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OUTSOURCING:<br />

WENN UNTERNEHMEN<br />

AN DIE KETTE GELEGT WERDEN<br />

von Dietmar Kern, Stuttgart<br />

Outsourcing ist das Zauberwort, mit <strong>de</strong>m<br />

Subunternehmerverträge mit freien Un­<br />

ternehmern geschlossen wer<strong>de</strong>n. Dabei<br />

ist schon mancher Unternehmer auf <strong>de</strong>r<br />

Strecke geblieben, ohne sich <strong>de</strong>ssen rich­<br />

tig bewußt zu wer<strong>de</strong>n, und hat sich vom<br />

freien Unternehmer zum abhängigen<br />

Angestellten amputieren lassen. Viele<br />

Dienstleister bin<strong>de</strong>n sich vertraglich<br />

an einen großen Auftraggeber, <strong>de</strong>r ih­<br />

nen zu oft beachtlichen finanziellen<br />

Konditionen regelmäßige Aufträge ga­<br />

rantiert. Einzige Bedingung: Der Auftrag­<br />

nehmer muß selbständig sein und für<br />

Sozialabgaben und Steuern selbst auf­<br />

kommen. Die „freien" Gewerbetreiben­<br />

<strong>de</strong>n meinen, das große Los gezogen zu<br />

haben. Beachtliche Einnahmen sind ih­<br />

nen sicher, und die Kalkulation wird nicht<br />

unerheblich vereinfacht.<br />

Es empfiehlt sich, einen solchen Subun­<br />

ternehmervertrag sorgfältig und mißtrau-<br />

isch Punkt für Punkt durchzuarbeiten<br />

und nicht in <strong>de</strong>r ersten Euphorie mit <strong>de</strong>m<br />

Blick auf die Gewinnmöglichkeiten nach<br />

nur flüchtiger Kenntnisnahme <strong>de</strong>r übri­<br />

gen Vertragsklauseln unterschriftlich<br />

abzusegnen. Nicht selten verpflichtet sich<br />

<strong>de</strong>r „freie" Subunternehmer vertraglich,<br />

Konditionen einzuhalten, die ihn bei Licht<br />

betrachtet zwingen, an seiner unterneh­<br />

merischen Freiheit einige Abstriche hin­<br />

zunehmen. Da muß bspw. das „outge-<br />

sourcte" kleine TVansportuntemehmen<br />

vertraglich einverstan<strong>de</strong>n sein, um 21.00<br />

Uhr im Lager einzutreffen, um die zu<br />

beför<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>n Güter entsprechend <strong>de</strong>m<br />

Tourenplan aufzula<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>n Urlaub mit<br />

