Schulprogramm der Anne – Frank - Schule - AF-Schule Alhausen
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Diese Maßnahme ist zur Zeit zum größten Teil noch mit einer internatsmäßigen Unterbringung<br />
verbunden.<br />
Das nächste für uns gut erreichbare Kolpingbildungswerk ist das Berufsbildungswerk Brakel.<br />
Von Seiten dieser Einrichtung ist uns angeboten worden, dass Schüler, die in <strong>der</strong> freien Wirtschaft<br />
keinen Praktikumsplatz erhalten, ihr dreiwöchiges Betriebspraktikum im KBBW absolvieren<br />
können. In vielen Fällen hat diese Vereinbarung schon dazu geführt, dass unsere Schüler<br />
ihre Ausbildung auch dort beginnen.<br />
Darüber hinaus ist es möglich, dorthin Schüler in ein sog. Schnupperpraktikum zu vermitteln.<br />
Diese Berufserprobung wird immer dann notwendig, wenn Schüler entwe<strong>der</strong> noch keine klaren<br />
Vorstellungen von ihrem zukünftigen Beruf entwickelt haben, Schwellenängste gegenüber dieser<br />
Einrichtung abgebaut werden müssen o<strong>der</strong> aber zur Feststellung <strong>der</strong> Eignung für eine Ausbildung.<br />
Das KBBW bietet zudem unseren Schüler an, an einem Wochenende die gesamte Einrichtung<br />
mit Werkstätten, Sportstätten, Wohnheim usw. kennen zu lernen. Dazu wird von den Sozialarbeitern<br />
<strong>der</strong> Einrichtung ein Arbeits- Spiel- und Freizeitprogramm erstellt. Außerdem kann die<br />
<strong>AF</strong>S auch auf den psychologischen und sozialen Dienst zurückgreifen.<br />
Zur Zeit stellt sich das KBBW in regelmäßigen Abständen den Schülern <strong>der</strong> <strong>AF</strong>S vor. Zukünftig<br />
ist zudem geplant, die Unterrichtsinhalte <strong>der</strong> Klasse 10 mit den Zielsetzungen des Berufskollegs<br />
des KBBW zu vergleichen und ein Anfor<strong>der</strong>ungsprofil für unsere Schüler zu erstellen.<br />
5.5.6 Regelschulen<br />
Die Zusammenarbeit mit den Regelschulen erstreckt sich bisher eigentlich nur auf die Durchführung<br />
<strong>der</strong> Verfahren gemäß VO-SF. Hier ist auf <strong>der</strong> Grundlagen <strong>der</strong> Kooperationsverordnung<br />
eine intensivere Arbeit zwischen den <strong>Schule</strong>n geplant, die im folgenden Abschnitt näher<br />
erläutert wird.<br />
5.5.6.1 Beratungskonzept<br />
47<br />
Wirksame Beratung ist auf die Zusammenarbeit aller Beteiligten angewiesen. Den <strong>Schule</strong>n wird<br />
empfohlen, zur Organisation, Koordination und inhaltlichen Schwerpunktsetzung ihrer<br />
Beratungstätigkeiten ein schuleigenes Beratungskonzept als Teil ihres <strong>Schulprogramm</strong>s zu entwickeln.<br />
Das schuleigene Beratungskonzept ist Ergebnis eines schulinternen Diskussions- und Einigungsprozesses.<br />
Es enthält verbindliche Zielvereinbarungen und Verfahrensabsprachen und zeigt, wie<br />
unterschiedliche pädagogische, psychologische und soziale Beratungsangebote innerhalb und<br />
außerhalb <strong>der</strong> <strong>Schule</strong> genutzt werden können.<br />
Das schuleigene Beratungskonzept wird von <strong>der</strong> Schulkonferenz verabschiedet und bei Bedarf<br />
fortgeschrieben (vgl. 7, 12-21, Nr. 4).<br />
Das Gesamtkonzept ist z. Zt. noch in Bearbeitung, soll aber bis zum Frühjahr 2001 fertiggestellt<br />
sein. Bezüglich <strong>der</strong> Beratung in Kin<strong>der</strong>gärten, Grundschulen und Hauptschulen sind einige Teile<br />
(Zielsetzungen, Aufgabenfel<strong>der</strong>) abgeschlossen. An<strong>der</strong>e Dinge (organisatorischer Rahmen,<br />
Absprachen mit den beteiligten Institutionen, Vertragstext) müssen noch erarbeitet werden.<br />
Grundlage ist die Kooperationsverordnung (vgl. 7, 12-21, Nr. 12), die alle <strong>Schule</strong>n verpflichtet,<br />
eine entsprechende Vereinbarung zu erstellen.<br />
Die Zusammenarbeit <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>schulen mit <strong>Schule</strong>n <strong>der</strong> Primarstufe und Sekundarstufe<br />
erstreckt sich insbeson<strong>der</strong>e auf die erfor<strong>der</strong>lichen Maßnahmen, die <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung behin<strong>der</strong>ter<br />
Schüler so-wie <strong>der</strong> pädagogischen Hilfe bei erheblichen Lernschwierigkeiten dienen (vgl. 7, 12-<br />
21, Nr. 4).<br />
Folgende Aufgabenbereiche wurden definiert: