Modernisieren und Energiesparen
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Mit �<br />
Unwirksamkeit von<br />
Renovierungsklauseln<br />
Sowohl in Wohn- als auch in Gewerberaummiete<br />
Im Wohnraummietrecht ist seit einigen<br />
Jahren durch eine geänderte<br />
Rechtsprechung des B<strong>und</strong>esgerichtshofes<br />
geklärt, dass sogenannte starre<br />
Renovierungsfristen in vorformulierten<br />
Mietverträgen den Mieter unangemessen<br />
benachteiligen, da sie den<br />
tatsächlichen Zustand der Mietsache<br />
nicht berücksichtigen, sondern die<br />
Durchführung von Renovierungsarbeiten<br />
– im Mietrechtsjargon Schönheitsreparaturen<br />
genannt – lediglich<br />
vom Ablauf bestimmter Fristen abhängig<br />
machen.<br />
Formulierungen in vorgedruckten Verträgen,<br />
wonach diese Schönheitsreparaturen<br />
„alle 3, 5 oder 7 Jahre“, „mindestens<br />
in der nachfolgenden Zeitfolge“,<br />
„spätestens nach ...“ oder aber „in<br />
einem Zeitraum von ...“ vom Mieter<br />
vorgenommen werden müssen, sind<br />
daher unwirksam, es sei denn, die<br />
starre Regelung wird durch einen Zusatz,<br />
wonach der Zustand der Wohnung<br />
bzw. der Grad der Abnutzung<br />
„in besonderen Ausnahmefällen“ eine<br />
Verlängerung der vereinbarten Fristen<br />
zulässt, „aufgeweicht“.<br />
Aufgr<strong>und</strong> eines aktuellen Urteils des<br />
B<strong>und</strong>esgerichtshofes vom 8.10.2008<br />
– Az. XII ZR 84/06 – gilt diese Rechtsprechung<br />
seit kurzem auch in der<br />
22<br />
März 2009<br />
Gewerberaummiete. Bei Abschluss<br />
von Mietverträgen über Industrieanlagen,<br />
Verkaufsräumen oder auch<br />
Büroräumen ist daher zu beachten,<br />
dass Klauseln, die den Mieter zur<br />
Vornahme von Renovierungsarbeiten<br />
verpflichten, immer auch den tatsächlichen<br />
Zustand des Mietobjekts<br />
berücksichtigen müssen, ansonsten<br />
sind sie unwirksam.<br />
Etwas anderes gilt nur dann, wenn<br />
keine vorformulierten Verträge verwendet<br />
werden, sondern die Vertragsparteien<br />
die von ihnen gewollten Regelungen<br />
einzeln diskutieren <strong>und</strong><br />
aushandeln.<br />
In jedem Fall ist jedoch anzuraten,<br />
vertragliche Vereinbarungen über<br />
Schönheitsreparaturen sowohl in<br />
Wohn- als auch in Gewerberaummietverträgen<br />
immer juristisch überprüfen<br />
zu lassen, da die Abgrenzung<br />
zwischen gerade noch zulässiger <strong>und</strong><br />
nicht mehr zulässiger Klausel im Einzelfall<br />
schwierig sein kann.<br />
Recht <strong>und</strong> Finanzen<br />
Quelle:<br />
Sylvia Schumm, Rechtsanwältin <strong>und</strong><br />
Fachanwältin für Miet- <strong>und</strong><br />
Wohnungseigentumsrecht,<br />
Kanzlei Dr. Güllich & Döbler, Lauf<br />
Rechtsanwaltskanzlei<br />
Dr. Güllich & Döbler<br />
91207 Lauf/Pegnitz<br />
Julienstraße 3/Eckertstraße am S-Bahnhof<br />
links der Pegnitz, 91207 Lauf<br />
Telefon 09123/95496, Telefax 09123/12251<br />
E-Mail: info@guellich-doebler.de<br />
Internet: www.guellich-doebler.de<br />
■Horst Gögelein<br />
Steuerberater – Rechtsbeistand<br />
■ 90571 Schwaig<br />
■ Nürnberger Straße 15<br />
■ Telefon 0911/500033<br />
