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Download des Anhangs: Fallstudien

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Mobilitätsmanagement für Betriebe<br />

Anhang - <strong>Fallstudien</strong><br />

Städten, die die Stellplatzbewirtschaftung an das Jobticket koppeln und damit Inhabern von<br />

Jobtickets ermäßigtes Parken ermöglichen, sind in Bielefeld nur ÖV-Nutzer Inhaber eine<br />

Jobtickets; das Jobticket ist jeweils 10 % günstiger als ein „normales“ ÖV-Ticket der<br />

entsprechenden Preisstufe. Die Beschäftigten können wählen zwischen einem übertragbaren<br />

„6er Abo“, das für das Stadtgebiet Bielefeld beispielsweise 40,50 € pro Monat kostet, und einem<br />

noch einmal ca. 25 % günstigeren „Firmenticket“, das nicht übertragbar ist und auch am<br />

Wochenende und am Abend keine Möglichkeit der Mitnahme einer weiteren Person bietet.<br />

Die Parkraumbewirtschaftung, die – wie dargestellt – lange Zeit in der Diskussion war, zunächst<br />

scheiterte und im zweiten Anlauf dann in modifizierter Form umgesetzt wurde, ist das zweite<br />

Standbein <strong>des</strong> betrieblichen Mobilitätsmanagements. Wesentliche Motivation der Stadt für die<br />

Einführung war, Kosten einzusparen (Haushaltssicherung). Betroffen sind von der Parkraumbewirtschaftung<br />

alle Beschäftigten der Stadtverwaltung an sämtlichen Innenstadtstandorten.<br />

Für ihre Stellplätze müssen auch die Beschäftigten der Museen, der Musik- und Kunstschule,<br />

der städtischen Bühnen und Orchester sowie die Ratsmitglieder zahlen. Die Kosten für die<br />

Stellplätze im Innenstadtbereich betragen pro Monat derzeit 15 € für nicht überdachte Stellplätze<br />

und 25 € für überdachte Stellplätze und Stellplätze in Tiefgaragen. Damit sind die<br />

Gebühren für die Parkraumbewirtschaftung im Vergleich zu den Betriebskosten eines<br />

Tiefgaragenstellplatzes äußerst gering. Kritisiert wurde von einigen Interviewpartnern daher<br />

auch, dass ein Stellplatz im Monat immer noch deutlich günstiger ist als ein Jobticket. Für<br />

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Behinderung sind die Stellplätze kostenlos.<br />

Insgesamt wird das Projekt „Parkraumbewirtschaftung“ als abgeschlossen angesehen.<br />

Allerdings wird derzeit jedoch wieder (nachdem der Personalrat dies bei der Einführung der<br />

Parkraumbewirtschaftung verhindert hatte) darüber nachgedacht, die Parkraumbewirtschaftung<br />

auf die Außenbereiche und die Schulen auszudehnen. Dies wird jedoch von verschiedenen<br />

Stellen als problematisch gesehen, da es in den Außenbereichen genügend Ausweichmöglichkeiten<br />

gibt und das Parken in die umliegenden Wohnbereiche verlagert würde.<br />

Auch wenn es Dienstfahrräder in einigen Bereichen der Stadtverwaltung schon lange gibt, so<br />

kann man doch sagen, dass sich der damalige Radverkehrsbeauftragte Ende der 1990er Jahre<br />

für den Neuerwerb der Diensträder und Fahrradboxen stark gemacht hat. Er hat den Weg<br />

vorgeschlagen: Die Fahrräder sollten qualitativ hochwertig und auch optisch ansprechend sein.<br />

Insgesamt muss man jedoch feststellen, dass die Radverkehrsförderung (und auch die<br />

Förderung von Dienstfahrrädern) kein eindeutiges Ziel der Stadtverwaltung Bielefeld ist; vor<br />

allem seit es in Bielefeld keinen Radverkehrsbeauftragten mehr gibt, wird dies auch nicht<br />

stringent gefördert. Während der Interviews wurden mehrfach die – insbesondere im Sommer –<br />

unzureichenden Abstellmöglichkeiten angesprochen. Die Kosten für die Inspektion der Dienstfahrräder<br />

stellen für das Amt für Verkehr mitunter ein Problem dar. Genutzt werden die Diensträder<br />

nur von wenigen Beschäftigten; nach Einschätzung <strong>des</strong> Amtes für Verkehr, rechnen sich<br />

die Dienstfahrräder nicht.<br />

Für private Fahrräder, die für die dienstliche Nutzung angemeldet sind, bekommen die<br />

Beschäftigungen einen Ausgleich in Höhe von 10 € pro Quartal.<br />

Bislang besteht seitens der Ämter kein Interesse, CarSharing einzuführen. Als Gründe werden<br />

die schlechte Einsatzmöglichkeit bei kurzfristigen Fahrten und insbesondere die ungünstige<br />

Kostensituation genannt. Die Ausgleichzahlungen für die dienstliche Nutzung <strong>des</strong> privaten Pkw<br />

sind in der Regel günstiger als die Abrechung einer CarSharing-Nutzung, da bei den privaten<br />

Pkw nur die gefahrenen Kilometer in Rechnung gestellt werden, beim CarSharing aber relativ<br />

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