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Wohnpark Sophienhöhe bei Leipzig - Betonrente

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die Pflichtverletzung zu vertreten<br />

hat und sonstige Schäden, die auf<br />

einer vorsätzlichen Pflichtverletzung<br />

des Verkäufers beruhen.<br />

Gewährleistungsansprüche nach<br />

Werkvertragsrecht für Sachmängel<br />

am Bauwerk aus früheren Sanierungs-<br />

bzw. Herstellungsar<strong>bei</strong>ten<br />

gegenüber den mit der seinerzeitigen<br />

Herstellung beauftragten Unternehmen<br />

sind zeitlich bereits verjährt.<br />

g) Eigentumsübertragung<br />

Die Eintragung des Eigentums erfolgt<br />

nach vollständiger Kaufpreiszahlung,<br />

mit Ausnahme der in Abteilung<br />

II vorhandenen oder noch<br />

einzutragenden Belastungen, in<br />

Abteilung III lastenfrei, mit Ausnahme<br />

der vom Erwerber für seine<br />

eigene Finanzierung eingetragenen<br />

Grundpfandrechte. Zur Sicherung<br />

dieses Anspruchs wird die im<br />

Grundbuch zu Gunsten des Verkäufers<br />

eingetragene Auflassungsvormerkung<br />

abgetreten.<br />

h) Vollmachten<br />

Im Vertrag sind verschiedene, zum<br />

Teil weitreichende Vollmachten<br />

enthalten, insbesondere werden<br />

die Notarangestellten im für die<br />

Vertragsdurchführung nötigen Umfang<br />

bevollmächtigt. Die Vollmacht<br />

reicht über den Tod hinaus. Gleichzeitig<br />

bevollmächtigen sich mehrere<br />

Käufer wechselseitig zum Empfang<br />

jeglicher Willenserklärungen<br />

mit Wirkung für den jeweils anderen.<br />

i) Rücktritt<br />

Die Rückgängigmachung des Vertrages<br />

bzw. der Vertragsrücktritt ist<br />

auf die gesetzlichen Rücktrittsmöglichkeiten,<br />

vorwiegend <strong>bei</strong> Ver-<br />

tragspflichtverletzungen einer Partei,<br />

beschränkt. Ein Rücktrittsrecht<br />

besteht insbesondere in der Regel<br />

nicht, wenn in der Person einer<br />

Partei Leistungserschwernisse eintreten,<br />

die die andere Partei nicht<br />

zu vertreten hat. Hierzu zählen<br />

bspw. Schwierigkeiten <strong>bei</strong> der Finanzierung<br />

oder enttäuschte Erwartungen<br />

<strong>bei</strong> der Wertentwicklung<br />

bzw. <strong>bei</strong> steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten,<br />

da diese nicht garantiert<br />

werden können. Auf das<br />

Rücktrittsrecht der Verkäuferin <strong>bei</strong><br />

Nichtzahlung des Kaufpreises wird<br />

nochmals verwiesen.<br />

II. VERWALTUNGSVERTRAG<br />

FÜR DAS GEMEINSCHAFTS-<br />

EIGENTUM<br />

Für die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums<br />

wurde die Firma<br />

Baitz & Co. <strong>Leipzig</strong> GmbH (BA 1)<br />

und die Firma Bayrische Hausverwaltung<br />

GmbH (BA 3) bestellt,<br />

beauftragt und bevollmächtigt. Der<br />

Verwaltungsvertrag hat eine Laufzeit<br />

bis zum 31.12.2010 und kann<br />

nur aus wichtigem Grund vorzeitig<br />

beendet werden. In diesen, in der<br />

Anlage als Muster <strong>bei</strong>liegenden,<br />

Vertrag tritt der Erwerber mit Übergang<br />

von Besitz / Nutzen und Lasten,<br />

spätestens mit Eintragung als<br />

Eigentümer im Wohnungsgrundbuch<br />

nach den Regelungen des<br />

WEG ein. Die einzelnen Aufgaben<br />

und Befugnisse ergeben sich aus §<br />

2 und § 3 des Verwaltervertrages.<br />

Die Vergütung des Verwalters beträgt<br />

je Wohnungseigentumseinheit<br />

EUR 15,34 zzgl. der jeweils<br />

gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer,<br />

derzeit entspricht dies einem<br />

Bruttobetrag von EUR 17,80. Zusatzleistungen<br />

sind entsprechend<br />

dem Verwaltervertrag gesondert<br />

zu vergüten. Die Haftung des Ver-<br />

Das Objekt<br />

walters beschränkt sich im Wesentlichen<br />

auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.<br />

Die gleichzeitig mit dem<br />

Vertrag erteilte Verwaltervollmacht<br />

erlaubt es dem Verwalter die<br />

Wohnungseigentümergemeinschaft<br />

umfassend gegenüber Dritten<br />

zu vertreten.<br />

III. MIETPOOL UND SONDER-<br />

EIGENTUMSVERWALTUNG/<br />

MIETGARANTIE<br />

Die Erwerber der einzelnen Eigentumswohnungen,<br />

welche die Einheit<br />

nicht selbst nutzen, treten im<br />

Kaufvertrag einer Mietpool-GbR<br />

<strong>bei</strong>, welcher die Sondereigentumsverwaltung<br />

aller Einheiten der Gesellschafter<br />

der Sachsengrund<br />

Hausverwaltungs GmbH übertragen<br />

hat. Zweck der Mietpoolgesellschaft<br />

ist die gleichmäßige Verteilung<br />

des Vermietungsrisikos auf alle<br />

Erwerber. Wesentlicher Inhalt des<br />

Mietpools ist demnach die Einnahme<br />

sämtlicher Mietzahlungen aus<br />

den Wohneinheiten einschließlich<br />

Nebenkosten durch die Gesellschaft<br />

sowie Verteilung der Einnahmen<br />

nach Abzug der Kosten auf die<br />

einzelnen Gesellschafter nach der<br />

Höhe des jeweiligen Miteigentumsanteils.<br />

Die erstmalige Auszahlung<br />

erfolgt am Monatsersten des 2. auf<br />

den Besitzübergang folgenden Monats.<br />

Die Gesellschaft ist auf unbestimmte<br />

Zeit geschlossen und kann<br />

erstmals zum 30.11.2011, ab dann<br />

jedoch jährlich mit einer Frist von<br />

6 Monaten zum Jahresende, gekündigt<br />

werden. Beendet wird sie<br />

nach den Regeln des Bürgerlichen<br />

Gesetzbuches. Unter bestimmten<br />

Voraussetzungen (Rechtsverletzung<br />

durch Gesellschafter u.a.) können<br />

einzelne Gesellschafter aus dem<br />

Mietpool ausgeschlossen werden,<br />

was einen Schadenersatzanspruch<br />

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