Arbeiten? Ja, arbeiten! - Lebenshilfe Wien
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Was tun nach gescheitertem Arbeitsversuch?<br />
Das <strong>Wien</strong>er Modell der „Rückversicherung“ ermöglicht unter gewissen Bedingungen<br />
die Rückkehr zu sozialen Finanzhilfen, wenn ein Arbeitsversuch in der<br />
freien Wirtschaft scheitern sollte. Eine Zusammenstellung der wichtigsten<br />
Fragen.<br />
1. Was ist mit „Rückversicherung“<br />
gemeint und<br />
welche Vorteile habe ich<br />
damit?<br />
Ein Mensch mit Beeinträchtigungen<br />
hat Anspruch auf eine<br />
Reihe von sozialen finanziellen<br />
Hilfestellungen, die er bei Antritt<br />
einer Arbeitsstelle in der<br />
freien Wirtschaft größtenteils<br />
verliert, weil er dann als arbeitsfähig<br />
betrachtet wird.<br />
Das Problem: Wenn das Arbeitsverhältnis<br />
wieder beendet<br />
wird, sei es, weil der Arbeitgeber<br />
oder auch der Arbeitnehmer<br />
nicht zufrieden ist, steht<br />
der Mensch mit Beeinträchtigung<br />
ohne finanzielle Absicherung<br />
da: Die Leistungen aus<br />
Arbeitslosen- und Notstandshilfe<br />
sind aufgrund von Teilzeitanstellungen<br />
und schlecht<br />
bezahlten Hilfsjobs zu gering,<br />
und die sozialen Finanzleistungen<br />
können aufgrund der<br />
bereits unter Beweis gestellten<br />
Arbeitsfähigkeit nicht wiedererlangt<br />
werden.<br />
Daher wurde von einer gemeinsamen<br />
Initiative des Bundessozialamts<br />
(BSA), des Arbeitsmarktservices<br />
(AMS) und<br />
der Stadt <strong>Wien</strong> der Arbeitsversuch<br />
mit der Rückkehrmöglichkeit<br />
in soziale Finanzhilfen<br />
geschaffen.<br />
2. Wie ist ein „Arbeitsversuch“<br />
definiert?<br />
Ein Arbeitsversuch ist der Versuch<br />
der Integration oder Reintegration<br />
einer Person mit<br />
erheblicher Behinderung (im<br />
körperlichen, geistigen oder<br />
psychischen Bereich bzw. in<br />
der Sinneswahrnehmung) in<br />
das Erwerbsleben durch Aufnahme<br />
eines Arbeitsverhältnisses,<br />
beispielsweise<br />
� unter Einsatz von finanziellen<br />
Mitteln zum Ausgleich<br />
der Minderproduktivität<br />
(Gewährung einer Entgeltbeihilfe,<br />
Errichtung<br />
eines geschützten Arbeitsplatzes)<br />
� oder durch Einbindung<br />
der „Begleitenden Hilfen“<br />
(Arbeitsassistenz, Integrationsbegleitung,Jobcoaching)<br />
� oder im Zuge einer Qualifikationsmaßnahme,<br />
einer<br />
Arbeitserprobung, eines<br />
Arbeitstrainings oder einer<br />
Berufsorientierung bzw.<br />
nach Abschluss einer solchen<br />
Maßnahme (Träger:<br />
Arbeitsmarktservice, Bundessozialamt<br />
/ Landesstelle<br />
<strong>Wien</strong>, Fonds Soziales<br />
<strong>Wien</strong>, andere Rehabilitationsträger).<br />
3. Wer kann einen Arbeitsversuch<br />
mit Rückversicherung<br />
starten?<br />
Jeder Mensch, der auf Grund<br />
der Schwere seiner (intellektuellen)<br />
Beeinträchtigung<br />
Erwerbs- und Arbeitsunfähigkeit<br />
bescheinigt bekommt und<br />
somit anspruchsberechtigt ist<br />
für Leistungen der Mindestsicherung,<br />
der erhöhten Familienbeihilfe,<br />
der Waisenpension<br />
und für die Förderung von<br />
Leistungen der Behindertenhilfe<br />
des Fonds Soziales <strong>Wien</strong>.<br />
Das kann ein junger Mensch<br />
sein, der mit sonderpädagogischem<br />
Förderbedarf direkt<br />
aus der Schule kommt. Aber<br />
auch eine erwachsene Klientin<br />
oder ein erwachsener Klient<br />
einer Tagesstruktur einer<br />
Behinderteneinrichtung kann<br />
einen Arbeitsversuch starten.<br />
4. Welche finanziellen<br />
Auswirkungen auf meine<br />
sozialen Finanzhilfen hat<br />
ein Arbeitsversuch?<br />
Mindestsicherung<br />
(Dauerleistung)<br />
Trotz Arbeitsaufnahme ist die<br />
Mindestsicherung weiter zu<br />
gewähren, wobei die Nettoentlohnung<br />
aus der Erwerbsarbeit<br />
auf jeden Fall anzurechnen<br />
ist. Das bedeutet, dass<br />
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