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Modernisieren und Energiesparen

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Mit �<br />

Unwirksamkeit von<br />

Renovierungsklauseln<br />

Sowohl in Wohn- als auch in Gewerberaummiete<br />

Im Wohnraummietrecht ist seit einigen<br />

Jahren durch eine geänderte<br />

Rechtsprechung des B<strong>und</strong>esgerichtshofes<br />

geklärt, dass sogenannte starre<br />

Renovierungsfristen in vorformulierten<br />

Mietverträgen den Mieter unangemessen<br />

benachteiligen, da sie den<br />

tatsächlichen Zustand der Mietsache<br />

nicht berücksichtigen, sondern die<br />

Durchführung von Renovierungsarbeiten<br />

– im Mietrechtsjargon Schönheitsreparaturen<br />

genannt – lediglich<br />

vom Ablauf bestimmter Fristen abhängig<br />

machen.<br />

Formulierungen in vorgedruckten Verträgen,<br />

wonach diese Schönheitsreparaturen<br />

„alle 3, 5 oder 7 Jahre“, „mindestens<br />

in der nachfolgenden Zeitfolge“,<br />

„spätestens nach ...“ oder aber „in<br />

einem Zeitraum von ...“ vom Mieter<br />

vorgenommen werden müssen, sind<br />

daher unwirksam, es sei denn, die<br />

starre Regelung wird durch einen Zusatz,<br />

wonach der Zustand der Wohnung<br />

bzw. der Grad der Abnutzung<br />

„in besonderen Ausnahmefällen“ eine<br />

Verlängerung der vereinbarten Fristen<br />

zulässt, „aufgeweicht“.<br />

Aufgr<strong>und</strong> eines aktuellen Urteils des<br />

B<strong>und</strong>esgerichtshofes vom 8.10.2008<br />

– Az. XII ZR 84/06 – gilt diese Rechtsprechung<br />

seit kurzem auch in der<br />

22<br />

März 2009<br />

Gewerberaummiete. Bei Abschluss<br />

von Mietverträgen über Industrieanlagen,<br />

Verkaufsräumen oder auch<br />

Büroräumen ist daher zu beachten,<br />

dass Klauseln, die den Mieter zur<br />

Vornahme von Renovierungsarbeiten<br />

verpflichten, immer auch den tatsächlichen<br />

Zustand des Mietobjekts<br />

berücksichtigen müssen, ansonsten<br />

sind sie unwirksam.<br />

Etwas anderes gilt nur dann, wenn<br />

keine vorformulierten Verträge verwendet<br />

werden, sondern die Vertragsparteien<br />

die von ihnen gewollten Regelungen<br />

einzeln diskutieren <strong>und</strong><br />

aushandeln.<br />

In jedem Fall ist jedoch anzuraten,<br />

vertragliche Vereinbarungen über<br />

Schönheitsreparaturen sowohl in<br />

Wohn- als auch in Gewerberaummietverträgen<br />

immer juristisch überprüfen<br />

zu lassen, da die Abgrenzung<br />

zwischen gerade noch zulässiger <strong>und</strong><br />

nicht mehr zulässiger Klausel im Einzelfall<br />

schwierig sein kann.<br />

Recht <strong>und</strong> Finanzen<br />

Quelle:<br />

Sylvia Schumm, Rechtsanwältin <strong>und</strong><br />

Fachanwältin für Miet- <strong>und</strong><br />

Wohnungseigentumsrecht,<br />

Kanzlei Dr. Güllich & Döbler, Lauf<br />

Rechtsanwaltskanzlei<br />

Dr. Güllich & Döbler<br />

91207 Lauf/Pegnitz<br />

Julienstraße 3/Eckertstraße am S-Bahnhof<br />

links der Pegnitz, 91207 Lauf<br />

Telefon 09123/95496, Telefax 09123/12251<br />

E-Mail: info@guellich-doebler.de<br />

Internet: www.guellich-doebler.de<br />

■Horst Gögelein<br />

Steuerberater – Rechtsbeistand<br />

■ 90571 Schwaig<br />

■ Nürnberger Straße 15<br />

■ Telefon 0911/500033<br />

Die Tricks der Phisher<br />

Onlinebanking: Wie die K<strong>und</strong>en<br />

das Risiko minimieren können<br />

Bankgeschäfte r<strong>und</strong> um die Uhr <strong>und</strong> von jedem Ort: Wer Onlinebanking nutzt, sollte<br />

