Download des Anhangs: Fallstudien
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Mobilitätsmanagement für Betriebe<br />
Anhang - <strong>Fallstudien</strong><br />
Städten, die die Stellplatzbewirtschaftung an das Jobticket koppeln und damit Inhabern von<br />
Jobtickets ermäßigtes Parken ermöglichen, sind in Bielefeld nur ÖV-Nutzer Inhaber eine<br />
Jobtickets; das Jobticket ist jeweils 10 % günstiger als ein „normales“ ÖV-Ticket der<br />
entsprechenden Preisstufe. Die Beschäftigten können wählen zwischen einem übertragbaren<br />
„6er Abo“, das für das Stadtgebiet Bielefeld beispielsweise 40,50 € pro Monat kostet, und einem<br />
noch einmal ca. 25 % günstigeren „Firmenticket“, das nicht übertragbar ist und auch am<br />
Wochenende und am Abend keine Möglichkeit der Mitnahme einer weiteren Person bietet.<br />
Die Parkraumbewirtschaftung, die – wie dargestellt – lange Zeit in der Diskussion war, zunächst<br />
scheiterte und im zweiten Anlauf dann in modifizierter Form umgesetzt wurde, ist das zweite<br />
Standbein <strong>des</strong> betrieblichen Mobilitätsmanagements. Wesentliche Motivation der Stadt für die<br />
Einführung war, Kosten einzusparen (Haushaltssicherung). Betroffen sind von der Parkraumbewirtschaftung<br />
alle Beschäftigten der Stadtverwaltung an sämtlichen Innenstadtstandorten.<br />
Für ihre Stellplätze müssen auch die Beschäftigten der Museen, der Musik- und Kunstschule,<br />
der städtischen Bühnen und Orchester sowie die Ratsmitglieder zahlen. Die Kosten für die<br />
Stellplätze im Innenstadtbereich betragen pro Monat derzeit 15 € für nicht überdachte Stellplätze<br />
und 25 € für überdachte Stellplätze und Stellplätze in Tiefgaragen. Damit sind die<br />
Gebühren für die Parkraumbewirtschaftung im Vergleich zu den Betriebskosten eines<br />
Tiefgaragenstellplatzes äußerst gering. Kritisiert wurde von einigen Interviewpartnern daher<br />
auch, dass ein Stellplatz im Monat immer noch deutlich günstiger ist als ein Jobticket. Für<br />
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Behinderung sind die Stellplätze kostenlos.<br />
Insgesamt wird das Projekt „Parkraumbewirtschaftung“ als abgeschlossen angesehen.<br />
Allerdings wird derzeit jedoch wieder (nachdem der Personalrat dies bei der Einführung der<br />
Parkraumbewirtschaftung verhindert hatte) darüber nachgedacht, die Parkraumbewirtschaftung<br />
auf die Außenbereiche und die Schulen auszudehnen. Dies wird jedoch von verschiedenen<br />
Stellen als problematisch gesehen, da es in den Außenbereichen genügend Ausweichmöglichkeiten<br />
gibt und das Parken in die umliegenden Wohnbereiche verlagert würde.<br />
Auch wenn es Dienstfahrräder in einigen Bereichen der Stadtverwaltung schon lange gibt, so<br />
kann man doch sagen, dass sich der damalige Radverkehrsbeauftragte Ende der 1990er Jahre<br />
für den Neuerwerb der Diensträder und Fahrradboxen stark gemacht hat. Er hat den Weg<br />
vorgeschlagen: Die Fahrräder sollten qualitativ hochwertig und auch optisch ansprechend sein.<br />
Insgesamt muss man jedoch feststellen, dass die Radverkehrsförderung (und auch die<br />
Förderung von Dienstfahrrädern) kein eindeutiges Ziel der Stadtverwaltung Bielefeld ist; vor<br />
allem seit es in Bielefeld keinen Radverkehrsbeauftragten mehr gibt, wird dies auch nicht<br />
stringent gefördert. Während der Interviews wurden mehrfach die – insbesondere im Sommer –<br />
unzureichenden Abstellmöglichkeiten angesprochen. Die Kosten für die Inspektion der Dienstfahrräder<br />
stellen für das Amt für Verkehr mitunter ein Problem dar. Genutzt werden die Diensträder<br />
nur von wenigen Beschäftigten; nach Einschätzung <strong>des</strong> Amtes für Verkehr, rechnen sich<br />
die Dienstfahrräder nicht.<br />
Für private Fahrräder, die für die dienstliche Nutzung angemeldet sind, bekommen die<br />
Beschäftigungen einen Ausgleich in Höhe von 10 € pro Quartal.<br />
Bislang besteht seitens der Ämter kein Interesse, CarSharing einzuführen. Als Gründe werden<br />
die schlechte Einsatzmöglichkeit bei kurzfristigen Fahrten und insbesondere die ungünstige<br />
Kostensituation genannt. Die Ausgleichzahlungen für die dienstliche Nutzung <strong>des</strong> privaten Pkw<br />
sind in der Regel günstiger als die Abrechung einer CarSharing-Nutzung, da bei den privaten<br />
Pkw nur die gefahrenen Kilometer in Rechnung gestellt werden, beim CarSharing aber relativ<br />
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