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Frühjahr 2012 - Nr. 59 (pdf 8 MB) - Gemeinde Virgen

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34I Bürgerservice<br />

<strong>Virgen</strong>Aktiv<br />

BÜRGERSERVICE – Wichtige Informationen<br />

gene Daten in einer Datenbank (Heimtierdatenbank)<br />

erfasst werden.<br />

Jeder Halter eines Hundes ist verpflichtet,<br />

sein Tier binnen eines Monats<br />

nach der Kennzeichnung, Einreise<br />

oder Weitergabe zu melden. Jede Änderung<br />

(z. B. Umzug, Tod des Tieres) ist<br />

vom Halter über einen der angeführten<br />

Wege zu melden.<br />

• Falls Sie Ihren Hund bereits kennzeichnen<br />

und von einem Tierarzt<br />

registrieren haben lassen, vergewissern<br />

Sie Sich bitte, ob die Meldung<br />

erfolgreich in die Heimtierdatenbank<br />

übertragen wurde. Die Übertragung<br />

in die Heimtierdatenbank<br />

erfolgt nur bei vollständigen Datensätzen.<br />

• Falls Ihr Hund noch nicht ordnungsgemäß<br />

gekennzeichnet und/oder in<br />

der österreichischen Heimtierdatenbank<br />

registriert ist, sollte dies unverzüglich<br />

erfolgen. Für die Durchführung<br />

der Meldung bestehen drei<br />

Möglichkeiten.<br />

Seit 1. Juli 2011 gelten eine neue Bauordnung<br />

und ein neues Raumordnungsgesetz<br />

in Tirol. Die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />

konnte dazu schon gut ein<br />

halbes Jahr lang Erfahrungen sammeln,<br />

wobei Nachfolgendes allgemein interessant<br />

erscheint:<br />

• Freizeitwohnsitze, die am 31. Dezember<br />

1993 rechtmäßig bestanden<br />

haben – d. h. für das Gebäude selbst<br />

besteht ein baurechtlicher Konsens,<br />

nur die Nutzung als Freizeitwohnsitz<br />

ist bislang nicht bei der <strong>Gemeinde</strong><br />

bekannt –, können letztmalig bis<br />

zum 30. Juni 2014 angemeldet werden.<br />

Ursprünglich war das nur bis<br />

zum 31. Dezember 1998 möglich.<br />

Nachdem aber viele die damalige<br />

Möglichkeit nicht genutzt haben, hat<br />

der Gesetzgeber eine nochmalige<br />

nachträgliche Anmeldung ermöglicht.<br />

Dazu liegt ein Antragsformular<br />

1. Registrierung durch einen praktizierenden<br />

Tierarzt:<br />

Tierärzte können die Registrierung<br />

z. B. im Zuge der Kennzeichnung<br />

in einer privaten Datenbank (z. B.<br />

Animal Data) vornehmen. Vollständige<br />

Meldungen werden dann<br />

in die Heimtierdatenbank übertragen.<br />

Die Kosten für die Registrierung<br />

sind vom Tierbesitzer zu tragen.<br />

2. Registrierung durch den<br />

Tierhalter selbst:<br />

Mit einer Bürgerkarte kann der<br />

Tierbesitzer über folgende Internetadresse<br />

Zugang zur Heimtierdatenbank<br />

erhalten und dort die Registrierung<br />

selbst vornehmen: http://<br />

heimtierdatenbank.ehealth.gv.at/<br />

3. Registrierung durch die Behörde<br />

in der Heimtierdatenbank:<br />

Bei Vorliegen eines vollständig ausgefüllten<br />

Registrierungsantrages<br />

(Download unter http://www.tirol.<br />

gv.at/hunderegistrierung/) kann die<br />

Bau- und Raumordnungsgesetz 2011<br />

auf der <strong>Gemeinde</strong> auf oder kann von<br />

der Homepage www.virgen.at heruntergeladen<br />

werden.<br />

• Sonnenkollektoren und Photovoltaikanlagen<br />

ab einer Größe von 20 m 2<br />

können im Freiland nicht freistehend<br />

montiert werden; sollte eine freistehende<br />

Montage, dh. nicht an einem<br />

Wohnhaus oder sonst einem Gebäude<br />

als Nebenanlage angebracht,<br />

geplant sein, ist zuvor eine Sonderflächenwidmung<br />

für den Aufstellungsort<br />

notwendig (ca. drei Monate<br />

Verfahrensdauer! bei der Planung berücksichtigen).<br />

• Sonnenkollektoren und Photovoltaikanlagen<br />

ab einer Größe von 50 m 2<br />

sind nach Handhabe der Bausachverständigen<br />

jedenfalls bewilligungspflichtig<br />

(egal ob freistehend oder an<br />

Gebäude montiert), und braucht es<br />

dafür ein Bauansuchen mit Plänen<br />

Eintragung auch durch die für den<br />

Wohnsitz des Halters zuständige<br />

Bezirksverwaltungsbehörde durchgeführt<br />

werden. Die Gebühren für<br />

die Registrierung belaufen sich auf<br />

29,40 € und sind vom Tierbesitzer<br />

zu tragen.<br />

Darüber hinaus bietet die <strong>Gemeinde</strong>,<br />

als besonderen Service die Möglichkeit<br />

einer kostenlosen Registrierung in der<br />

österreichischen Heimtierdatenbank.<br />

Für weitere Fragen wenden Sie Sich bitte<br />

an den für Ihren Wohnsitz zuständigen<br />

Amtstierarzt.<br />

Bevölkerungsbewegung<br />

2011<br />

Abmeldungen: 47<br />

Anmeldungen: 34<br />

Geburten: 23<br />

Todesfälle: 13<br />

einer zur Planung befugten Person.<br />

Als Lageplan reicht in der Regel ein<br />

Luftbildausdruck aus der Landeshomepage<br />

mit eingezeichneter Solarfläche<br />

aus.<br />

• Für Geräteschuppen, Holzschuppen<br />

und dergleichen bis zu einer Grundfläche<br />

von 10 m 2 und einer Höhe<br />

von 2,80 m braucht es kein Bauansuchen<br />

und auch keine Bauanzeige<br />

mehr, sofern sie vom betreffenden<br />

Bauplatz oder einer Verkehrsfläche<br />

aus an zumindest drei Seiten von<br />

außen zugänglich sind; die übrigen<br />

Bestimmungen der TBO (50 %-<br />

Regel etc.) sind dennoch einzuhalten.<br />

Auch ein Erschließungsbeitrag wird<br />

dafür von der <strong>Gemeinde</strong> vorgeschrieben.<br />

Die Errichtung solcher<br />

kleiner Gebäude ist bei der <strong>Gemeinde</strong><br />

anhand einer Skizze zu melden.

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