Die Tricks der Phisher<br />
Onlinebanking: Wie die K<strong>und</strong>en<br />
das Risiko minimieren können<br />
Bankgeschäfte r<strong>und</strong> um die Uhr <strong>und</strong> von jedem Ort: Wer Onlinebanking nutzt, sollte<br />
allerdings einige Vorsichtsmaßnahmen beachten. Foto: djd/BV Volksbanken<br />
(rgz-p). Onlinebanking erfreut sich<br />
wachsender Beliebtheit, es zählt zu<br />
den beliebtesten Internetanwendungen.<br />
Über 22 Millionen B<strong>und</strong>esbürger<br />
gehen inzwischen ins World Wide<br />
Web statt in die Bankfiliale. Die<br />
bequeme Möglichkeit, Tag <strong>und</strong> Nacht<br />
sein Konto zu verwalten, hat aber<br />
auch eine neue Kriminalitätsform mit<br />
sich gebracht: den Onlinebankraub<br />
oder das Phishing.<br />
„Unsere Bank führt eine planmäßige<br />
Überprüfung der Software durch.<br />
Daher ist es nötig, Ihre Bankdaten<br />
erneut zu bestätigen“: Mit solchen<br />
Mails geben sich Phishingbetrüger<br />
als Mitarbeiter eines Geldinstituts<br />
aus. Sie wollen an die geheimen<br />
Daten von Onlinebankingk<strong>und</strong>en<br />
gelangen. Unter dem Text dieser<br />
Mails findet sich ein Link, über den<br />
der Empfänger auf eine fingierte Seite<br />
gelangt, die angeblich von seiner<br />
Bank stammt.<br />
Fällt er auf den Schwindel herein <strong>und</strong><br />
gibt seine Daten preis, können Betrüger<br />
ungestört Transaktionen auf seinem<br />
Konto durchführen. Verbraucher<br />
sollten also unter keinen Umständen<br />
persönliche Zugangs- oder Kontodaten<br />
herausgeben, wenn sie per<br />
Mail dazu aufgefordert werden. „Keine<br />
Bank würde solche Mails verschicken“,<br />
betont Uwe Fröhlich, Präsident<br />
des B<strong>und</strong>esverbandes der Deut-<br />
schen Volksbanken <strong>und</strong> Raiffeisenbanken<br />
(BVR).<br />
So kann man sich schützen<br />
„Unsere Banken können die Sicherheit<br />
ihrer Systeme gewährleisten, aber<br />
auf die Sicherheit der K<strong>und</strong>en-PCs<br />
haben sie keinen Einfluss“, ergänzt<br />
Fröhlich. „Wer sich im Internet - beispielsweise<br />
durch einen aktuellen Virenscanner<br />
<strong>und</strong> eine Firewall - nicht<br />
schützt, macht es möglichen Angreifern<br />
einfach, wichtige Daten zu stehlen<br />
oder das Onlinebanking zu manipulieren.“<br />
Die Sicherheits-Updates des<br />
Betriebssystems <strong>und</strong> des Browsers<br />
sollten stets ausgeführt werden. „Zugangsdaten<br />
wie Passwörter, Kreditkartennummern<br />
oder auch TAN dürfen<br />
am besten niemals auf der Festplatte<br />
des PCs gespeichert werden,<br />
die persönlichen Daten sind regelmäßig<br />
mit Backups zu sichern“, empfiehlt<br />
Fröhlich.<br />
Banken gewinnen Wettlauf mit<br />
den Betrügern<br />
Die deutschen Geldinstitute selbst<br />
haben sich in den vergangenen Jahren<br />
mit Erfolg gegen die immer raffinierteren<br />
Gauner gerüstet. „Mit FinTS/<br />
HBCI, der mobilen TAN oder Smart-<br />
TAN-plus stehen allen unseren K<strong>und</strong>en<br />
die modernsten Verfahren zur<br />
Verfügung, die gegen alle bekannten<br />
Phishingangriffe immun sind“, betont<br />
BVR-Präsident Uwe Fröhlich.