Mountainbike-Anlagen - BfU
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VI. Betrieb der Anlage<br />
1. Versicherung<br />
Sobald ein <strong>Mountainbike</strong>-Anlageprojekt realisiert<br />
wird, gilt es versicherungstechnisch als Sportanlage.<br />
Obwohl auch bei <strong>Mountainbike</strong>-<strong>Anlagen</strong> die<br />
Devise gilt, dass das Befahren auf eigenes Risiko<br />
erfolgt, man das Tempo an das eigene Können anpassen<br />
und vor allem bei der ersten Fahrt auf einer<br />
noch unbekannten Anlage drosseln sollte, ist eine<br />
Betriebshaftpflicht-Versicherung unerlässlich. Diese<br />
greift dann, wenn der Zustand der Anlage als Unfallursache<br />
nicht ausgeschlossen werden kann. Und<br />
sie kann die Trägerschaft vor Haftungsforderungen<br />
im Fall eines Unfalls schützen.<br />
Verallgemeinernde Aussagen zum Thema einer<br />
Betriebshaftpflicht-Versicherung sind schwierig.<br />
Denn je nach den Eigentumsverhältnissen, dem<br />
Ausbaustandard einer Anlage, der Art der erstellten<br />
Bauten und der verwendeten Materialien,<br />
besonderen topografischen Gegebenheiten sowie<br />
raumplanerischen und anderen öffentlich-rechtlichen<br />
Vorgaben (zu beachten sind insbesondere<br />
die Aspekte Natur-/Waldschutz sowie definierte<br />
Gefahrenzonen) ist die rechtliche Situation eine<br />
andere. Wenn ein Tourismus-Unternehmen als Betreiber<br />
einer Anlage auftritt, kann dieses auch auf<br />
bestehende Versicherungspartner zurückgreifen.<br />
Allgemein gilt, dass versicherungstechnisch die<br />
übliche Risikomatrix gilt. Neben der Art des Risikos<br />
sind die Wahrscheinlichkeit des Eintretens eines<br />
Schadensfalls sowie dessen zu erwartendes Ausmass<br />
ausschlaggebend. Aufgrund dieser Faktoren<br />
wird die Versicherungsprämie inklusive Ausschlüsse<br />
festgelegt. Gerade bei anspruchsvollen <strong>Anlagen</strong>,<br />
etwa Dirt- und Slopestyle-Parks, kann es aus versicherungstechnischen<br />
Gründen ratsam sein, die Nutzung<br />
der Anlage auf registrierte Mitglieder zu beschränken.<br />
Dies gibt dem Betreiber eine Handhabe,<br />
selbst zu entscheiden, wer auf die Anlage gelassen<br />
wird.<br />
Generell ist die Haftpflichtversicherung ein sehr<br />
wichtiger Bestandteil eines jeden Park- oder <strong>Anlagen</strong>projekts.<br />
Um mit Grundeigentümern, Bewilligungsinstanzen<br />
und Interessengruppen rasch zu<br />
einem erfolgreichen Abschluss zu gelangen, empfiehlt<br />
sich eine Klärung der Versicherungsfragen<br />
bereits vor der ersten Verhandlungsrunde. Denn die<br />
Praxis zeigt, dass die Angst vor Haftungsansprüchen<br />
nach schweren Unfällen allen Beteiligten im Nacken<br />
sitzt und bei solchen Nutzungen stets zur Sprache<br />
kommt.<br />
Tipp<br />
• Professionelle Beratung zuziehen<br />
• Wie versichere ich mich? Offerte einholen<br />
• Liste Anbieter im Anhang (S. 65)<br />
bfu-Fachdokumentation 2.040 Betrieb der Anlage<br />
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