Die Hochzeitsprofis stellen sich vor - Verbandsgemeinde Weilerbach
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Seite 7 11.03.2010<br />
Begründung:<br />
Zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und zur Erschließung eines<br />
Neubaugebietes wurde im Jahr 2004 östlich der Ortslage Schwedelbach<br />
im Zuge der K 13 eine Kreisverkehrsanlage errichtet, der Einmündungsbereich<br />
K 13/K 18 östlich Schwedelbach geändert sowie ein Teilausbau<br />
der K 18 Richtung Ortsteil Pörrbach <strong>vor</strong>genommen. Der nunmehr einzuziehende<br />
Straßenabschnitt blieb im Zuge dieser Baumaßnahme lediglich<br />
als Fahrweg in unverändertem Bauzustand an die Kreisverkehrsanlage<br />
sowie an die Kreisstraße 18 angeschlossen.<br />
Durch diese Baumaßnahme besteht für dieses parallel zur K 13 verlaufende<br />
Teilstück der K 19 kein öffentliches Verkehrsbedürfnis mehr; es<br />
erfüllt nicht mehr die Merkmale einer Kreisstraße, sondern dient ausschließlich<br />
als Wirtschaftsweg. Bereits seit Fertigstellung der Kreisverkehrsanlage<br />
im Herbst 2004 ist dieses Teilstück daher durch verkehrsrechtliche<br />
Anordnung für den öffentlichen Verkehr gesperrt.<br />
<strong>Die</strong> Einziehung dieser Teilstrecke der K 19 ist auch explizit genannter<br />
Bestandteil der Begründung und somit verbindlicher Bestandteil der<br />
Abwägung des Bebauungsplans „In den Seien“ der Ortsgemeinde Schwedelbach.<br />
<strong>Die</strong> zuständige Straßenauf<strong>sich</strong>tsbehörde der LBM Rheinland-Pfalz (seinerzeit<br />
noch als LSV firmierend) hat mit Schreiben vom 26.04.2005 festgestellt,<br />
dass kein öffentliches Verkehrsbedürfnis für das betreffende<br />
Teilstück der K 19 mehr besteht, und hat die Zustimmung zur Einziehung<br />
gem. § 37 LStrG bereits erteilt.<br />
In seiner Sitzung vom 14.02.2006 hat der Rat der Ortsgemeinde Schwedelbach<br />
der beab<strong>sich</strong>tigten Einziehung zugestimmt.<br />
Im Wege der Umlegung für die Kreisverkehrsanlage wurde das einzuziehende<br />
Teilstück im Jahr 2006 im Grundbuch auf die Ortsgemeinde Schwedelbach<br />
umgeschrieben.<br />
Nach erfolgter Bekanntmachung der Einziehungsab<strong>sich</strong>t gem. § 37 Abs.<br />
3 LStrG am 25.06.2009 im Amtsblatt der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Weilerbach</strong><br />
war nunmehr die Einziehung zu verfügen.<br />
Rechtsbehelfsbelehrung<br />
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe<br />
Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur<br />
Niederschrift bei der Kreisverwaltung, Lauterstraße 8, 67657 Kaiserslautern<br />
einzulegen.<br />
Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist<br />
(Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch <strong>vor</strong> Ablauf dieser Frist<br />
bei der Behörde eingegangen ist.<br />
Kaiserslautern, den 06.11.2009<br />
gez.<br />
Rolf Künne<br />
Landrat<br />
Ausfertigung<br />
Amtsgericht<br />
2 K 138/09<br />
Kaiserslautern, den 02. Dezember 2009<br />
Terminbestimmung<br />
Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen die nachfolgende bezeichneten<br />
Grundstücke am <strong>Die</strong>nstag, 13. April 2010, 15.10 Uhr, im Justizzentrum,<br />
Kaiserslautern, Bahnhofstr. 24, Sitzungssaal 15, versteigert werden.<br />
Grundbuch von Schwedelbach, Blatt: 1052<br />
Gemarkung Schwedelbach, Bestandsverz. Nr. 1 und 2;<br />
Fl.St. 336/8 Gebäude- und Freifläche, Am Hübel 18, zu 596 qm<br />
336/13 Gebäude- und Freifläche, Am Hübel 18, zu 70 qm<br />
Verkehrswert: 255.000,00 bzw. 10.000,00 Euro<br />
Gem. Gutachten: Einfamilienhaus mit Doppelgarage, Bauj. a. 1998/99.<br />
Vfl. rd. 240 qm (3 Zimmer, Bad,.Sauna/Dusche, Galerie, Flur, Balkon)<br />
