Frühjahr 2012 - Nr. 59 (pdf 8 MB) - Gemeinde Virgen
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24I Jugendinfo<br />
Mitverantwortung<br />
UnternehmerInnen sind es gewohnt,<br />
Verantwortung zu übernehmen. Als Erwachsene<br />
teilen wir alle eine Mitverantwortung<br />
für die gesunde Entwicklung<br />
unserer Kinder und Jugendlichen.<br />
Deshalb sollte es eine Selbstverständlichkeit<br />
für Gastronomie und Handel<br />
sein, auf den Jugendschutz hinzuweisen<br />
und die Bestimmungen einzuhalten!<br />
Jugendschutz in <strong>Virgen</strong><br />
Kinder bis zum 14. Lebensjahr:<br />
<strong>Virgen</strong>Aktiv<br />
Kinder allein Kinder mit Aufsichtsperson<br />
Aufenthalt an öffentlich zugänglichen Orten (Straßen, Bahnhöfe, Parks etc.)<br />
Ohne wichtigen Grund zwischen Erlaubt<br />
22°° abends und 5°° früh nicht erlaubt<br />
Besuch öffentlicher Veranstaltungen<br />
Erlaubt bis 22°° Erlaubt bis 24°°<br />
Aufenthalt in Gastlokalen<br />
Nur aus einem wichtigen Grund erlaubt Erlaubt<br />
Übernachtung in Beherbergungsbetrieben<br />
Nicht erlaubt Erlaubt<br />
Alkohol und Tabak<br />
Weitergabe und Konsum sind verboten (gilt auch für Pulver, Tabletten etc.<br />
die der Herstellung alkoholischer Getränke dienen)<br />
Jugendgefährdende Medien, Gegenstände und Dienstleistungen<br />
Zeitschriften, Magazine, Videos, Computersoftware, Dienstleistungen –<br />
Weitergabe, Zugänglichmachen, Innehaben und Verwenden verboten<br />
Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr:<br />
Jugendliche bis 16 Jugendliche ab 16<br />
Aufenthalt an öffentlich zugänglichen Orten (Straßen, Bahnhöfe, Parks etc.)<br />
Ohne wichtigen Grund zwischen Erlaubt<br />
1°° und 5°° verboten.<br />
Besuch öffentlicher Veranstaltungen<br />
Bis 1°° (bei Veranstaltungen von Erlaubt<br />
Schulen, Kirchen, Jugendorganisationen<br />
keine Einschränkung)<br />
Aufenthalt in Gastlokalen<br />
Bis 1°° Erlaubt<br />
Übernachtung in Beherbergungsbetrieben<br />
In Begleitung einer Aufsichtsperson oder in Zusammenhang mit Schule,<br />
Ausbildung, Arbeit, Ferialpraxis, Reisen, Wanderungen erlaubt,<br />
wenn die Zustimmung der/des Erziehungsberechtigten gegeben ist<br />
Alkohol und Tabak<br />
Weitergabe und Konsum sind verboten Weitergabe und Konsum sind erlaubt!<br />
(gilt auch für Pulver, Tabletten etc. Ausnahme: gebrannter Alkohol und<br />
die der Herstellung alkoholischer Mischungen, die gebrannten Alkohol<br />
Getränke dienen) enthalten sowie Pulver, Tabletten etc.<br />
die der Herstellung alkoholischer<br />
Getränke dienen<br />
Jugendgefährdende Medien, Gegenstände und Dienstleistungen<br />
Zeitschriften, Magazine, Videos, Computersoftware, Dienstleistungen –<br />
Weitergabe, Zugänglichmachen, Innehaben und Verwenden verboten<br />
– Ausweispflicht – Kinder und Jugendliche müssen im Zweifelsfall ihr Alter nachweisen können<br />
– Abnahme – die Exekutive kann Zigaretten, Tabak, Alkohol, verbotene Gegenstände und Medien von geringem Wert abnehmen<br />
– Strafandrohung – bei Verstößen gegen die Bestimmungen drohen für Jugendliche Geldstrafen bis zu 215 €.<br />
– Informations- und Beratungsgespräche – an Stelle einer Geldstrafe können sich Jugendliche zu einem Gespräch verpflichten.<br />
Wer dem innerhalb von drei Monaten nicht nachkommt, erhält eine Geldstrafe.<br />
– Auch der Versuch ist strafbar! Quelle: Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung JUFF – Jugend