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Jahrgang 08 | Nr. 40 - Fratz

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lizei-beratung.de) raten bei weniger<br />

gravierenden Verstößen zu Gelassenheit:<br />

Nicht jeder Heranwachsende,<br />

der gegen Gesetze verstößt, rutscht<br />

automatisch in eine kriminelle Karriere.<br />

Oftmals handelt es sich um ein<br />

entwicklungstypisches Verhalten, das<br />

sich bald von selbst verliert.<br />

Wichtig ist es, nach den Ursachen für<br />

das Fehlverhalten zu fragen. Bei kleineren<br />

Kindern, die stehlen, fehlt noch<br />

das Unrechtsbewusstsein oder die<br />

richtige Vorstellung von Eigentum.<br />

Oft macht auch Gelegenheit Diebe:<br />

Der in der Wohnung herumliegende<br />

Geldschein ist zu verlockend …<br />

Wichtige<br />

Ursachenforschung:<br />

Ist es Gruppenzwang<br />

oder will das Kind<br />

mehr Aufmerksamkeit<br />

von den Eltern?<br />

Neben solchen pragmatischen Gründen<br />

(„Ich kann mir das schicke Shirt<br />

im Laden nicht leisten, deshalb nehme<br />

ich es eben so mit.“) kann auch<br />

der Reiz des Verbotenen Motivation<br />

für Diebstahl oder Vandalismus sein.<br />

In beiden Fällen steht möglicherweise<br />

Gruppendruck dahinter: Das Kind<br />

will Statussymbole besitzen oder<br />

seinen Mut beweisen, um bei den<br />

Gleichaltrigen dazuzugehören. Oft<br />

liegen die Gründe aber tiefer: Vielleicht<br />

fühlt sich das Kind momentan<br />

nicht genügend beachtet, ist frustriert<br />

und ohne Perspektive. Dann fordert<br />

es Aufmerksamkeit und Zuwendung<br />

ein, indem es Dinge tut, die die<br />

Eltern zu Reaktionen zwingen.<br />

Meist setzt sich die Motivation aber<br />

aus mehreren Faktoren zusammen.<br />

Wenn Eltern diese erkennen, können<br />

sie gemeinsam mit ihrem Kind das<br />

Problem, das hinter der Tat steckt,<br />

zu lösen versuchen: einen Ferienjob<br />

zur legalen Geldbeschaffung suchen,<br />

Widerstand gegen das Diktat der<br />

Clique einüben, dem Kind Angebote<br />

machen, die sein Selbstvertrauen<br />

stärken (auch im Sportverein kann<br />

man Kräfte messen und Grenzerfahrungen<br />

machen), exklusive Extra-Zeit<br />

mit dem zu kurz gekommenen Kind<br />

vereinbaren. Diese konstruktive Herangehensweise<br />

signalisiert dem Kind<br />

zugleich, dass es nicht auf die begangene<br />

Straftat reduziert wird, sondern<br />

als ganze Person ernst genommen und<br />

geachtet wird, egal was passiert ist.<br />

Verständnis zeigen bedeutet aber<br />

keineswegs bagatellisieren: Eltern<br />

müssen ihrem Nachwuchs deutlich<br />

machen, dass solches Fehlverhalten<br />

ihnen im Wiederholungsfall ernsthafte<br />

Schwierigkeiten (finanzielle und<br />

rechtliche) bereiten wird. Es sollte<br />

auch selbstverständlich sein, dass das<br />

Kind sich persönlich und angemessen<br />

bei seinem Opfer entschuldigt.<br />

Im Rahmen seiner Möglichkeiten<br />

kann es auch für eine materielle Wiedergutmachung<br />

des Schadens sorgen,<br />

statt nur lässig auf die elterliche<br />

Haftpflichtversicherung zu verweisen<br />

(einen Teil der Kosten mit dem Taschengeld<br />

begleichen, bei Reparatur<br />

oder Reinigung mithelfen). Jüngere<br />

Kinder brauchen dabei vielleicht Anregung<br />

und Begleitung von Erwachsenen.<br />

Die direkte Konfrontation mit<br />

dem Geschädigten ist dann oft ein<br />

heilsamer Schock und bewirkt wahre<br />

