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Die Hochzeitsprofis stellen sich vor - Verbandsgemeinde Weilerbach

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Seite 7 11.03.2010<br />

Begründung:<br />

Zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und zur Erschließung eines<br />

Neubaugebietes wurde im Jahr 2004 östlich der Ortslage Schwedelbach<br />

im Zuge der K 13 eine Kreisverkehrsanlage errichtet, der Einmündungsbereich<br />

K 13/K 18 östlich Schwedelbach geändert sowie ein Teilausbau<br />

der K 18 Richtung Ortsteil Pörrbach <strong>vor</strong>genommen. Der nunmehr einzuziehende<br />

Straßenabschnitt blieb im Zuge dieser Baumaßnahme lediglich<br />

als Fahrweg in unverändertem Bauzustand an die Kreisverkehrsanlage<br />

sowie an die Kreisstraße 18 angeschlossen.<br />

Durch diese Baumaßnahme besteht für dieses parallel zur K 13 verlaufende<br />

Teilstück der K 19 kein öffentliches Verkehrsbedürfnis mehr; es<br />

erfüllt nicht mehr die Merkmale einer Kreisstraße, sondern dient ausschließlich<br />

als Wirtschaftsweg. Bereits seit Fertigstellung der Kreisverkehrsanlage<br />

im Herbst 2004 ist dieses Teilstück daher durch verkehrsrechtliche<br />

Anordnung für den öffentlichen Verkehr gesperrt.<br />

<strong>Die</strong> Einziehung dieser Teilstrecke der K 19 ist auch explizit genannter<br />

Bestandteil der Begründung und somit verbindlicher Bestandteil der<br />

Abwägung des Bebauungsplans „In den Seien“ der Ortsgemeinde Schwedelbach.<br />

<strong>Die</strong> zuständige Straßenauf<strong>sich</strong>tsbehörde der LBM Rheinland-Pfalz (seinerzeit<br />

noch als LSV firmierend) hat mit Schreiben vom 26.04.2005 festgestellt,<br />

dass kein öffentliches Verkehrsbedürfnis für das betreffende<br />

Teilstück der K 19 mehr besteht, und hat die Zustimmung zur Einziehung<br />

gem. § 37 LStrG bereits erteilt.<br />

In seiner Sitzung vom 14.02.2006 hat der Rat der Ortsgemeinde Schwedelbach<br />

der beab<strong>sich</strong>tigten Einziehung zugestimmt.<br />

Im Wege der Umlegung für die Kreisverkehrsanlage wurde das einzuziehende<br />

Teilstück im Jahr 2006 im Grundbuch auf die Ortsgemeinde Schwedelbach<br />

umgeschrieben.<br />

Nach erfolgter Bekanntmachung der Einziehungsab<strong>sich</strong>t gem. § 37 Abs.<br />

3 LStrG am 25.06.2009 im Amtsblatt der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Weilerbach</strong><br />

war nunmehr die Einziehung zu verfügen.<br />

Rechtsbehelfsbelehrung<br />

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe<br />

Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur<br />

Niederschrift bei der Kreisverwaltung, Lauterstraße 8, 67657 Kaiserslautern<br />

einzulegen.<br />

Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist<br />

(Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch <strong>vor</strong> Ablauf dieser Frist<br />

bei der Behörde eingegangen ist.<br />

Kaiserslautern, den 06.11.2009<br />

gez.<br />

Rolf Künne<br />

Landrat<br />

Ausfertigung<br />

Amtsgericht<br />

2 K 138/09<br />

Kaiserslautern, den 02. Dezember 2009<br />

Terminbestimmung<br />

Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen die nachfolgende bezeichneten<br />

Grundstücke am <strong>Die</strong>nstag, 13. April 2010, 15.10 Uhr, im Justizzentrum,<br />

