Die Hochzeitsprofis stellen sich vor - Verbandsgemeinde Weilerbach
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Seite 6 11.03.2010<br />
Wer ein Recht hat das der Versteigerung des Grundstücks oder das nach<br />
§ 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, <strong>vor</strong><br />
der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung<br />
des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös<br />
an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.<br />
Jendrzejek, Rechtspfleger<br />
Rodenbach<br />
Sitzung des Gemeinderates<br />
Am Donnerstag, 18. März 2010, um 19:00 Uhr findet im Bürgerhaus, Am<br />
Fürstengrab 12a in Rodenbach eine öffentliche Sitzung des Gemeinderates<br />
der Ortsgemeinde Rodenbach statt.<br />
TAGESORDNUNG:<br />
1. Schaffung von Räumlichkeiten für Zwecke der Gemeinde;<br />
hier: Festlegung eines Standortes<br />
2. Antrag des Sportvereins 1919 e.V. Rodenbach;<br />
hier: Gewährung eines Zuschusses für den Bau eines Kleinspielfeldes<br />
3. Antrag der SPD-Fraktion vom 19.02.2010;<br />
hier: Verwendung der alten Waage<br />
4. Antrag der SPD-Fraktion vom 19.02.2010;<br />
hier: Anschaffung eines Defibrillators<br />
5. Haushalt 2010;<br />
hier: Beschlussfassung<br />
6. Einwohnerfragestunde<br />
7. Anfragen und Informationen<br />
Georg Reuß<br />
Ortsbürgermeister<br />
85. Geburtstag in Rodenbach<br />
Am 02.03. feierte Hedwig Koch ihren 85. Geburtstag im Kreis ihrer Lieben.<br />
Zahlreiche Gratulanten beglückwünschten sie zu ihrem Jubiläum;<br />
für die Gemeinde Rodenbach überbrachte Peter Glanzmann die besten<br />
Wünsche. Das Foto zeigt das Ehepaar Koch.<br />
Gemeinderat diskutiert über<br />
das Terrain am Anwesen Kleemann<br />
Der Gemeinderat Rodenbach hat am <strong>Die</strong>nstagabend noch einmal die<br />
Zukunft der Freifläche am Anwesen Kleemann besprochen. <strong>Die</strong> Pläne<br />
sehen entweder ein „Haus der Gemeinde“ oder einen öffentlichen Freiraum<br />
<strong>vor</strong>.<br />
Der Bau eines Gemeindehauses mit Ratssaal, Jugend- und Seniorenraum,<br />
Besprechungs- und Bürgermeisterzimmer, Verfügungs-, Neben- und Toilettenräumen<br />
ist in zwei Varianten denkbar. Entweder an der Hauptstraße<br />
zwischen dem bestehenden Garten und dem Gebäude oder im unteren<br />
Bereich am Hang.<br />
Ortsbürgermeister Georg Reuss (SPD) erachtete die Bebauung als „eine<br />
Nummer zu groß für die Gemeinde“. Stattdessen sei zu überlegen, die<br />
notwendigen Räume an das bestehende Bürgerhaus anzubauen und den<br />
Platz als Freifläche herzurichten.<br />
FWG und CDU waren der Auffassung, das Gebäude könne auch kleiner<br />
gebaut werden. <strong>Die</strong> Wählergruppe WeinRod sah Einsparungsmöglichkeiten<br />
bei der hochwertigen Ausstattung und war gegen einen Anbau am<br />
Bürgerhaus. Walter Mayer (SPD) äußerte Bedenken, dass der Platz zu<br />
klein für ein solches Gebäude sei. Er war für die Gestaltung eines Dorfplatzes<br />
und die Erweiterung des Bürgerhauses. Ein Beschluss wurde nicht<br />
gefasst. Reuss schlug <strong>vor</strong>, zuerst den Anbau des Bürgerhauses in den Fraktionen<br />
