Mountainbike-Anlagen - BfU
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2. Planungsprozess<br />
Je nach Grösse und Wichtigkeit der Anlage müssen<br />
verschiedene Stufen der Richtplanung und<br />
Ortsplanung durchlaufen werden. Nur so ist sichergestellt,<br />
dass das rechtliche Gehör der Betroffenen<br />
gewahrt, die räumliche Koordination funktioniert<br />
und der Standort der Anlage rechtlich abgeklärt ist.<br />
Damit wird auch die Genehmigung des Baugesuchs<br />
wesentlich erleichtert.<br />
Sobald sich ein Bauprojekt so weit konkretisiert<br />
hat, sollte eine Trägerschaft gegründet werden, die<br />
als juristische Person auch Verträge abschliessen<br />
kann. Denn nun gilt es, mit den Landbesitzern die<br />
Bedingungen auszuhandeln, unter denen die Anlage<br />
auf ihrer Parzelle gebaut werden darf. In aller<br />
Regel wird dabei festgelegt, wo die Anlage exakt<br />
Flussdiagramm Bewilligungsverfahren (LV = Langsamverkehr)<br />
liegt und welche baulichen Massnahmen auf der<br />
entsprechenden Parzelle vorgenommen werden sollen.<br />
Ausserdem enthält ein solcher Nutzungsvertrag<br />
meist auch eine jährlich zu entrichtende Entschädigung,<br />
die die Trägerschaft dem Landbesitzer für die<br />
Nutzung zu entrichten hat. Wenn sich die Initianten<br />
und ein Landbesitzer bezüglich des Abschlusses<br />
eines Nutzungsvertrags nicht finden, ist die Anpassung<br />
der Streckenführung unumgänglich.<br />
Anhang<br />
• Trägerschaft (S. 53)<br />
• Nutzungsvereinbarung (S. 57)<br />
• Prozess MTB-<strong>Anlagen</strong> (S. 54)<br />
ja Prüfen, ob Vorhaben<br />
in einer Bauzone liegt<br />
nein<br />
In Bauzone<br />
Verfahren mit der<br />
Gemeinde klären<br />
Ausserhalb<br />
Bauzone<br />
Verfahren mit Kanton<br />
klären<br />
LV-Fachstelle<br />
Raumpanungsamt<br />
bfu-Fachdokumentation 2.040 Projektphase<br />
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