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Arbeiten? Ja, arbeiten! - Lebenshilfe Wien

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Bundessozialamt (BSA), dem<br />

Arbeitsmarktservice (AMS)<br />

und dem Fonds Soziales <strong>Wien</strong><br />

(FSW). Und für jeden Fördergeber<br />

gelten jeweils andere<br />

Gesetze!<br />

Wer sich bei einschlägigen<br />

übergeordneten Beratungszentren<br />

informiert 1 , wird aber<br />

rasch erkennen, dass viele der<br />

Angebote für Menschen mit<br />

intellektuellen Beeinträchtigungen<br />

und höherem Unterstützungsbedarf<br />

nur bedingt<br />

geeignet sind. Sei es, weil die<br />

Angebote zu hohe Eintrittsvoraussetzungen<br />

haben, sei es,<br />

weil Unterstützung unzureichend<br />

und nur zeitlich befristet<br />

gewährt wird oder auf Klient/innen<br />

zwischen 15 und 25<br />

<strong>Ja</strong>hre beschränkt ist. So bleibt<br />

es meistens dem Fonds Soziales<br />

<strong>Wien</strong> vorbehalten, Angebote<br />

für Menschen mit intellektuellen<br />

Beeinträchtigungen<br />

zu fördern.<br />

Die Förderungen des FSW<br />

richten sich nach den Bestimmungen<br />

des <strong>Wien</strong>er Chancengleichheitsgesetzes<br />

(CGW).<br />

Es gibt<br />

� Förderungen mit Rechtsanspruch<br />

nach § 9 CGW<br />

(Tagesstruktur)<br />

� Förderungen ohne Rechtsanspruch<br />

nach § 10 CGW<br />

(Berufsqualifizierung und<br />

Berufsintegration)<br />

MITMACHEN Herbst 2012 >>> www.lebenshilfe-wien.at<br />

� Förderungen ohne Rechtsanspruch<br />

nach § 11 CGW<br />

(Arbeitsintegration).<br />

Tagesstruktur<br />

Dieses früher „Beschäftigungstherapie“<br />

genannte Angebot<br />

nach § 9 CGW richtet sich an<br />

alle Menschen mit intellektueller<br />

und mehrfacher Beeinträchtigung<br />

zwischen 14. und<br />

65. Lebensjahr (Verlängerung<br />

möglich), für die „eine Integration<br />

am Arbeitsplatz aktuell<br />

und dauerhaft nicht möglich<br />

ist“. Je nach Grad der Beeinträchtigung<br />

und Wunsch des<br />

Betroffenen werden kreative<br />

Angebote, dienstleistungsorientierte<br />

Arbeitsangebote,<br />

Qualifizierungsangebote, dislozierte<br />

Tätigkeitsstruktur in<br />

Firmen und Umschulungs- und<br />

Nachschulungsmaßnahmen<br />

(„Volontariate“) vom FSW gefördert.<br />

Die Dienstleistungen<br />

selbst erbringen 20 Anbieter<br />

in ganz <strong>Wien</strong>. Siehe dazu<br />

die Angebote der <strong>Lebenshilfe</strong><br />

<strong>Wien</strong> auf den Seiten 7 bis 19.<br />

Berufsqualifizierung und<br />

Berufsintegration<br />

Das Ziel dieser berufsorientierten<br />

Maßnahmen nach<br />

§ 10 CGW ist die Erlangung<br />

und Aufrechterhaltung von<br />

sozialversicherungspflichtigen<br />

Dienstverhältnissen. Der FSW<br />

fördert entweder allein oder<br />

in Co-Finanzierung mit anderen<br />

Partnern Leistungen zur<br />

Vorbereitung von Menschen<br />

mit (intellektuellen) Beeinträchtigungen<br />

auf den offenen<br />

Arbeitsmarkt, wie Arbeitstrainings,<br />

Berufsfindungs- und<br />

Berufsorientierungs- sowie<br />

Qualifizierungsmaßnahmen.<br />

Aktuelle BerufsqualifizierungsundBerufsintegrationsprojekte<br />

heißen u. a. On the job,<br />

Absprung, VIA oder Jobwärts.<br />

Ein weiteres Angebot ist eine<br />

Lehrlingsausbildung mit Teilqualifizierungsmöglichkeit.<br />

Gewährt wird eine Förderung<br />

für Antragstellerinnen und<br />

Antragsteller, die die Bereitschaft<br />

haben, ihre Arbeitsleistung<br />

auf dem freien Arbeitsmarkt<br />

einzubringen und die<br />

grundsätzlich Gruppenanpassungs-<br />

und Lernfähigkeit und<br />

eine gewisse Selbstständigkeit<br />

mitbringen. Für Neuantragsteller/innen<br />

von 15 bis 24<br />

<strong>Ja</strong>hren erstellt das Berufliche<br />

Bildungs- und Rehabilitationszentrum<br />

(BBRZ) eine einmalige<br />

Berufspotentialanalyse.<br />

Es kann aber auch später ein<br />

Wechsel von der Tagesstruktur<br />

in Berufsqualifizierungsmaßnahmen<br />

beantragt werden. In<br />

Ausnahmefällen können solche<br />

Förderungen auch Klientinnen<br />

und Klienten bis zum<br />

34. Lebensjahr und darüber<br />

hinaus bewilligt werden.<br />

ä<br />

1 z.B. bei der Koordinationsstelle Jugend – Bildung – Beschäftigung, Tel.: 01-789 06 12, www.koordinationsstelle.at,<br />

oder bei faktor.i, Tel.: 01-274 9 274, faktori.wuk.at<br />

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