Flächennutzungsplan Stadt Nauen und Ortsteile
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Änderungsverfahren - <strong>Flächennutzungsplan</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Nauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Ortsteile</strong> zum Bebauungsplan „Solarpark<br />
Ludwig-Jahn-Straße“<br />
2.4 Beschreibung der zu erwartenden erheblichen nachteiligen<br />
Umweltauswirkungen<br />
Die Beeinträchtigungen der nachfolgenden abiotischen Funktionen der Schutzgüter kann<br />
durch die oben aufgezeigten Maßnahmen nur bedingt oder nicht vermieden, vermindert<br />
oder ausgeglichen werden. Teilweise entstehen Entlastungseffekte, insbesondere durch<br />
die Umwandlung in extensiv genutztes Grünland, die Bepflanzung mit Gehölzen <strong>und</strong><br />
durch die umweltschonende Erzeugung von Energie durch die Nutzung des<br />
Sonnenlichtes.<br />
So ist die Erhöhung der Lärmbelastungen durch Kfz, insbesondere im Bereich <strong>Nauen</strong>, auf<br />
die Bauphase beschränkt. Diese Störungen sind jedoch hinnehmbar, da diese<br />
Auswirkungen nur zeitlich befristet sind. Vor Beginn der Baumaßnahme sind<br />
entsprechende Vorkehrungen während des Baubetriebs zu ergreifen (Trassenführung<br />
Kfz).<br />
Verstärkte Beeinträchtigungen durch eine weitere Anreicherung der Landschaft mit<br />
technischen Elemente sowie störende Lichtblitze <strong>und</strong> -blendungen werden durch die<br />
Planung an einem anthropogen vorbelasteten Standort mit teilweiser Eingrünung durch<br />
Gehölzstrukturen vermieden bzw. soweit vermindert, dass keine erheblichen<br />
Auswirkungen zu erwarten sind.<br />
Aufgr<strong>und</strong> der Errichtung der PVA auf einem vorhandenen Deponiekörper erfolgt keine<br />
Neuversiegelung von unbeeinträchtigter Boden- bzw. Wasserversickerungsfläche, so<br />
dass auch keine weiteren Beeinträchtigungen bodenökologischer Funktionen <strong>und</strong> des<br />
Wasserhaushaltes durch das geplante Bauvorhaben zu befürchten sind.<br />
Das gleiche gilt hier für die klimatisch wirksame Vegetationsfläche <strong>und</strong> die beseitigten<br />
Biotope, die nach Errichtung der PVA <strong>und</strong> Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen<br />
wieder vorhanden sein werden. Zudem werden die Gehölzbestände an der nördlichen<br />
Plangebietsgrenze <strong>und</strong> im östlichen Teilbereich erhalten <strong>und</strong> es erfolgt unterhalb der<br />
PVA-Elemente eine Begrünung mit Grasland <strong>und</strong> dessen extensiver Nutzung über die<br />
Betriebsdauer der Anlage.<br />
Es ist nicht zu erwarten, dass bei entsprechenden sommerlichen Strahlungswetterlagen<br />
nennenswerte stärkere oder lang andauernde Belastungssituationen durch Hitze <strong>und</strong><br />
Schwüle auftreten als bisher auch. Dies gilt sowohl für den Änderungsbereich als auch für<br />
die benachbarte Umgebung, da diese auch über landwirtschaftliche Nutzflächen,<br />
Grünland-, Gehölz- <strong>und</strong> Wasserflächen verfügen.<br />
Die Erzeugung von Emissionen während der Bauphase im Plangebiet ist ebenfalls<br />
unerheblich, da durch die angrenzende überwiegend intensive Grünlandnutzung bzw. die<br />
Ludwig-Jahn-Straße im Norden, bzw. die ICE-Hochgeschwindigkeitsstrecke im Süden,<br />
ähnliche Beeinträchtigungen auftreten.<br />
Erhebliche Auswirkungen auf die Tierwelt sind durch das geplante Bauvorhaben, bei<br />
Beachtung der im Umweltbericht festgesetzten Vermeidungs-, Verminderungs- <strong>und</strong><br />
Ausgleichsmaßnahmen bzw. bei ordnungsgemäßer Durchführung der CEF-Maßnahme,<br />
nicht zu erwarten.<br />
Es ist hier vielmehr von einem Gewöhnungseffekt, ähnlich bei Solaranlagen im<br />
Siedlungsbereich, auszugehen (siehe auch Untersuchungsergebnisse BfN).<br />
Beeinträchtigungen vorhandener Kultur- <strong>und</strong> Sachgüter sind ebenfalls unwahrscheinlich,<br />
da diese augenscheinlich nicht im Plangebiet vorhanden sind. Es ist jedoch, wie bei<br />
jedem Bauvorhaben, mit dem Auftreten von Bodendenkmälern zu rechnen.<br />
Abschließend kann festgestellt werden, dass nach dem derzeitigem Kenntnisstand keine<br />
erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen nach Realisierung der Planung verbleiben<br />
werden.<br />
INGENIEURGESELLSCHAFT FALKENREHDE MBH NAUEN, KETZINER STRASSE 26, 14641 NAUEN<br />
TEL.: 03321/7470-0 – FAX.: 03321/7470-20<br />
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