Frühjahr 2012 - Nr. 59 (pdf 8 MB) - Gemeinde Virgen
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34I Bürgerservice<br />
<strong>Virgen</strong>Aktiv<br />
BÜRGERSERVICE – Wichtige Informationen<br />
gene Daten in einer Datenbank (Heimtierdatenbank)<br />
erfasst werden.<br />
Jeder Halter eines Hundes ist verpflichtet,<br />
sein Tier binnen eines Monats<br />
nach der Kennzeichnung, Einreise<br />
oder Weitergabe zu melden. Jede Änderung<br />
(z. B. Umzug, Tod des Tieres) ist<br />
vom Halter über einen der angeführten<br />
Wege zu melden.<br />
• Falls Sie Ihren Hund bereits kennzeichnen<br />
und von einem Tierarzt<br />
registrieren haben lassen, vergewissern<br />
Sie Sich bitte, ob die Meldung<br />
erfolgreich in die Heimtierdatenbank<br />
übertragen wurde. Die Übertragung<br />
in die Heimtierdatenbank<br />
erfolgt nur bei vollständigen Datensätzen.<br />
• Falls Ihr Hund noch nicht ordnungsgemäß<br />
gekennzeichnet und/oder in<br />
der österreichischen Heimtierdatenbank<br />
registriert ist, sollte dies unverzüglich<br />
erfolgen. Für die Durchführung<br />
der Meldung bestehen drei<br />
Möglichkeiten.<br />
Seit 1. Juli 2011 gelten eine neue Bauordnung<br />
und ein neues Raumordnungsgesetz<br />
in Tirol. Die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />
konnte dazu schon gut ein<br />
halbes Jahr lang Erfahrungen sammeln,<br />
wobei Nachfolgendes allgemein interessant<br />
erscheint:<br />
• Freizeitwohnsitze, die am 31. Dezember<br />
1993 rechtmäßig bestanden<br />
haben – d. h. für das Gebäude selbst<br />
besteht ein baurechtlicher Konsens,<br />
nur die Nutzung als Freizeitwohnsitz<br />
ist bislang nicht bei der <strong>Gemeinde</strong><br />
bekannt –, können letztmalig bis<br />
zum 30. Juni 2014 angemeldet werden.<br />
Ursprünglich war das nur bis<br />
zum 31. Dezember 1998 möglich.<br />
Nachdem aber viele die damalige<br />
Möglichkeit nicht genutzt haben, hat<br />
der Gesetzgeber eine nochmalige<br />
nachträgliche Anmeldung ermöglicht.<br />
Dazu liegt ein Antragsformular<br />
1. Registrierung durch einen praktizierenden<br />
Tierarzt:<br />
Tierärzte können die Registrierung<br />
z. B. im Zuge der Kennzeichnung<br />
in einer privaten Datenbank (z. B.<br />
Animal Data) vornehmen. Vollständige<br />
Meldungen werden dann<br />
in die Heimtierdatenbank übertragen.<br />
Die Kosten für die Registrierung<br />
sind vom Tierbesitzer zu tragen.<br />
2. Registrierung durch den<br />
Tierhalter selbst:<br />
Mit einer Bürgerkarte kann der<br />
Tierbesitzer über folgende Internetadresse<br />
Zugang zur Heimtierdatenbank<br />
erhalten und dort die Registrierung<br />
selbst vornehmen: http://<br />
heimtierdatenbank.ehealth.gv.at/<br />
3. Registrierung durch die Behörde<br />
in der Heimtierdatenbank:<br />
Bei Vorliegen eines vollständig ausgefüllten<br />
Registrierungsantrages<br />
(Download unter http://www.tirol.<br />
gv.at/hunderegistrierung/) kann die<br />
Bau- und Raumordnungsgesetz 2011<br />
auf der <strong>Gemeinde</strong> auf oder kann von<br />
der Homepage www.virgen.at heruntergeladen<br />
werden.<br />
• Sonnenkollektoren und Photovoltaikanlagen<br />
ab einer Größe von 20 m 2<br />
können im Freiland nicht freistehend<br />
montiert werden; sollte eine freistehende<br />
Montage, dh. nicht an einem<br />
Wohnhaus oder sonst einem Gebäude<br />
als Nebenanlage angebracht,<br />
geplant sein, ist zuvor eine Sonderflächenwidmung<br />
für den Aufstellungsort<br />
notwendig (ca. drei Monate<br />
Verfahrensdauer! bei der Planung berücksichtigen).<br />
• Sonnenkollektoren und Photovoltaikanlagen<br />
ab einer Größe von 50 m 2<br />
sind nach Handhabe der Bausachverständigen<br />
jedenfalls bewilligungspflichtig<br />
(egal ob freistehend oder an<br />
Gebäude montiert), und braucht es<br />
dafür ein Bauansuchen mit Plänen<br />
Eintragung auch durch die für den<br />
Wohnsitz des Halters zuständige<br />
Bezirksverwaltungsbehörde durchgeführt<br />
werden. Die Gebühren für<br />
die Registrierung belaufen sich auf<br />
29,40 € und sind vom Tierbesitzer<br />
zu tragen.<br />
Darüber hinaus bietet die <strong>Gemeinde</strong>,<br />
als besonderen Service die Möglichkeit<br />
einer kostenlosen Registrierung in der<br />
österreichischen Heimtierdatenbank.<br />
Für weitere Fragen wenden Sie Sich bitte<br />
an den für Ihren Wohnsitz zuständigen<br />
Amtstierarzt.<br />
Bevölkerungsbewegung<br />
2011<br />
Abmeldungen: 47<br />
Anmeldungen: 34<br />
Geburten: 23<br />
Todesfälle: 13<br />
einer zur Planung befugten Person.<br />
Als Lageplan reicht in der Regel ein<br />
Luftbildausdruck aus der Landeshomepage<br />
mit eingezeichneter Solarfläche<br />
aus.<br />
• Für Geräteschuppen, Holzschuppen<br />
und dergleichen bis zu einer Grundfläche<br />
von 10 m 2 und einer Höhe<br />
von 2,80 m braucht es kein Bauansuchen<br />
und auch keine Bauanzeige<br />
mehr, sofern sie vom betreffenden<br />
Bauplatz oder einer Verkehrsfläche<br />
aus an zumindest drei Seiten von<br />
außen zugänglich sind; die übrigen<br />
Bestimmungen der TBO (50 %-<br />
Regel etc.) sind dennoch einzuhalten.<br />
Auch ein Erschließungsbeitrag wird<br />
dafür von der <strong>Gemeinde</strong> vorgeschrieben.<br />
Die Errichtung solcher<br />
kleiner Gebäude ist bei der <strong>Gemeinde</strong><br />
anhand einer Skizze zu melden.