allerdings einige Vorsichtsmaßnahmen beachten. Foto: djd/BV Volksbanken<br />

(rgz-p). Onlinebanking erfreut sich<br />

wachsender Beliebtheit, es zählt zu<br />

den beliebtesten Internetanwendungen.<br />

Über 22 Millionen B<strong>und</strong>esbürger<br />

gehen inzwischen ins World Wide<br />

Web statt in die Bankfiliale. Die<br />

bequeme Möglichkeit, Tag <strong>und</strong> Nacht<br />

sein Konto zu verwalten, hat aber<br />

auch eine neue Kriminalitätsform mit<br />

sich gebracht: den Onlinebankraub<br />

oder das Phishing.<br />

„Unsere Bank führt eine planmäßige<br />

Überprüfung der Software durch.<br />

Daher ist es nötig, Ihre Bankdaten<br />

erneut zu bestätigen“: Mit solchen<br />

Mails geben sich Phishingbetrüger<br />

als Mitarbeiter eines Geldinstituts<br />

aus. Sie wollen an die geheimen<br />

Daten von Onlinebankingk<strong>und</strong>en<br />

gelangen. Unter dem Text dieser<br />

Mails findet sich ein Link, über den<br />

der Empfänger auf eine fingierte Seite<br />

gelangt, die angeblich von seiner<br />

Bank stammt.<br />

Fällt er auf den Schwindel herein <strong>und</strong><br />

gibt seine Daten preis, können Betrüger<br />

ungestört Transaktionen auf seinem<br />

Konto durchführen. Verbraucher<br />

sollten also unter keinen Umständen<br />

persönliche Zugangs- oder Kontodaten<br />

herausgeben, wenn sie per<br />

Mail dazu aufgefordert werden. „Keine<br />

Bank würde solche Mails verschicken“,<br />

betont Uwe Fröhlich, Präsident<br />

des B<strong>und</strong>esverbandes der Deut-<br />

schen Volksbanken <strong>und</strong> Raiffeisenbanken<br />

(BVR).<br />

So kann man sich schützen<br />

„Unsere Banken können die Sicherheit<br />

ihrer Systeme gewährleisten, aber<br />

auf die Sicherheit der K<strong>und</strong>en-PCs<br />

haben sie keinen Einfluss“, ergänzt<br />

Fröhlich. „Wer sich im Internet - beispielsweise<br />

durch einen aktuellen Virenscanner<br />

<strong>und</strong> eine Firewall - nicht<br />

schützt, macht es möglichen Angreifern<br />

einfach, wichtige Daten zu stehlen<br />

oder das Onlinebanking zu manipulieren.“<br />

Die Sicherheits-Updates des<br />

Betriebssystems <strong>und</strong> des Browsers<br />

sollten stets ausgeführt werden. „Zugangsdaten<br />

wie Passwörter, Kreditkartennummern<br />

oder auch TAN dürfen<br />

am besten niemals auf der Festplatte<br />

des PCs gespeichert werden,<br />

die persönlichen Daten sind regelmäßig<br />

mit Backups zu sichern“, empfiehlt<br />

Fröhlich.<br />

Banken gewinnen Wettlauf mit<br />

den Betrügern<br />

Die deutschen Geldinstitute selbst<br />

haben sich in den vergangenen Jahren<br />

mit Erfolg gegen die immer raffinierteren<br />

Gauner gerüstet. „Mit FinTS/<br />

HBCI, der mobilen TAN oder Smart-<br />

TAN-plus stehen allen unseren K<strong>und</strong>en<br />

die modernsten Verfahren zur<br />

Verfügung, die gegen alle bekannten<br />

Phishingangriffe immun sind“, betont<br />

BVR-Präsident Uwe Fröhlich.

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