zu beraten.<br />
<strong>Die</strong> CDU beantragte eine Bestands- und Zustandsaufnahme der Kinderspielplätze<br />
und die Erstellung eines Spielplatzkonzeptes. Es solle ein zentraler<br />
Spielplatz geschaffen werden, so Fraktionssprecher Frank Neumann.<br />
In älteren Baugebieten hätte <strong>sich</strong> zwischenzeitlich die Altersstruktur<br />
so verändert, dass keine oder kaum noch Kinder die Spielplätze dort<br />
nutzen. <strong>Die</strong>se Plätze könnten aufgegeben werden.<br />
Schwedelbach<br />
Schwedelbach<br />
Sitzung der Ver bands versammlung<br />
des Kindergarten-Zweckverban des<br />
Am Montag, 15. März 2010, um 16.00 Uhr findet im Kindergarten, Schulnichtöffentli<br />
che Sitzung der Ver bands versammlung des Kindergarten-<br />
Zweckverban des Schwedelbach statt.<br />
TAGESORDNUNG:<br />
1. Haushalt 2010<br />
- Beratung und Beschlussfassung<br />
2. Finanzierung der Erweiterungsmaßnahme<br />
- Kreditaufnahme<br />
3. Bauliche Erweiterung des Kindergartens<br />
a) Vergabe von Ingenieurleistungen<br />
b) Sachstand und weitere Vorgehensweise<br />
4. Annahme bzw. Vermittlung von Spenden, Schenkungen, Sponsoringleistungen<br />
und ähnlichen Zuwendungen (§ 94 Abs. 3 GemO)<br />
5. Verschiedenes<br />
<strong>Die</strong>ter Hirsch<br />
Verbands<strong>vor</strong>steher<br />
Sitzung des Haupt- und Finanz ausschusses<br />
Am <strong>Die</strong>nstag, 16. März 2010, um 19:30 Uhr findet im Sitzungszimmer des<br />
Bürgerhauses, Hauptstraße 7, in Schwedelbach eine nicht öffentliche Sitzung<br />
des Haupt- und Finanz ausschusses der Ortsge meinde Schwedelbach<br />
statt.<br />
TAGESORDNUNG:<br />
1. Anschaffung eines Kompakttraktors<br />
Gemäß § 46 Abs. 4 Satz 3 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz haben<br />
die Mitglieder des Gemeinderates, die diesem Ausschuss nicht ange hören<br />
das Recht, an dieser Sitzung als Zuhörer teil zunehmen.<br />
Hirsch<br />
Ortsbürgermeister<br />
Vollzug des Landesstraßengesetzes<br />
von Rheinland-Pfalz (LStrG)<br />
vom 01.08.1977 (GVBl. S. 274), zuletzt geändert durch Artikel 5 des<br />
Gesetzes vom 22. Dezember 2008 (GVBl. S. 317)<br />
Hier: Einziehung von Kreisstraßen<br />
<strong>Die</strong> Kreisverwaltung Kaiserslautern erlässt als zuständige Straßenauf<strong>sich</strong>tsbehörde<br />
gem. § 51 Nr. 3 i.V.m. § 37 Abs. 1 des Landessraßengesetzes<br />
(LStrG) von Rheinland-Pfalz folgende<br />
Verfügung:<br />
<strong>Die</strong> in der Gemarkung Schwedelbach, <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Weilerbach</strong>,<br />
Landkreis Kaiserslautern verlaufende Kreisstraße 19 hat in Teilen keine<br />
öffentliche Verkehrsbedeutung mehr und wird daher mit Wirkung zum<br />
01.12.2009 im nachfolgenden Abschnitt eingezogen.<br />
<strong>Die</strong> einzuziehende Strecke beginnt mit der Einmündung in die Kreisverkehrsanlage<br />
östlich Schwedelbach VNK 6511 006, Station 0+000 und<br />
endet an NNK 6511 048, Station 0+0533. <strong>Die</strong> Gesamtlänge des einzuziehenden<br />
Straßenabschnittes beträgt 0,533 km.