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Modernisieren und Energiesparen

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Zusatzversicherung<br />

Den Durchblick behalten<br />

Viele Augenvorsorgeuntersuchungen werden heute von den Kassen empfohlen, aber<br />

in der Regel nicht mehr übernommen. Foto: djd/KarstadtQuelle Versicherungen<br />

(rgz-p). 64 Prozent der B<strong>und</strong>esbürger<br />

ab 16 Jahren sind Brillenträger.<br />

Das ergab die Allensbacher Werbeträger-Analyse<br />

(AWA). In der Altersgruppe<br />

von 45 bis 59 Jahren liegt<br />

der Anteil bei circa 76 Prozent, bei<br />

den über 60-Jährigen sind es sogar<br />

94 Prozent. Brillen- <strong>und</strong> Kontaktlinsenträger<br />

benötigen regelmäßig<br />

neue Sehhilfen.<br />

Von der gesetzlichen Krankenversicherung<br />

gibt es dazu in der Regel<br />

keinen Zuschuss. Kein W<strong>und</strong>er, dass<br />

die B<strong>und</strong>esbürger auch bei Sehhilfen<br />

ein großes Interesse an Zusatzversicherungen<br />

haben.<br />

Neuartige Versicherung<br />

Auf dem Versicherungsmarkt gibt es<br />

deshalb seit Anfang 2009 eine neuartige<br />

Augenzusatzversicherung ohne<br />

Ges<strong>und</strong>heitsfragen. Beim Basistarif<br />

Augen-Vorsorge werden unabhängig<br />

von Sehschärfeveränderungen Auf-<br />

wendungen für Sehhilfen, die dem<br />

Ausgleich einer Fehlsichtigkeit dienen,<br />

zu 100 Prozent erstattet, höchstens<br />

jedoch bis zu einem Betrag von<br />

150 Euro innerhalb von zwei Versicherungsjahren.<br />

Der Versicherte wird also vor allem<br />

bei den Ausgaben für Brillenfassungen<br />

<strong>und</strong> -gläser sowie Kontaktlinsen<br />

entlastet. Der Tarif beinhaltet auch<br />

die Erstattung augenärztlicher Vorsorgeuntersuchungen<br />

bis zu einem<br />

Betrag von 100 Euro pro Versicherungsjahr.<br />

Zuschuss bis zu 1000 Euro<br />

Wer eine Sehschärfenkorrektur mittels<br />

Laseroperation durchführen lassen<br />

will, erhält dafür während der<br />

Vertragslaufzeit einen Zuschuss von<br />

bis zu 1.000 Euro. Unter www.kqv.de<br />

gibt es mehr Informationen.<br />

– S E I T 3 0 J A H R E N –<br />

Lohnsteuerhilfe Franken u. Sachsen e.V.<br />

Wir erstellen im Rahmen einer Mitgliedschaft Ihre<br />

Einkommenssteuererklärung<br />

bei ausschließlich Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, Hausbesitzern<br />

<strong>und</strong> Hausvermietern, Renten <strong>und</strong> Pensionen<br />

Achtung, Alterseinkünftegesetz:<br />

Ab 2005 Steuern auf Renten <strong>und</strong> Pensionen?<br />

Wir beraten Sie gerne!<br />

– B E R A T U N G S S T E L L E N –<br />

91217 HERSBRUCK, Ostbahnstraße 29 (gegenüber neuem Feuerwehrhaus)<br />

Tel. 09151/4110, Fax 09151/70085<br />

Mo.- Fr. 9.00 - 12.00 Uhr <strong>und</strong> 13.30 - 17.00 Uhr u. nach Vereinbarung<br />

91207 LAUF, Hermannstraße 23 (Ecke Holzgartenstr.), Tel. 09123/82068<br />

Mo.- Fr. 9.00 - 12.00 Uhr <strong>und</strong> 13.30 - 17.00 Uhr u. nach Vereinbarung<br />

