Alexander Streng - Markt Triefenstein
Alexander Streng - Markt Triefenstein
Alexander Streng - Markt Triefenstein
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Durchführung und Auswertung der Messungen<br />
_________________________________________________________________<br />
keit bzw. ein weinendes „Smiley“ bei überschrittener Höchstgeschwindigkeit mit<br />
angezeigt wird. Die Wirkungsweise kommt neben der Geschwindigkeitsrückmel-<br />
dung der des Dialog-Displays sehr nahe 35 . Diese Daten wurden freundlicherweise<br />
von der Gemeinde Waldbüttelbrunn in einer Excel-Datei zur Verfügung gestellt.<br />
3.2 Rechtliche Betrachtung<br />
Da diese Geschwindigkeitsrückmeldegeräte einen Einfluss auf den Straßenver-<br />
kehr ausüben, soll hier der Frage nachgegangen werden, inwieweit die Aufstel-<br />
lung rechtlich geregelt ist, bzw. ob es behördlicherseits eine Erlasslage oder Auf-<br />
stellanleitungen für die Verwendung solcher Geräte gibt.<br />
Da die Wirkungsüberprüfung im Landkreis Main-Spessart in Bayern vorgenom-<br />
men wurde, ist mit dem Bayerischen Innenministerium in München Kontakt auf-<br />
genommen worden.<br />
Nach Auskunft des Bayerischen Innenministeriums befasst sich keine Fachabtei-<br />
lung mit dieser Thematik, da diese Anlagen keine offiziellen Verkehrseinrichtun-<br />
gen bzw. Verkehrszeichen mit Weisungscharakter im Sinne der Straßenverkehrs-<br />
ordnung sind und der Staat selbst solche Anlagen auch nicht betreibt 36 .<br />
Zu beachten wäre allerdings der § 33 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung. Diese<br />
Vorschrift verbietet es, nichtamtliche Hinweisschilder, welche in ihrer Gestaltung<br />
amtlichen Verkehrszeichen gleichen, mit ihnen verwechselt werden können oder<br />
deren Wirkung beeinträchtigen können, dort anzubringen, oder zu verwenden, wo<br />
sie sich auf den Verkehr auswirken können. Da die optische Ausgestaltung aber in<br />
keinem Detail an ein offizielles Verkehrszeichen erinnert, ist die vorstehende Re-<br />
gelung nicht einschlägig.<br />
35 Siehe Ausführungen zu: 1.3 Stand der Forschung<br />
36 E-Mailauskunft 13.März 2009, Hr. Fellner, Bayer. StMI<br />
25