<strong>de</strong>m Auftraggeber abzusprechen, sich<br />

die zu fahren<strong>de</strong>n Routen und nicht zu­<br />

letzt auch Farbe und Beschriftung <strong>de</strong>s<br />

Transportfahrzeugs vom „outsourcen-<br />

<strong>de</strong>n" Hauptunternehmer vorschreiben zu<br />

lassen. Dabei gewinnt <strong>de</strong>r Auftraggeber<br />

freilich zunehmend an Freiheit, <strong>de</strong>r Auf­<br />

tragnehmer dagegen büßt seine Freiheit<br />

sukzessive ein.<br />

Bekanntgewor<strong>de</strong>n ist das unselige Out-<br />

sourcing-Beispiel <strong>de</strong>r damaligen Deut­<br />

schen Bun<strong>de</strong>spost, die durch entspre­<br />

chen<strong>de</strong> Verträge einen speziellen Typus<br />

von Raumpflegerin von Post-Angestell­<br />

ten zu „freien" Subunternehmerinnen<br />

ausglie<strong>de</strong>rte. Es ging um die Reinigung<br />

von Telefonhäuschen. Die „selbständigen<br />

Unternehmerinnen" konnten nicht son­<br />

<strong>de</strong>rlich selbständig arbeiten, <strong>de</strong>nn sie<br />

erhielten <strong>de</strong>rart viel vertragliche Vorga­<br />

ben, wie, wie oft und wie lange die Häus­<br />

chen zu reinigen seien, daß nennenswer­<br />

te Unterschie<strong>de</strong> zu ihrem Angestellten­<br />

dasein nicht ersichtlich waren - es sei<br />

<strong>de</strong>nn, daß sie für Steuern und Sozialab­<br />

gaben künftig selbst aufzukommen hat­<br />

ten. Das Ganze barg noch einen zusätzli­<br />

chen gewaltigen „Pfer<strong>de</strong>fuß". Durch ihre<br />

selbständige Tätigkeit betrieben sie plötz­<br />

lich - ohne die Voraussetzungen dafür zu<br />

haben - ein sogenanntes, nach <strong>de</strong>r Hand­<br />

werksordnung an bestimmte Vorausset­<br />

zungen gebun<strong>de</strong>nes Vollhandwerk, näm­<br />

lich das <strong>de</strong>r Glas- und Gebäu<strong>de</strong>reinigung.<br />

Und prompt gab es von <strong>de</strong>n zuständigen<br />

Innungen, Kreishandwerkerschaften und<br />

Han<strong>de</strong>lskammern „Druck".<br />

Wenn ein Verstoß gegen einzelne Bestim­<br />

mungen <strong>de</strong>s Subunternehmervertrages<br />

die gesamte Vertragsauflösung zur Folge<br />

hat, ist das für <strong>de</strong>n Subunternehmer zwar<br />

Controller magazin 5/98<br />

Dietmar Kem, Ttiomas-Mann-<br />

Straße 49 b, 70469 Stuttgart,<br />

freier Autor/Journalist<br />

mißlich - aber besser ein En<strong>de</strong> mit Schrek-<br />

ken als ein Schrecken ohne En<strong>de</strong>! In man­<br />

chen Verträgen fin<strong>de</strong>n sich allerdings<br />

Klauseln, daß bei Vertragsverstößen Kon­<br />

ventionalstrafen in genau bezifferter<br />

Höhe zu zahlen seien. Das kann dann im<br />

Einzelfalle durchaus schon einmal dazu<br />

führen, daß zwar Einnahmen von 6.000<br />

Mark vertraglich zugestan<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n,<br />

aber im selben Zeitraum Vertragsstrafen<br />

von 7.000 Mark fällig wer<strong>de</strong>n. Drei neue<br />

Urteile <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sarbeitsgerichts wei­<br />

sen in diesem Zusammenhang <strong>de</strong>n rich­<br />

tigen Weg und schützen vor Outsour-<br />

cing-Mißbrauch: BAG 5 AZR 170, 627,<br />

628/93 vom 20. luli 1994. Hier wird<br />

festgelegt, daß man keineswegs freier<br />

Unternehmer, son<strong>de</strong>m lediglich „aus­<br />

gelagerter Angestellter" ist, wenn man<br />

Arbeitszeit und Tätigkeit nicht im we­<br />

sentlichen frei bestimmen kann. Entspre­<br />

chend ist bzw. bleibt <strong>de</strong>r Auftraggeber<br />

auch für die Zahlung von Lohnsteuern<br />

und Sozialversicherungsbeiträgen zu­<br />

ständig und verantwortlich.<br />

Immer wenn also <strong>de</strong>r Vertragspartner<br />

darüber entschei<strong>de</strong>t, welche Tätigkeit<br />

ausgeübt wird, wie lange gearbeitet wer­<br />

<strong>de</strong>n muß, wann die Leistung zu erbrin­<br />

gen ist und wie im einzelnen zu arbeiten<br />

ist, liegt keine selbständige, son<strong>de</strong>rn eine<br />

weisungsgebun<strong>de</strong>ne Tätigkeit vor Wer<br />

outsourcen o<strong>de</strong>r ein Subunternehmer-<br />

verhältnis eingehen will, sollte sich <strong>de</strong>s<br />

wegen von Fachleuten beraten lassen. •<br />

Zuordnung CM-Themen-Tableau<br />

25 31 L T<br />

339

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