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Arbeiten? Ja, arbeiten! - Lebenshilfe Wien

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Was tun nach gescheitertem Arbeitsversuch?<br />

Das <strong>Wien</strong>er Modell der „Rückversicherung“ ermöglicht unter gewissen Bedingungen<br />

die Rückkehr zu sozialen Finanzhilfen, wenn ein Arbeitsversuch in der<br />

freien Wirtschaft scheitern sollte. Eine Zusammenstellung der wichtigsten<br />

Fragen.<br />

1. Was ist mit „Rückversicherung“<br />

gemeint und<br />

welche Vorteile habe ich<br />

damit?<br />

Ein Mensch mit Beeinträchtigungen<br />

hat Anspruch auf eine<br />

Reihe von sozialen finanziellen<br />

Hilfestellungen, die er bei Antritt<br />

einer Arbeitsstelle in der<br />

freien Wirtschaft größtenteils<br />

verliert, weil er dann als arbeitsfähig<br />

betrachtet wird.<br />

Das Problem: Wenn das Arbeitsverhältnis<br />

wieder beendet<br />

wird, sei es, weil der Arbeitgeber<br />

oder auch der Arbeitnehmer<br />

nicht zufrieden ist, steht<br />

der Mensch mit Beeinträchtigung<br />

ohne finanzielle Absicherung<br />

da: Die Leistungen aus<br />

Arbeitslosen- und Notstandshilfe<br />

sind aufgrund von Teilzeitanstellungen<br />

und schlecht<br />

bezahlten Hilfsjobs zu gering,<br />

und die sozialen Finanzleistungen<br />

können aufgrund der<br />

bereits unter Beweis gestellten<br />

Arbeitsfähigkeit nicht wiedererlangt<br />

werden.<br />

Daher wurde von einer gemeinsamen<br />

Initiative des Bundessozialamts<br />

(BSA), des Arbeitsmarktservices<br />

(AMS) und<br />

der Stadt <strong>Wien</strong> der Arbeitsversuch<br />

mit der Rückkehrmöglichkeit<br />

in soziale Finanzhilfen<br />

geschaffen.<br />

2. Wie ist ein „Arbeitsversuch“<br />

definiert?<br />

Ein Arbeitsversuch ist der Versuch<br />

der Integration oder Reintegration<br />

einer Person mit<br />

erheblicher Behinderung (im<br />

körperlichen, geistigen oder<br />

psychischen Bereich bzw. in<br />

der Sinneswahrnehmung) in<br />

das Erwerbsleben durch Aufnahme<br />

eines Arbeitsverhältnisses,<br />

beispielsweise<br />

� unter Einsatz von finanziellen<br />

Mitteln zum Ausgleich<br />

der Minderproduktivität<br />

(Gewährung einer Entgeltbeihilfe,<br />

Errichtung<br />

eines geschützten Arbeitsplatzes)<br />

� oder durch Einbindung<br />

der „Begleitenden Hilfen“<br />

(Arbeitsassistenz, Integrationsbegleitung,Jobcoaching)<br />

� oder im Zuge einer Qualifikationsmaßnahme,<br />

einer<br />

Arbeitserprobung, eines<br />

Arbeitstrainings oder einer<br />

Berufsorientierung bzw.<br />

nach Abschluss einer solchen<br />

Maßnahme (Träger:<br />

Arbeitsmarktservice, Bundessozialamt<br />

/ Landesstelle<br />

<strong>Wien</strong>, Fonds Soziales<br />

<strong>Wien</strong>, andere Rehabilitationsträger).<br />

3. Wer kann einen Arbeitsversuch<br />

mit Rückversicherung<br />

starten?<br />

Jeder Mensch, der auf Grund<br />

der Schwere seiner (intellektuellen)<br />

Beeinträchtigung<br />

Erwerbs- und Arbeitsunfähigkeit<br />

bescheinigt bekommt und<br />

somit anspruchsberechtigt ist<br />

für Leistungen der Mindestsicherung,<br />

der erhöhten Familienbeihilfe,<br />

der Waisenpension<br />

und für die Förderung von<br />

Leistungen der Behindertenhilfe<br />

des Fonds Soziales <strong>Wien</strong>.<br />

Das kann ein junger Mensch<br />

sein, der mit sonderpädagogischem<br />

Förderbedarf direkt<br />

aus der Schule kommt. Aber<br />

auch eine erwachsene Klientin<br />

oder ein erwachsener Klient<br />

einer Tagesstruktur einer<br />

Behinderteneinrichtung kann<br />

einen Arbeitsversuch starten.<br />

4. Welche finanziellen<br />

Auswirkungen auf meine<br />

sozialen Finanzhilfen hat<br />

ein Arbeitsversuch?<br />

Mindestsicherung<br />

(Dauerleistung)<br />

Trotz Arbeitsaufnahme ist die<br />

Mindestsicherung weiter zu<br />

gewähren, wobei die Nettoentlohnung<br />

aus der Erwerbsarbeit<br />

auf jeden Fall anzurechnen<br />

ist. Das bedeutet, dass<br />

26 www.lebenshilfe-wien.at >>> MITMACHEN Herbst 2012

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