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Mountainbike-Anlagen - BfU

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VI. Betrieb der Anlage<br />

1. Versicherung<br />

Sobald ein <strong>Mountainbike</strong>-Anlageprojekt realisiert<br />

wird, gilt es versicherungstechnisch als Sportanlage.<br />

Obwohl auch bei <strong>Mountainbike</strong>-<strong>Anlagen</strong> die<br />

Devise gilt, dass das Befahren auf eigenes Risiko<br />

erfolgt, man das Tempo an das eigene Können anpassen<br />

und vor allem bei der ersten Fahrt auf einer<br />

noch unbekannten Anlage drosseln sollte, ist eine<br />

Betriebshaftpflicht-Versicherung unerlässlich. Diese<br />

greift dann, wenn der Zustand der Anlage als Unfallursache<br />

nicht ausgeschlossen werden kann. Und<br />

sie kann die Trägerschaft vor Haftungsforderungen<br />

im Fall eines Unfalls schützen.<br />

Verallgemeinernde Aussagen zum Thema einer<br />

Betriebshaftpflicht-Versicherung sind schwierig.<br />

Denn je nach den Eigentumsverhältnissen, dem<br />

Ausbaustandard einer Anlage, der Art der erstellten<br />

Bauten und der verwendeten Materialien,<br />

besonderen topografischen Gegebenheiten sowie<br />

raumplanerischen und anderen öffentlich-rechtlichen<br />

Vorgaben (zu beachten sind insbesondere<br />

die Aspekte Natur-/Waldschutz sowie definierte<br />

Gefahrenzonen) ist die rechtliche Situation eine<br />

andere. Wenn ein Tourismus-Unternehmen als Betreiber<br />

einer Anlage auftritt, kann dieses auch auf<br />

bestehende Versicherungspartner zurückgreifen.<br />

Allgemein gilt, dass versicherungstechnisch die<br />

übliche Risikomatrix gilt. Neben der Art des Risikos<br />

sind die Wahrscheinlichkeit des Eintretens eines<br />

Schadensfalls sowie dessen zu erwartendes Ausmass<br />

ausschlaggebend. Aufgrund dieser Faktoren<br />

wird die Versicherungsprämie inklusive Ausschlüsse<br />

festgelegt. Gerade bei anspruchsvollen <strong>Anlagen</strong>,<br />

etwa Dirt- und Slopestyle-Parks, kann es aus versicherungstechnischen<br />

Gründen ratsam sein, die Nutzung<br />

der Anlage auf registrierte Mitglieder zu beschränken.<br />

Dies gibt dem Betreiber eine Handhabe,<br />

selbst zu entscheiden, wer auf die Anlage gelassen<br />

wird.<br />

Generell ist die Haftpflichtversicherung ein sehr<br />

wichtiger Bestandteil eines jeden Park- oder <strong>Anlagen</strong>projekts.<br />

Um mit Grundeigentümern, Bewilligungsinstanzen<br />

und Interessengruppen rasch zu<br />

einem erfolgreichen Abschluss zu gelangen, empfiehlt<br />

sich eine Klärung der Versicherungsfragen<br />

bereits vor der ersten Verhandlungsrunde. Denn die<br />

Praxis zeigt, dass die Angst vor Haftungsansprüchen<br />

nach schweren Unfällen allen Beteiligten im Nacken<br />

sitzt und bei solchen Nutzungen stets zur Sprache<br />

kommt.<br />

Tipp<br />

• Professionelle Beratung zuziehen<br />

• Wie versichere ich mich? Offerte einholen<br />

• Liste Anbieter im Anhang (S. 65)<br />

bfu-Fachdokumentation 2.040 Betrieb der Anlage<br />

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