Der Versteigerungsvermerk wurde am 12.08.09 im Grundbuch eingetragen.<br />
Als Eigentümer war damals Rüdiger Rheinheimer, Ramstein-Miesenbach,<br />
eingetragen.<br />
Rechte, die zur Zeit der Eintragungen des Versteigerungsvermerks aus<br />
dem Grundbuch nicht er<strong>sich</strong>tlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin<br />
<strong>vor</strong> der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden<br />
und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls<br />
sie bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des<br />
Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.<br />
Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen <strong>vor</strong> dem Termin eine genaue<br />
Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung<br />
und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung<br />
mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen<br />
oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.<br />
Wer ein Recht hat das der Versteigerung des Grundstücks oder das nach<br />
§ 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, <strong>vor</strong><br />
der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung<br />
des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös<br />
an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.<br />
Gehm, Rechtspfleger<br />
80. Geburtstag in Schwedelbach<br />
Am <strong>Die</strong>nstag, 02. März feierte Helmine Würth im Kreise der Familie Ihren<br />
80. Geburtstag. Der noch rüstigen Jubilarin gratulierten Kinder, Verwandte<br />
und Bekannte sowie viele Schwedelbacher. Für die Ortsgemeinde<br />
Schwedelbach-Pörrbach überbrachte Ortsbürgermeister <strong>Die</strong>ter Hirsch<br />
die allerbesten Glückwünsche.<br />
v.l. Enkelin Anja Würth mit Ehemann Heino Bernd, Isolde Bohn-Würth<br />
mit Ehemann Armin Würth <strong>vor</strong>n die Jubilarin Helmine Würth<br />
<strong>Weilerbach</strong><br />
Sitzung des Ortsgemeinderates<br />
vom 21. Januar 2010<br />
Förderprogramm Energiesparmaßnahmen<br />
<strong>Die</strong> Ortsgemeinde <strong>Weilerbach</strong> stellt 2010 erneut 100.000 EUR für das Förderprogramm<br />
Energiesparmaßnahmen zur Verfügung.<br />
Ferner wurden aufgrund eines CDU- Antrages „Solarthermische Anlagen<br />
und Kleine Nahwärmenetze“ in die Fördermaßnahmen aufgenommen.<br />
Bestellung eines Wirtschaftsprüfers für das E-Werk<br />
Als Wirtschaftprüfer für die Jahre 2009-2011 wurde Dr. Burret, Ludwigshafen<br />
bestellt.<br />
Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb E-Werk<br />
Der Wirtschafts- und Investitionsplan wurde einstimmig verabschiedet.<br />
Der Investitionsplan sieht Ausgaben von 435.000 EUR <strong>vor</strong>, davon entfallen<br />
300.000 EUR für die Aktion „Photovoltaikanlagen auf fremden<br />
Dächern“.<br />
Haushalt 2010<br />
Ortsbürgermeister Horst Bonhagen stellte den Haushalt 2010 <strong>vor</strong>. Für das<br />
Jahr 2010 sind insgesamt Investitionen von 1.972.000 EUR geplant.<br />
Einzelmaßnahmen: Erwerb und Umbau des Kath. Kindergartens, Neugestaltung<br />
Dorfplatz „ Alter Bahnhof“, Allwetterplatz im Naherholungsgebiet,<br />
Erwerb eines Kommunalfahrzeuges, Urnenwand auf dem Friedhof,<br />
Bau eine Skater/ Eisbahn, Erneuerung der Spielplätze Falltor und<br />
Ostpreußenstraße, Anschaffung von Litfasssäulen, Neugestaltung Kreuzung<br />
Mackenbacher Straße, Dorfmoderation mit Spielleitplanung, Jung<br />
kauf Alt (Eigenheimzulage).<br />
Ferner wurden die Ansätze in folgenden Bereichen gegenüber den Vorjahren<br />
erhöht:<br />
Unterhaltung und Pflege der Grünflächen, Fassadenwettbewerb,<br />
Verbesserung der Rad- und Wanderwege, Kulturförderung für<br />
Konzerte, Kunst und Ausstellungen, Unterhaltung Gemeindestraßen,