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Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen - BaFin

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Ertragslage<br />

Prüfungen gemäß<br />

§ 44 KWG<br />

Bankaufsichtliche<br />

Maßnahmen<br />

Aufsicht über Kreditinstitute<br />

lichen Ausmaß Sanierungsmaßnahmen bei den ihnen angeschlossenen<br />

Instituten ergreifen.<br />

Zugleich hat sich die Ertragslage der Kreditgenossenschaften ungünstig<br />

entwickelt: Das durchschnittliche Betriebsergebnis vor Bewertung verringerte<br />

sich im Berichtsjahr um weitere 0,11 % auf 0,82 % des Geschäftsvolumens.<br />

Vor allem sank der Zinsüberschuß als wichtigste Ertragsquelle<br />

der Volks- und Raiffeisenbanken aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase<br />

und des starken Wettbewerbsdrucks im Kreditgewerbe erheblich.<br />

Er konnte durch andere Ertragsquellen, z.B. durch Provisionsergebnisse,<br />

nicht annähernd ausgeglichen werden.<br />

Im Verlaufe des Jahres 1998 ordnete <strong>das</strong> Amt bei 356 Kreditgenossenschaften<br />

gesonderte Prüfungen gemäß § 44 Abs. 1 KWG an, die hauptsächlich<br />

<strong>das</strong> Kreditgeschäft dieser Institute zum Gegenstand hatten; in 9<br />

von 10 Fällen wurden private Wirtschaftsprüfungsgesellschaften mit den<br />

Prüfungen betraut. Im Vergleich zu den beiden Vorjahren hat sich damit<br />

die Zahl der Prüfungsanordnungen erheblich erhöht (1996: 29 Prüfungen,<br />

1997: 90 Prüfungen). Damit trug <strong>das</strong> Amt im Genossenschaftssektor<br />

stärker als bisher dem gesetzgeberischen Auftrag Rechnung, durch die<br />

unvermuteten Sonderprüfungen die Kreditinstitute zu einer ordnungsgemäßen<br />

und risikobewußten Führung ihrer Geschäfte anzuhalten. Wie es<br />

der generellen Praxis des <strong>Bundesaufsichtsamt</strong>es entspricht, sollen auch<br />

im Genossenschaftsbereich alle Kreditinstitute in einem Fünf-Jahres-<br />

Turnus einer Sonderprüfung unterzogen werden. Die Ergebnisse dieser<br />

Routineprüfungen veranlaßten <strong>das</strong> Amt bei einer Vielzahl von Banken,<br />

die bisher den Prüfungsbericht zum Jahresabschluß nicht vorzulegen<br />

brauchten, den Prüfungsbericht jetzt anzufordern.<br />

Bei weiteren 107 Kreditgenossenschaften ordnete <strong>das</strong> BAKred Prüfungen<br />

an, weil die genossenschaftlichen Prüfungsverbände bei ihrer Jahresabschlußprüfung<br />

1997 eine bedenkliche Risikoentwicklung gezeigt<br />

hatten. Vor dem Hintergrund des in den letzten Jahren deutlich angestiegenen<br />

Volumens von Sanierungsbeiträgen der Sicherungseinrichtungen<br />

der Volks- und Raiffeisenbanken war dem Aufsichtsamt daran gelegen,<br />

mit vertieften Untersuchungen sich ein möglichst genaues und umfassendes<br />

Bild von der Risikolage der betroffenen Institute zu machen.<br />

Das <strong>Bundesaufsichtsamt</strong> ordnete – wie oben dargestellt – in 1998 eine<br />

Vielzahl von Anlaßprüfungen nach § 44 KWG an, griff gravierende Prüferbeanstandungen<br />

auf und hatte zudem Maßnahmen gegenüber der<br />

Geschäftsleitung verschiedener Kreditgenossenschaften zu erlassen.<br />

Von derartigen Maßnahmen bzw. Prüfungen waren 338 Institute betroffen.<br />

Eine risikoorientierte Bankenaufsicht kann indessen – gerade bei der<br />

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