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Flächennutzungsplan Stadt Nauen und Ortsteile

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Änderungsverfahren - <strong>Flächennutzungsplan</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Nauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Ortsteile</strong> zum Bebauungsplan „Solarpark<br />

Ludwig-Jahn-Straße“<br />

des Plangebiets, die Gehölzbestände <strong>und</strong> Strukturen im östlichen Geltungsbereich <strong>und</strong><br />

die Gehölzbestände <strong>und</strong> Strukturen am westlichen <strong>und</strong> südwestlichen Siedlungsrand von<br />

Bredow-Luch (ca. 250 m). Hier wurden ebenfalls keine Grünfinken als Brutvögel oder mit<br />

Brutverdacht angetroffen, obwohl dementsprechende Gehölzbestände <strong>und</strong> Strukturen<br />

vorhanden sind. Des Weiteren kommt hinzu, das im östlichen Geltungsbereich neue<br />

Gehölz- <strong>und</strong> extensiv genutzte Graslandlandstrukturen geschaffen werden, die für die Art,<br />

wenn auch nicht in der darauffolgenden Brutperiode, einen idealen Lebensraum<br />

darstellen. Somit ist davon auszugehen, dass in der umliegenden Umgebung ausreichend<br />

Lebensraum für die beeinträchtigten 2 Grünfinken zur Verfügung stehen wird, so dass<br />

von einem drohenden Verstoß gegen die artenschutzrechtlichen Verbote nach § 44<br />

BNatSchG nicht auszugehen ist. Eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes der<br />

lokalen Population ist somit nicht zu erwarten. Eine Ausnahmegenehmigung nach § 45<br />

BNatSchG ist für die Art nicht erforderlich. Zum Schutz der Art sind Gehölzfällungen nur<br />

außerhalb der Vegetationsperiode im Zeitraum 1. Oktober bis 28/29 Februar<br />

durchzuführen. Sollten jedoch Gehölzfällungen außerhalb des o. g. Zeitraums erfolgen,<br />

so ist hier ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung nach § 45 BNatSchG von den Verboten<br />

des § 44 BNatSchG bei der zuständigen Naturschutzbehörde zu stellen.<br />

Der Stieglitz wurde 1 x als Nahrungsgast auf einer Grünlandfläche nördlich des<br />

Plangebiets an der Ludwig-Jahn-Straße kartiert. Der Stieglitz ist in der Region <strong>und</strong> dem<br />

Land Brandenburg sehr häufig mit stabilen Populationen vorhanden. Anlage <strong>und</strong><br />

betriebsbedingte Beeinträchtigungen durch die PVA sind bei der Art auszuschließen, da<br />

im Bereich der Ludwig-Jahn-Straße keine Gehölzfällungen erfolgen werden bzw. der<br />

Pflanzstreifen an der nördlichen Plangebietgrenze die PVA abschirmt. Baubedingte<br />

Beeinträchtigungen können ebenfalls nicht erkannt werden, da sich der Stieglitz nur zu<br />

Nahrungsaufnahme in unmittelbarer Nähe zur Ludwig-Jahn-Straße aufhielt (direkte<br />

Verbindungsstraße von <strong>Nauen</strong> nach Bredow-Luch). Eine Verschlechterung des<br />

Erhaltungszustandes der lokalen Population ist somit nicht zu erwarten, so dass von<br />

einem drohenden Verstoß gegen die artenschutzrechtlichen Verbote nach § 44<br />

BNatSchG hier nicht auszugehen ist. Eine Ausnahmegenehmigung nach § 45 BNatSchG<br />

ist für die Art nicht erforderlich.<br />

Die Heckenbraunelle wurde 1 x mit Brutverdacht im westlichen Geltungsbereich des<br />

Plangebiets vorgef<strong>und</strong>en. Weitere Kartierungen erfolgten auch im näheren Umfeld nicht.<br />

Die Heckenbraunelle gilt als Vogel der Gehölzstrukturen außerhalb des<br />

Siedlungsbereichs. Die Heckenbraunelle gilt in der Region <strong>und</strong> in Brandenburg als nicht<br />

gefährdet <strong>und</strong> häufig, mit stabilen Beständen. Die Heckenbraunelle baut jährlich ein<br />

neues Nest. Der Schutz des Nistplatzes erlischt hier mit Beendigung der Brutperiode.<br />

Die Heckenbraunelle ist durch das Bauvorhaben insofern betroffen, da das 1 Revier im<br />

westlichen Teilbereich beseitigt bzw. stark beeinträchtigt werden kann, so dass hier<br />

anlagebedingte Konflikte zu erwarten sind.<br />

Im näheren Umfeld des Plangebiets gibt es eine Vielzahl von Gehölzstrukturen außerhalb<br />

des Siedlungsbereichs, die einen potentiellen Lebensraum für die Heckenbraunelle<br />

darstellen <strong>und</strong> die noch nicht durch Artgenossen besiedelt wurden. So wurden westlich<br />

des Plangebiets ebenfalls Kartierungen für einen B-Plan durchgeführt bzw. es wurden die<br />

Gehölzbestände östlich des Plangebiets im Raum Bredow-Luch überprüft. Hier wurde<br />

keine Heckenbraunelle festgestellt. Dabei bieten die Gehölzbestände <strong>und</strong> Strukturen im<br />

Bereich des Kleinbahndamms nordöstlich <strong>und</strong> südwestlich des Plangebiets, die<br />

Gehölzbestände <strong>und</strong> Strukturen am GHHG nordöstlich des Plangebiets sowie die<br />

Gehölzbestände <strong>und</strong> Strukturen im östlichen Geltungsbereich gute Lebensbedingungen.<br />

Des Weiteren kommt hinzu, das im östlichen Geltungsbereich neue Gehölz- <strong>und</strong> extensiv<br />

genutzte Graslandlandstrukturen geschaffen werden, die für die Art, wenn auch nicht in<br />

der darauffolgenden Brutperiode, einen idealen Lebensraum darstellen. Somit ist davon<br />

auszugehen, dass in der umliegenden Umgebung des Bauvorhabens ausreichend<br />

INGENIEURGESELLSCHAFT FALKENREHDE MBH NAUEN, KETZINER STRASSE 26, 14641 NAUEN<br />

TEL.: 03321/7470-0 – FAX.: 03321/7470-20<br />

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