Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen - BaFin
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Ertragslage<br />
Prüfungen gemäß<br />
§ 44 KWG<br />
Bankaufsichtliche<br />
Maßnahmen<br />
Aufsicht über Kreditinstitute<br />
lichen Ausmaß Sanierungsmaßnahmen bei den ihnen angeschlossenen<br />
Instituten ergreifen.<br />
Zugleich hat sich die Ertragslage der Kreditgenossenschaften ungünstig<br />
entwickelt: Das durchschnittliche Betriebsergebnis vor Bewertung verringerte<br />
sich im Berichtsjahr um weitere 0,11 % auf 0,82 % des Geschäftsvolumens.<br />
Vor allem sank der Zinsüberschuß als wichtigste Ertragsquelle<br />
der Volks- und Raiffeisenbanken aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase<br />
und des starken Wettbewerbsdrucks im Kreditgewerbe erheblich.<br />
Er konnte durch andere Ertragsquellen, z.B. durch Provisionsergebnisse,<br />
nicht annähernd ausgeglichen werden.<br />
Im Verlaufe des Jahres 1998 ordnete <strong>das</strong> Amt bei 356 Kreditgenossenschaften<br />
gesonderte Prüfungen gemäß § 44 Abs. 1 KWG an, die hauptsächlich<br />
<strong>das</strong> Kreditgeschäft dieser Institute zum Gegenstand hatten; in 9<br />
von 10 Fällen wurden private Wirtschaftsprüfungsgesellschaften mit den<br />
Prüfungen betraut. Im Vergleich zu den beiden Vorjahren hat sich damit<br />
die Zahl der Prüfungsanordnungen erheblich erhöht (1996: 29 Prüfungen,<br />
1997: 90 Prüfungen). Damit trug <strong>das</strong> Amt im Genossenschaftssektor<br />
stärker als bisher dem gesetzgeberischen Auftrag Rechnung, durch die<br />
unvermuteten Sonderprüfungen die Kreditinstitute zu einer ordnungsgemäßen<br />
und risikobewußten Führung ihrer Geschäfte anzuhalten. Wie es<br />
der generellen Praxis des <strong>Bundesaufsichtsamt</strong>es entspricht, sollen auch<br />
im Genossenschaftsbereich alle Kreditinstitute in einem Fünf-Jahres-<br />
Turnus einer Sonderprüfung unterzogen werden. Die Ergebnisse dieser<br />
Routineprüfungen veranlaßten <strong>das</strong> Amt bei einer Vielzahl von Banken,<br />
die bisher den Prüfungsbericht zum Jahresabschluß nicht vorzulegen<br />
brauchten, den Prüfungsbericht jetzt anzufordern.<br />
Bei weiteren 107 Kreditgenossenschaften ordnete <strong>das</strong> BAKred Prüfungen<br />
an, weil die genossenschaftlichen Prüfungsverbände bei ihrer Jahresabschlußprüfung<br />
1997 eine bedenkliche Risikoentwicklung gezeigt<br />
hatten. Vor dem Hintergrund des in den letzten Jahren deutlich angestiegenen<br />
Volumens von Sanierungsbeiträgen der Sicherungseinrichtungen<br />
der Volks- und Raiffeisenbanken war dem Aufsichtsamt daran gelegen,<br />
mit vertieften Untersuchungen sich ein möglichst genaues und umfassendes<br />
Bild von der Risikolage der betroffenen Institute zu machen.<br />
Das <strong>Bundesaufsichtsamt</strong> ordnete – wie oben dargestellt – in 1998 eine<br />
Vielzahl von Anlaßprüfungen nach § 44 KWG an, griff gravierende Prüferbeanstandungen<br />
auf und hatte zudem Maßnahmen gegenüber der<br />
Geschäftsleitung verschiedener Kreditgenossenschaften zu erlassen.<br />
Von derartigen Maßnahmen bzw. Prüfungen waren 338 Institute betroffen.<br />
Eine risikoorientierte Bankenaufsicht kann indessen – gerade bei der<br />
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