Kaiserslautern, Bahnhofstr. 24, Sitzungssaal 15, versteigert werden.<br />

Grundbuch von Schwedelbach, Blatt: 1052<br />

Gemarkung Schwedelbach, Bestandsverz. Nr. 1 und 2;<br />

Fl.St. 336/8 Gebäude- und Freifläche, Am Hübel 18, zu 596 qm<br />

336/13 Gebäude- und Freifläche, Am Hübel 18, zu 70 qm<br />

Verkehrswert: 255.000,00 bzw. 10.000,00 Euro<br />

Gem. Gutachten: Einfamilienhaus mit Doppelgarage, Bauj. a. 1998/99.<br />

Vfl. rd. 240 qm (3 Zimmer, Bad,.Sauna/Dusche, Galerie, Flur, Balkon)<br />

Der Versteigerungsvermerk wurde am 12.08.09 im Grundbuch eingetragen.<br />

Als Eigentümer war damals Rüdiger Rheinheimer, Ramstein-Miesenbach,<br />

eingetragen.<br />

Rechte, die zur Zeit der Eintragungen des Versteigerungsvermerks aus<br />

dem Grundbuch nicht er<strong>sich</strong>tlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin<br />

<strong>vor</strong> der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden<br />

und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls<br />

sie bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des<br />

Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.<br />

Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen <strong>vor</strong> dem Termin eine genaue<br />

Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung<br />

und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung<br />

mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen<br />

oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.<br />

Wer ein Recht hat das der Versteigerung des Grundstücks oder das nach<br />

§ 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, <strong>vor</strong><br />

der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung<br />

des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös<br />

an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.<br />

Gehm, Rechtspfleger<br />

80. Geburtstag in Schwedelbach<br />

Am <strong>Die</strong>nstag, 02. März feierte Helmine Würth im Kreise der Familie Ihren<br />

80. Geburtstag. Der noch rüstigen Jubilarin gratulierten Kinder, Verwandte<br />

und Bekannte sowie viele Schwedelbacher. Für die Ortsgemeinde<br />

Schwedelbach-Pörrbach überbrachte Ortsbürgermeister <strong>Die</strong>ter Hirsch<br />

die allerbesten Glückwünsche.<br />

v.l. Enkelin Anja Würth mit Ehemann Heino Bernd, Isolde Bohn-Würth<br />

mit Ehemann Armin Würth <strong>vor</strong>n die Jubilarin Helmine Würth<br />

<strong>Weilerbach</strong><br />

Sitzung des Ortsgemeinderates<br />

vom 21. Januar 2010<br />

Förderprogramm Energiesparmaßnahmen<br />

<strong>Die</strong> Ortsgemeinde <strong>Weilerbach</strong> stellt 2010 erneut 100.000 EUR für das Förderprogramm<br />

Energiesparmaßnahmen zur Verfügung.<br />

Ferner wurden aufgrund eines CDU- Antrages „Solarthermische Anlagen<br />

und Kleine Nahwärmenetze“ in die Fördermaßnahmen aufgenommen.<br />

Bestellung eines Wirtschaftsprüfers für das E-Werk<br />

Als Wirtschaftprüfer für die Jahre 2009-2011 wurde Dr. Burret, Ludwigshafen<br />

bestellt.<br />

Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb E-Werk<br />

Der Wirtschafts- und Investitionsplan wurde einstimmig verabschiedet.<br />

Der Investitionsplan sieht Ausgaben von 435.000 EUR <strong>vor</strong>, davon entfallen<br />

300.000 EUR für die Aktion „Photovoltaikanlagen auf fremden<br />

Dächern“.<br />

Haushalt 2010<br />

Ortsbürgermeister Horst Bonhagen stellte den Haushalt 2010 <strong>vor</strong>. Für das<br />

Jahr 2010 sind insgesamt Investitionen von 1.972.000 EUR geplant.<br />

Einzelmaßnahmen: Erwerb und Umbau des Kath. Kindergartens, Neugestaltung<br />

Dorfplatz „ Alter Bahnhof“, Allwetterplatz im Naherholungsgebiet,<br />

Erwerb eines Kommunalfahrzeuges, Urnenwand auf dem Friedhof,<br />

Bau eine Skater/ Eisbahn, Erneuerung der Spielplätze Falltor und<br />

Ostpreußenstraße, Anschaffung von Litfasssäulen, Neugestaltung Kreuzung<br />

Mackenbacher Straße, Dorfmoderation mit Spielleitplanung, Jung<br />

kauf Alt (Eigenheimzulage).<br />

Ferner wurden die Ansätze in folgenden Bereichen gegenüber den Vorjahren<br />

erhöht:<br />

Unterhaltung und Pflege der Grünflächen, Fassadenwettbewerb,<br />

Verbesserung der Rad- und Wanderwege, Kulturförderung für<br />

Konzerte, Kunst und Ausstellungen, Unterhaltung Gemeindestraßen,

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