Flächennutzungsplan Stadt Nauen und Ortsteile
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Änderungsverfahren - <strong>Flächennutzungsplan</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Nauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Ortsteile</strong> zum Bebauungsplan „Solarpark<br />
Ludwig-Jahn-Straße“<br />
Boden- <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>wasserschutz<br />
Aus Gründen des Boden- <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>wasserschutzes unterbleibt jeglicher Einsatz von<br />
chemischen Dünge- <strong>und</strong> Pflanzenschutzmitteln im Plangebiet.<br />
Durch die Verwendung von Rammankern für die Gestelltische der Solartafeln wird zwar<br />
eine punktuelle Vollversiegelung nicht vermieden, jedoch eine Verminderung der<br />
Vollversiegelung, im Gegensatz zur Verwendung von Wannen als F<strong>und</strong>ament, erreicht.<br />
Zum Schutz des Gr<strong>und</strong>wassers ist bei der Gründung der Solartische (setzen der<br />
Rammprofile) darauf zu achten, dass die schützende Torfschicht (ca. 2,0 m ü. OK) nicht<br />
durchstoßen wird. Zur Erhöhung der Standfestigkeit <strong>und</strong> zur temporären Verminderung<br />
von Erosionen ist der Bereich des Sondergebietes abzuwalzen <strong>und</strong> in der Bauphase zu<br />
befeuchten.<br />
Zur Vermeidung von Winderosionen ist die Herstellung einer geschlossenen<br />
Überdeckung oder einer flächenhaften Bodenbedeckung <strong>und</strong> –durchwurzelung mit blei-<br />
<strong>und</strong> schattentoleranten Gräsern vorzunehmen. Möglich wäre auch ein Verbleib des<br />
gerodeten Materials in Form von groben Hackschnitzeln.<br />
Weitere ergänzende Maßnahmen werden im B-Planverfahren benannt.<br />
2.3.3 Verträglichkeit mit Schutzgebieten<br />
LSG <strong>Nauen</strong>-Brieselang-Krämer (DE 3343-602)<br />
Unmittelbar entlang der östlichen Plangebietsgrenze des östlichen Teilbereiches, in ca.<br />
120 m Entfernung zur geplanten PVA (ab Baufeld), verläuft die Grenze des LSG <strong>Nauen</strong>-<br />
Brieselang-Krämer.<br />
Bewertung Bauvorhaben<br />
Durch das geplante Bauvorhaben wird das LSG in seinem Schutzzweck nicht<br />
beeinträchtigt, da das geplante Bauvorhaben außerhalb dieses LSG liegt. Zudem werden<br />
im östlichen Teilbereich des Plangebiets, zwischen Kleinbahndamm <strong>und</strong> LSG-Grenze<br />
Gehölzpflanzungen neu angelegt, deren Unterwuchs aus aufgelassenem Grasland mit<br />
Staudenfluren bestehen wird, so dass hier dementsprechende<br />
Kompensationsmaßnahmen (Neuschaffung ästhetisch ansprechender Flurgehölze)<br />
durchgeführt werden, die Schutzziel <strong>und</strong> –zweck nicht entgegenstehen. Es wird hier somit<br />
ein mindestens 110 m breiter Grüngürtel bzw. Pufferstreifen zwischen LSG <strong>und</strong> PVA<br />
angelegt.<br />
Des Weiteren werden Gehölzstrukturen großflächig erhalten <strong>und</strong> weiterentwickelt<br />
(nördliche <strong>und</strong> südliche Plangebietsgrenze) bzw. intensive Nutzungen in extensive<br />
umgewandelt (hier Intensivgraslandvegetation auf DDR-Altdeponie im Westen). Dadurch<br />
werden Stör- <strong>und</strong> Scheuchwirkungen auf Tiere <strong>und</strong> hier insbesondere<br />
störungsempfindliche Großvogelarten wie Kraniche, Gänse <strong>und</strong> Kiebitze vermieden.<br />
Zudem beginnt ca. 120 m innerhalb des LSG, östlich des Plangebiets, der<br />
Siedlungsbereich (Bebauung) von Bredow-Luch, einer Splittersiedlung innerhalb des<br />
LSG, so dass hier schon Beeinträchtigungen des LSG vorliegen.<br />
Des Weiteren verläuft ca. 500 m südlich die elektrifizierte Hochgeschwindigkeitsstrecke<br />
Berlin-Hamburg auf einem 2-3 m hohen Fahrdamm, so dass hier ebenfalls schon<br />
Beeinträchtigungen des LSG vorhanden sind.<br />
Somit ist eine Verträglichkeit des geplanten Bauvorhabens mit dem LSG gewährleistet.<br />
INGENIEURGESELLSCHAFT FALKENREHDE MBH NAUEN, KETZINER STRASSE 26, 14641 NAUEN<br />
TEL.: 03321/7470-0 – FAX.: 03321/7470-20<br />
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