Wunder in Sachen Gewissensbildung.<br />

Damit Eltern nicht erst durch die Polizei<br />

an der Haustür erfahren, wenn<br />

ihr Kind eine Dummheit begangen<br />

hat, ist es aber ganz wichtig, in der<br />

Familie für eine offene Atmosphäre<br />

auf der Basis gegenseitigen Vertrauens<br />

zu sorgen: Nur wenn das Kind<br />

nicht gleich mit Strafpredigt, Vorverurteilung<br />

und Ablehnung rechnen<br />

muss, kann es überhaupt den Mut<br />

aufbringen, Fehler zu beichten. Und<br />

anschließend gemeinsam mit den<br />

Eltern überlegen, wie man dem<br />

Nachbarn seine Blumenpracht und<br />

dem Kaufhaus das Diebesgut wiederbringt.<br />

(Monika Klingemann) ■<br />

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Ratgeber fratz <strong>40</strong>/2012 25<br />

alles, was recht ist<br />

Eltern müssen für ihre Kinder<br />

einstehen und sie auf<br />

ein selbstständiges Leben<br />

vorbereiten. Das bedeutet<br />

zum einen, dass sie ihre<br />

Kinder erziehen und beaufsichtigen<br />

müssen, zum<br />

anderen, dass sie sie bis<br />

zum Erwerb einer eigenen<br />

Lebensstellung zumindest<br />

in materieller Hinsicht mit<br />

allem versorgen müssen,<br />

was sie benötigen.<br />

Geschäftsfähigkeit<br />

Minderjährige Kinder sind insbesondere<br />

in ihren ersten Jahren überhaupt<br />

nicht in der Lage, sich selbst<br />

zu versorgen und ihre eigenen Angelegenheiten<br />

zu besorgen. Sie sind<br />

bis zu ihrem siebten Lebensjahr „geschäftsunfähig“.<br />

Willenserklärungen<br />

von Geschäftsunfähigen haben überhaupt<br />

keine Bedeutung im Rechtsverkehr,<br />

sie sind „nichtig“. Ein Vertrag,<br />

den z.B. ein fünfjähriges Kind im eigenen<br />

Namen schließt, bindet daher<br />

niemanden. Das gilt selbst bei Geschäften<br />

mit Kleinstbeträgen, etwa<br />

wenn Eltern ihr Kind zum Brötchen-<br />

holen schicken. Dieses Geschäft ist<br />

rechtlich gesehen nur wirksam, weil<br />

hier die Eltern das Kind beauftragen.<br />

Der Bäcker weiß, dass das Kind im<br />

Namen der Eltern auftritt, und das<br />

Kind mit den Brötchen wieder zu<br />

den Eltern zurückschickt. Kauft das<br />

Kind mit dem übergebenen Geld auf<br />

eigene Faust Süßigkeiten, ist dieser<br />

Vertrag unwirksam! Die Eltern müssen<br />

hierfür nicht bezahlen, könnten<br />

sogar verlangen, dass der Bäcker die<br />

Süßigkeiten (oder das was noch davon<br />

übrig ist…) zurücknimmt und<br />

das Geld zurückzahlt. Die Eltern „haften“<br />

für diesen Vertrag nicht, der Bäcker<br />

bleibt auf seinen Kosten sitzen.<br />

Ab dem siebten Lebensjahr sind<br />

minderjährige Kinder nicht mehr geschäftsunfähig,<br />

sondern beschränkt<br />

geschäftsfähig. Sie können prinzipiell<br />

alle Geschäfte wirksam abschließen,<br />

sofern die Eltern vorher oder nachher<br />

zustimmen. Sie können sogar ganz<br />

ohne Zustimmung der Eltern auf eigene<br />

Faust Geschäfte abschließen,<br />

die lediglich rechtlich vorteilhaft sind.<br />

Gegen einen Schenkungsvertrag,<br />

den das Kind mit jemandem schließt,<br />

können die Eltern z.B. nichts ausrichten,<br />

selbst wenn ihnen das Geschenk<br />

noch so sehr missfällt. Wirksame Verträge<br />

kann ein beschränkt geschäftsfähiges<br />

Kind auch mit seinem Taschengeld<br />

bewirken. Wenn ein Kind<br />

sein Taschengeld für kleine Ausgaben<br />

Foto: M. Gade / www.pixelio.de

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