Flächennutzungsplan Stadt Nauen und Ortsteile
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Änderungsverfahren - <strong>Flächennutzungsplan</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Nauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Ortsteile</strong> zum Bebauungsplan „Solarpark<br />
Ludwig-Jahn-Straße“<br />
des Plangebiets, die Gehölzbestände <strong>und</strong> Strukturen im östlichen Geltungsbereich <strong>und</strong><br />
die Gehölzbestände <strong>und</strong> Strukturen am westlichen <strong>und</strong> südwestlichen Siedlungsrand von<br />
Bredow-Luch (ca. 250 m). Hier wurden ebenfalls keine Grünfinken als Brutvögel oder mit<br />
Brutverdacht angetroffen, obwohl dementsprechende Gehölzbestände <strong>und</strong> Strukturen<br />
vorhanden sind. Des Weiteren kommt hinzu, das im östlichen Geltungsbereich neue<br />
Gehölz- <strong>und</strong> extensiv genutzte Graslandlandstrukturen geschaffen werden, die für die Art,<br />
wenn auch nicht in der darauffolgenden Brutperiode, einen idealen Lebensraum<br />
darstellen. Somit ist davon auszugehen, dass in der umliegenden Umgebung ausreichend<br />
Lebensraum für die beeinträchtigten 2 Grünfinken zur Verfügung stehen wird, so dass<br />
von einem drohenden Verstoß gegen die artenschutzrechtlichen Verbote nach § 44<br />
BNatSchG nicht auszugehen ist. Eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes der<br />
lokalen Population ist somit nicht zu erwarten. Eine Ausnahmegenehmigung nach § 45<br />
BNatSchG ist für die Art nicht erforderlich. Zum Schutz der Art sind Gehölzfällungen nur<br />
außerhalb der Vegetationsperiode im Zeitraum 1. Oktober bis 28/29 Februar<br />
durchzuführen. Sollten jedoch Gehölzfällungen außerhalb des o. g. Zeitraums erfolgen,<br />
so ist hier ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung nach § 45 BNatSchG von den Verboten<br />
des § 44 BNatSchG bei der zuständigen Naturschutzbehörde zu stellen.<br />
Der Stieglitz wurde 1 x als Nahrungsgast auf einer Grünlandfläche nördlich des<br />
Plangebiets an der Ludwig-Jahn-Straße kartiert. Der Stieglitz ist in der Region <strong>und</strong> dem<br />
Land Brandenburg sehr häufig mit stabilen Populationen vorhanden. Anlage <strong>und</strong><br />
betriebsbedingte Beeinträchtigungen durch die PVA sind bei der Art auszuschließen, da<br />
im Bereich der Ludwig-Jahn-Straße keine Gehölzfällungen erfolgen werden bzw. der<br />
Pflanzstreifen an der nördlichen Plangebietgrenze die PVA abschirmt. Baubedingte<br />
Beeinträchtigungen können ebenfalls nicht erkannt werden, da sich der Stieglitz nur zu<br />
Nahrungsaufnahme in unmittelbarer Nähe zur Ludwig-Jahn-Straße aufhielt (direkte<br />
Verbindungsstraße von <strong>Nauen</strong> nach Bredow-Luch). Eine Verschlechterung des<br />
Erhaltungszustandes der lokalen Population ist somit nicht zu erwarten, so dass von<br />
einem drohenden Verstoß gegen die artenschutzrechtlichen Verbote nach § 44<br />
BNatSchG hier nicht auszugehen ist. Eine Ausnahmegenehmigung nach § 45 BNatSchG<br />
ist für die Art nicht erforderlich.<br />
Die Heckenbraunelle wurde 1 x mit Brutverdacht im westlichen Geltungsbereich des<br />
Plangebiets vorgef<strong>und</strong>en. Weitere Kartierungen erfolgten auch im näheren Umfeld nicht.<br />
Die Heckenbraunelle gilt als Vogel der Gehölzstrukturen außerhalb des<br />
Siedlungsbereichs. Die Heckenbraunelle gilt in der Region <strong>und</strong> in Brandenburg als nicht<br />
gefährdet <strong>und</strong> häufig, mit stabilen Beständen. Die Heckenbraunelle baut jährlich ein<br />
neues Nest. Der Schutz des Nistplatzes erlischt hier mit Beendigung der Brutperiode.<br />
Die Heckenbraunelle ist durch das Bauvorhaben insofern betroffen, da das 1 Revier im<br />
westlichen Teilbereich beseitigt bzw. stark beeinträchtigt werden kann, so dass hier<br />
anlagebedingte Konflikte zu erwarten sind.<br />
Im näheren Umfeld des Plangebiets gibt es eine Vielzahl von Gehölzstrukturen außerhalb<br />
des Siedlungsbereichs, die einen potentiellen Lebensraum für die Heckenbraunelle<br />
darstellen <strong>und</strong> die noch nicht durch Artgenossen besiedelt wurden. So wurden westlich<br />
des Plangebiets ebenfalls Kartierungen für einen B-Plan durchgeführt bzw. es wurden die<br />
Gehölzbestände östlich des Plangebiets im Raum Bredow-Luch überprüft. Hier wurde<br />
keine Heckenbraunelle festgestellt. Dabei bieten die Gehölzbestände <strong>und</strong> Strukturen im<br />
Bereich des Kleinbahndamms nordöstlich <strong>und</strong> südwestlich des Plangebiets, die<br />
Gehölzbestände <strong>und</strong> Strukturen am GHHG nordöstlich des Plangebiets sowie die<br />
Gehölzbestände <strong>und</strong> Strukturen im östlichen Geltungsbereich gute Lebensbedingungen.<br />
Des Weiteren kommt hinzu, das im östlichen Geltungsbereich neue Gehölz- <strong>und</strong> extensiv<br />
genutzte Graslandlandstrukturen geschaffen werden, die für die Art, wenn auch nicht in<br />
der darauffolgenden Brutperiode, einen idealen Lebensraum darstellen. Somit ist davon<br />
auszugehen, dass in der umliegenden Umgebung des Bauvorhabens ausreichend<br />
INGENIEURGESELLSCHAFT FALKENREHDE MBH NAUEN, KETZINER STRASSE 26, 14641 NAUEN<br />
TEL.: 03321/7470-0 – FAX.: 03321/7470-20<br />
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