Recht <strong>und</strong> Finanzen<br />

Nachbarrecht:<br />

Kein Gebäude nur zum<br />

Schikanieren<br />

(rgz-p). Gr<strong>und</strong>stückseigentümer<br />

können zum Abriss eines Gebäudes<br />

verpflichtet werden, auch wenn<br />

eine behördliche Baugenehmigung<br />

vorliegt <strong>und</strong> der Mindestabstand<br />

zum Nachbargr<strong>und</strong>stück eingehalten<br />

wurde.<br />

„Baugenehmigungen dürfen aufgehoben<br />

werden, wenn sie gegen das<br />

Schikaneverbot verstoßen“, gibt Verena<br />

Tiemann von der Quelle Bausparkasse<br />

zu beachten. „Wer ein Gebäude<br />

lediglich errichtet, um seinen<br />

Nachbarn zu ärgern, handelt rechtswidrig.“<br />

Der Bauherr ist Eigentümer eines<br />

von ihm bewohnten Hausgr<strong>und</strong>stücks<br />

<strong>und</strong> eines hinter dem Wohngr<strong>und</strong>stück<br />

– im Außenbereich – gelegenen<br />

etwa 3.000 qm großen, weitgehend<br />

unbebauten Wiesengr<strong>und</strong>stücks.<br />

Schuppen errichtet<br />

Nach Erhalt der erforderlichen Baugenehmigung<br />

errichtete er auf der<br />

Wiese einen zwölf Meter langen <strong>und</strong><br />

bis zu fünf Meter hohen Geräte- <strong>und</strong><br />

Brennholzschuppen, den er zwar in<br />

dem gesetzlichen Mindestabstand<br />

Waggershauser & Kollegen<br />

Rechtsanwälte<br />

Andreas Waggershauser<br />

Wirtschafts- <strong>und</strong> Gesellschaftsrecht<br />

Gesche Waggershauser<br />

Auch Fachanwältin für Familienrecht<br />

Dierk Waggershauser<br />

Auch Fachanwalt für Miet- <strong>und</strong> Wohnungseigentumsrecht<br />

Weitere Tätigkeitsschwerpunkte:<br />

Strafrecht, Baurecht, Arbeitsrecht<br />

Boris Segmüller<br />

von 2,5 Metern, aber ansonsten genau<br />

unmittelbar vor der Terrasse <strong>und</strong><br />

dem Wohnhaus seines Nachbarn<br />

platzierte. Seither konnte dieser nicht<br />

mehr frei in die Landschaft blicken,<br />

sondern hatte stets die riesige Scheune<br />

vor der Nase.<br />

Trotz ausreichendem Abstand sei der<br />

Bau gegenüber dem Nachbarn schikanös<br />

<strong>und</strong> rücksichtslos, entschieden<br />

die Richter vom Verwaltungsgerichtshof<br />

Mannheim nach einer Ortsbesichtigung.<br />

An dem gewählten Standort sei kein<br />

schutzwürdiges eigenes Interesse<br />

des Bauherrn zu erkennen. Die Baugenehmigung<br />

verstoße daher gegen<br />

das auch im öffentlichen Recht geltende<br />

Schikaneverbot sowie gegen<br />

das Gebot der Rücksichtnahme. Sie<br />

müsste deswegen wieder aufgehoben<br />

werden.<br />

Urteil<br />

Das Urteil ist rechtskräftig. Die Scheune<br />

muss wieder weg (VGH, Urteil vom<br />

15.04.2008, Az. 8 S 98/08).<br />

Verkehrsrecht, Verwaltungsrecht, Medizinrecht<br />

91207 Lauf<br />

Friedensplatz 3 (Gramp-Passage)<br />

� (09123) 13039<br />

Fax (09123) 13049<br />

info@waggershauser-<strong>und</strong>-kollegen.de<br />

März 2009<br />

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