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Schulprogramm der Anne – Frank - Schule - AF-Schule Alhausen

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Diese Maßnahme ist zur Zeit zum größten Teil noch mit einer internatsmäßigen Unterbringung<br />

verbunden.<br />

Das nächste für uns gut erreichbare Kolpingbildungswerk ist das Berufsbildungswerk Brakel.<br />

Von Seiten dieser Einrichtung ist uns angeboten worden, dass Schüler, die in <strong>der</strong> freien Wirtschaft<br />

keinen Praktikumsplatz erhalten, ihr dreiwöchiges Betriebspraktikum im KBBW absolvieren<br />

können. In vielen Fällen hat diese Vereinbarung schon dazu geführt, dass unsere Schüler<br />

ihre Ausbildung auch dort beginnen.<br />

Darüber hinaus ist es möglich, dorthin Schüler in ein sog. Schnupperpraktikum zu vermitteln.<br />

Diese Berufserprobung wird immer dann notwendig, wenn Schüler entwe<strong>der</strong> noch keine klaren<br />

Vorstellungen von ihrem zukünftigen Beruf entwickelt haben, Schwellenängste gegenüber dieser<br />

Einrichtung abgebaut werden müssen o<strong>der</strong> aber zur Feststellung <strong>der</strong> Eignung für eine Ausbildung.<br />

Das KBBW bietet zudem unseren Schüler an, an einem Wochenende die gesamte Einrichtung<br />

mit Werkstätten, Sportstätten, Wohnheim usw. kennen zu lernen. Dazu wird von den Sozialarbeitern<br />

<strong>der</strong> Einrichtung ein Arbeits- Spiel- und Freizeitprogramm erstellt. Außerdem kann die<br />

<strong>AF</strong>S auch auf den psychologischen und sozialen Dienst zurückgreifen.<br />

Zur Zeit stellt sich das KBBW in regelmäßigen Abständen den Schülern <strong>der</strong> <strong>AF</strong>S vor. Zukünftig<br />

ist zudem geplant, die Unterrichtsinhalte <strong>der</strong> Klasse 10 mit den Zielsetzungen des Berufskollegs<br />

des KBBW zu vergleichen und ein Anfor<strong>der</strong>ungsprofil für unsere Schüler zu erstellen.<br />

5.5.6 Regelschulen<br />

Die Zusammenarbeit mit den Regelschulen erstreckt sich bisher eigentlich nur auf die Durchführung<br />

<strong>der</strong> Verfahren gemäß VO-SF. Hier ist auf <strong>der</strong> Grundlagen <strong>der</strong> Kooperationsverordnung<br />

eine intensivere Arbeit zwischen den <strong>Schule</strong>n geplant, die im folgenden Abschnitt näher<br />

erläutert wird.<br />

5.5.6.1 Beratungskonzept<br />

47<br />

Wirksame Beratung ist auf die Zusammenarbeit aller Beteiligten angewiesen. Den <strong>Schule</strong>n wird<br />

empfohlen, zur Organisation, Koordination und inhaltlichen Schwerpunktsetzung ihrer<br />

Beratungstätigkeiten ein schuleigenes Beratungskonzept als Teil ihres <strong>Schulprogramm</strong>s zu entwickeln.<br />

Das schuleigene Beratungskonzept ist Ergebnis eines schulinternen Diskussions- und Einigungsprozesses.<br />

Es enthält verbindliche Zielvereinbarungen und Verfahrensabsprachen und zeigt, wie<br />

unterschiedliche pädagogische, psychologische und soziale Beratungsangebote innerhalb und<br />

außerhalb <strong>der</strong> <strong>Schule</strong> genutzt werden können.<br />

Das schuleigene Beratungskonzept wird von <strong>der</strong> Schulkonferenz verabschiedet und bei Bedarf<br />

fortgeschrieben (vgl. 7, 12-21, Nr. 4).<br />

Das Gesamtkonzept ist z. Zt. noch in Bearbeitung, soll aber bis zum Frühjahr 2001 fertiggestellt<br />

sein. Bezüglich <strong>der</strong> Beratung in Kin<strong>der</strong>gärten, Grundschulen und Hauptschulen sind einige Teile<br />

(Zielsetzungen, Aufgabenfel<strong>der</strong>) abgeschlossen. An<strong>der</strong>e Dinge (organisatorischer Rahmen,<br />

Absprachen mit den beteiligten Institutionen, Vertragstext) müssen noch erarbeitet werden.<br />

Grundlage ist die Kooperationsverordnung (vgl. 7, 12-21, Nr. 12), die alle <strong>Schule</strong>n verpflichtet,<br />

eine entsprechende Vereinbarung zu erstellen.<br />

Die Zusammenarbeit <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>schulen mit <strong>Schule</strong>n <strong>der</strong> Primarstufe und Sekundarstufe<br />

erstreckt sich insbeson<strong>der</strong>e auf die erfor<strong>der</strong>lichen Maßnahmen, die <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung behin<strong>der</strong>ter<br />

Schüler so-wie <strong>der</strong> pädagogischen Hilfe bei erheblichen Lernschwierigkeiten dienen (vgl. 7, 12-<br />

21, Nr. 4).<br />

Folgende Aufgabenbereiche wurden definiert:

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