Arbeiten? Ja, arbeiten! - Lebenshilfe Wien
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Bundessozialamt (BSA), dem<br />
Arbeitsmarktservice (AMS)<br />
und dem Fonds Soziales <strong>Wien</strong><br />
(FSW). Und für jeden Fördergeber<br />
gelten jeweils andere<br />
Gesetze!<br />
Wer sich bei einschlägigen<br />
übergeordneten Beratungszentren<br />
informiert 1 , wird aber<br />
rasch erkennen, dass viele der<br />
Angebote für Menschen mit<br />
intellektuellen Beeinträchtigungen<br />
und höherem Unterstützungsbedarf<br />
nur bedingt<br />
geeignet sind. Sei es, weil die<br />
Angebote zu hohe Eintrittsvoraussetzungen<br />
haben, sei es,<br />
weil Unterstützung unzureichend<br />
und nur zeitlich befristet<br />
gewährt wird oder auf Klient/innen<br />
zwischen 15 und 25<br />
<strong>Ja</strong>hre beschränkt ist. So bleibt<br />
es meistens dem Fonds Soziales<br />
<strong>Wien</strong> vorbehalten, Angebote<br />
für Menschen mit intellektuellen<br />
Beeinträchtigungen<br />
zu fördern.<br />
Die Förderungen des FSW<br />
richten sich nach den Bestimmungen<br />
des <strong>Wien</strong>er Chancengleichheitsgesetzes<br />
(CGW).<br />
Es gibt<br />
� Förderungen mit Rechtsanspruch<br />
nach § 9 CGW<br />
(Tagesstruktur)<br />
� Förderungen ohne Rechtsanspruch<br />
nach § 10 CGW<br />
(Berufsqualifizierung und<br />
Berufsintegration)<br />
MITMACHEN Herbst 2012 >>> www.lebenshilfe-wien.at<br />
� Förderungen ohne Rechtsanspruch<br />
nach § 11 CGW<br />
(Arbeitsintegration).<br />
Tagesstruktur<br />
Dieses früher „Beschäftigungstherapie“<br />
genannte Angebot<br />
nach § 9 CGW richtet sich an<br />
alle Menschen mit intellektueller<br />
und mehrfacher Beeinträchtigung<br />
zwischen 14. und<br />
65. Lebensjahr (Verlängerung<br />
möglich), für die „eine Integration<br />
am Arbeitsplatz aktuell<br />
und dauerhaft nicht möglich<br />
ist“. Je nach Grad der Beeinträchtigung<br />
und Wunsch des<br />
Betroffenen werden kreative<br />
Angebote, dienstleistungsorientierte<br />
Arbeitsangebote,<br />
Qualifizierungsangebote, dislozierte<br />
Tätigkeitsstruktur in<br />
Firmen und Umschulungs- und<br />
Nachschulungsmaßnahmen<br />
(„Volontariate“) vom FSW gefördert.<br />
Die Dienstleistungen<br />
selbst erbringen 20 Anbieter<br />
in ganz <strong>Wien</strong>. Siehe dazu<br />
die Angebote der <strong>Lebenshilfe</strong><br />
<strong>Wien</strong> auf den Seiten 7 bis 19.<br />
Berufsqualifizierung und<br />
Berufsintegration<br />
Das Ziel dieser berufsorientierten<br />
Maßnahmen nach<br />
§ 10 CGW ist die Erlangung<br />
und Aufrechterhaltung von<br />
sozialversicherungspflichtigen<br />
Dienstverhältnissen. Der FSW<br />
fördert entweder allein oder<br />
in Co-Finanzierung mit anderen<br />
Partnern Leistungen zur<br />
Vorbereitung von Menschen<br />
mit (intellektuellen) Beeinträchtigungen<br />
auf den offenen<br />
Arbeitsmarkt, wie Arbeitstrainings,<br />
Berufsfindungs- und<br />
Berufsorientierungs- sowie<br />
Qualifizierungsmaßnahmen.<br />
Aktuelle BerufsqualifizierungsundBerufsintegrationsprojekte<br />
heißen u. a. On the job,<br />
Absprung, VIA oder Jobwärts.<br />
Ein weiteres Angebot ist eine<br />
Lehrlingsausbildung mit Teilqualifizierungsmöglichkeit.<br />
Gewährt wird eine Förderung<br />
für Antragstellerinnen und<br />
Antragsteller, die die Bereitschaft<br />
haben, ihre Arbeitsleistung<br />
auf dem freien Arbeitsmarkt<br />
einzubringen und die<br />
grundsätzlich Gruppenanpassungs-<br />
und Lernfähigkeit und<br />
eine gewisse Selbstständigkeit<br />
mitbringen. Für Neuantragsteller/innen<br />
von 15 bis 24<br />
<strong>Ja</strong>hren erstellt das Berufliche<br />
Bildungs- und Rehabilitationszentrum<br />
(BBRZ) eine einmalige<br />
Berufspotentialanalyse.<br />
Es kann aber auch später ein<br />
Wechsel von der Tagesstruktur<br />
in Berufsqualifizierungsmaßnahmen<br />
beantragt werden. In<br />
Ausnahmefällen können solche<br />
Förderungen auch Klientinnen<br />
und Klienten bis zum<br />
34. Lebensjahr und darüber<br />
hinaus bewilligt werden.<br />
ä<br />
1 z.B. bei der Koordinationsstelle Jugend – Bildung – Beschäftigung, Tel.: 01-789 06 12, www.koordinationsstelle.at,<br />
oder bei faktor.i, Tel.: 01-274 9 274, faktori.wuk.at<br />
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