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Frühjahr 2012 - Nr. 59 (pdf 8 MB) - Gemeinde Virgen

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24I Jugendinfo<br />

Mitverantwortung<br />

UnternehmerInnen sind es gewohnt,<br />

Verantwortung zu übernehmen. Als Erwachsene<br />

teilen wir alle eine Mitverantwortung<br />

für die gesunde Entwicklung<br />

unserer Kinder und Jugendlichen.<br />

Deshalb sollte es eine Selbstverständlichkeit<br />

für Gastronomie und Handel<br />

sein, auf den Jugendschutz hinzuweisen<br />

und die Bestimmungen einzuhalten!<br />

Jugendschutz in <strong>Virgen</strong><br />

Kinder bis zum 14. Lebensjahr:<br />

<strong>Virgen</strong>Aktiv<br />

Kinder allein Kinder mit Aufsichtsperson<br />

Aufenthalt an öffentlich zugänglichen Orten (Straßen, Bahnhöfe, Parks etc.)<br />

Ohne wichtigen Grund zwischen Erlaubt<br />

22°° abends und 5°° früh nicht erlaubt<br />

Besuch öffentlicher Veranstaltungen<br />

Erlaubt bis 22°° Erlaubt bis 24°°<br />

Aufenthalt in Gastlokalen<br />

Nur aus einem wichtigen Grund erlaubt Erlaubt<br />

Übernachtung in Beherbergungsbetrieben<br />

Nicht erlaubt Erlaubt<br />

Alkohol und Tabak<br />

Weitergabe und Konsum sind verboten (gilt auch für Pulver, Tabletten etc.<br />

die der Herstellung alkoholischer Getränke dienen)<br />

Jugendgefährdende Medien, Gegenstände und Dienstleistungen<br />

Zeitschriften, Magazine, Videos, Computersoftware, Dienstleistungen –<br />

Weitergabe, Zugänglichmachen, Innehaben und Verwenden verboten<br />

Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr:<br />

Jugendliche bis 16 Jugendliche ab 16<br />

Aufenthalt an öffentlich zugänglichen Orten (Straßen, Bahnhöfe, Parks etc.)<br />

Ohne wichtigen Grund zwischen Erlaubt<br />

1°° und 5°° verboten.<br />

Besuch öffentlicher Veranstaltungen<br />

Bis 1°° (bei Veranstaltungen von Erlaubt<br />

Schulen, Kirchen, Jugendorganisationen<br />

keine Einschränkung)<br />

Aufenthalt in Gastlokalen<br />

Bis 1°° Erlaubt<br />

Übernachtung in Beherbergungsbetrieben<br />

In Begleitung einer Aufsichtsperson oder in Zusammenhang mit Schule,<br />

Ausbildung, Arbeit, Ferialpraxis, Reisen, Wanderungen erlaubt,<br />

wenn die Zustimmung der/des Erziehungsberechtigten gegeben ist<br />

Alkohol und Tabak<br />

Weitergabe und Konsum sind verboten Weitergabe und Konsum sind erlaubt!<br />

(gilt auch für Pulver, Tabletten etc. Ausnahme: gebrannter Alkohol und<br />

die der Herstellung alkoholischer Mischungen, die gebrannten Alkohol<br />

Getränke dienen) enthalten sowie Pulver, Tabletten etc.<br />

die der Herstellung alkoholischer<br />

Getränke dienen<br />

Jugendgefährdende Medien, Gegenstände und Dienstleistungen<br />

Zeitschriften, Magazine, Videos, Computersoftware, Dienstleistungen –<br />

Weitergabe, Zugänglichmachen, Innehaben und Verwenden verboten<br />

– Ausweispflicht – Kinder und Jugendliche müssen im Zweifelsfall ihr Alter nachweisen können<br />

– Abnahme – die Exekutive kann Zigaretten, Tabak, Alkohol, verbotene Gegenstände und Medien von geringem Wert abnehmen<br />

– Strafandrohung – bei Verstößen gegen die Bestimmungen drohen für Jugendliche Geldstrafen bis zu 215 €.<br />

– Informations- und Beratungsgespräche – an Stelle einer Geldstrafe können sich Jugendliche zu einem Gespräch verpflichten.<br />

Wer dem innerhalb von drei Monaten nicht nachkommt, erhält eine Geldstrafe.<br />

– Auch der Versuch ist strafbar! Quelle: Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung JUFF – Jugend

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