal trotz eigenem<br />
Interesse (Garantie) und Bemühungen<br />
(Werbung) sowie sorgfältiger<br />
Auswahl der Mieter (Selbstauskunft<br />
etc.) keine Sicherheit für<br />
die tatsächliche Vermietung sowie<br />
die Bonität des Mieters übernommen<br />
werden kann.<br />
Bereits während der Garantiezeit<br />
trägt der Erwerber das Risiko für die<br />
Übernahme und die Begleichung<br />
der Betriebskosten durch den Mieter<br />
selbst. Betriebskosten, die der Mieter<br />
nicht begleicht, sind trotz Mietgarantie<br />
durch den Erwerber zu tragen.<br />
Allerdings wird auch dieses<br />
Risiko durch einen Nebenkostenpool<br />
versucht zu reduzieren. Gleichzeitig<br />
haftet der Erwerber dem Mieter für<br />
eine für die Wohnung hinterlegte<br />
Kaution. Diese wird vom Verwalter<br />
treuhänderisch verwahrt.<br />
Insbesondere nach Verbrauch der<br />
eingelegten Mietgarantie sowie <strong>bei</strong><br />
Nichtvermietung der Einheit können<br />
Mindereinnahmen auftreten sowie<br />
Belastung durch Reparatur- und<br />
Betriebskosten hervorgerufen werden,<br />
was der Erwerber bereits jetzt<br />
in seine Kalkulation einstellen sollte.<br />
Während der Zeit der Mietgarantiezeit<br />
übernimmt die Sachsengrund<br />
Hausverwaltungs GmbH die Mietverwaltung<br />
der einzelnen Wohnungen.<br />
Im Rahmen dieser Tätigkeit<br />
übernimmt sie für den Eigentümer,<br />
gegen Zahlung der entsprechenden<br />
Gebühr, alle die Einheiten betreffenden<br />
Maßnahmen, Verwaltungsentscheidungen<br />
im Verhältnis zu dem<br />
Mieter wie z. B. Mietinkasso, Erstellung<br />
der Nebenkostenabrechnung<br />
etc. sowie gegenüber der Eigentümergemeinschaft,<br />
wie z.B. Teilnahme<br />
an Eigentümerversammlungen<br />
etc.. Diese Übernahme der<br />
Sondereigentumsverwaltung ist<br />
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