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Flächennutzungsplan Stadt Nauen und Ortsteile

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Änderungsverfahren - <strong>Flächennutzungsplan</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Nauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Ortsteile</strong> zum Bebauungsplan „Solarpark<br />

Ludwig-Jahn-Straße“<br />

2.4 Beschreibung der zu erwartenden erheblichen nachteiligen<br />

Umweltauswirkungen<br />

Die Beeinträchtigungen der nachfolgenden abiotischen Funktionen der Schutzgüter kann<br />

durch die oben aufgezeigten Maßnahmen nur bedingt oder nicht vermieden, vermindert<br />

oder ausgeglichen werden. Teilweise entstehen Entlastungseffekte, insbesondere durch<br />

die Umwandlung in extensiv genutztes Grünland, die Bepflanzung mit Gehölzen <strong>und</strong><br />

durch die umweltschonende Erzeugung von Energie durch die Nutzung des<br />

Sonnenlichtes.<br />

So ist die Erhöhung der Lärmbelastungen durch Kfz, insbesondere im Bereich <strong>Nauen</strong>, auf<br />

die Bauphase beschränkt. Diese Störungen sind jedoch hinnehmbar, da diese<br />

Auswirkungen nur zeitlich befristet sind. Vor Beginn der Baumaßnahme sind<br />

entsprechende Vorkehrungen während des Baubetriebs zu ergreifen (Trassenführung<br />

Kfz).<br />

Verstärkte Beeinträchtigungen durch eine weitere Anreicherung der Landschaft mit<br />

technischen Elemente sowie störende Lichtblitze <strong>und</strong> -blendungen werden durch die<br />

Planung an einem anthropogen vorbelasteten Standort mit teilweiser Eingrünung durch<br />

Gehölzstrukturen vermieden bzw. soweit vermindert, dass keine erheblichen<br />

Auswirkungen zu erwarten sind.<br />

Aufgr<strong>und</strong> der Errichtung der PVA auf einem vorhandenen Deponiekörper erfolgt keine<br />

Neuversiegelung von unbeeinträchtigter Boden- bzw. Wasserversickerungsfläche, so<br />

dass auch keine weiteren Beeinträchtigungen bodenökologischer Funktionen <strong>und</strong> des<br />

Wasserhaushaltes durch das geplante Bauvorhaben zu befürchten sind.<br />

Das gleiche gilt hier für die klimatisch wirksame Vegetationsfläche <strong>und</strong> die beseitigten<br />

Biotope, die nach Errichtung der PVA <strong>und</strong> Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen<br />

wieder vorhanden sein werden. Zudem werden die Gehölzbestände an der nördlichen<br />

Plangebietsgrenze <strong>und</strong> im östlichen Teilbereich erhalten <strong>und</strong> es erfolgt unterhalb der<br />

PVA-Elemente eine Begrünung mit Grasland <strong>und</strong> dessen extensiver Nutzung über die<br />

Betriebsdauer der Anlage.<br />

Es ist nicht zu erwarten, dass bei entsprechenden sommerlichen Strahlungswetterlagen<br />

nennenswerte stärkere oder lang andauernde Belastungssituationen durch Hitze <strong>und</strong><br />

Schwüle auftreten als bisher auch. Dies gilt sowohl für den Änderungsbereich als auch für<br />

die benachbarte Umgebung, da diese auch über landwirtschaftliche Nutzflächen,<br />

Grünland-, Gehölz- <strong>und</strong> Wasserflächen verfügen.<br />

Die Erzeugung von Emissionen während der Bauphase im Plangebiet ist ebenfalls<br />

unerheblich, da durch die angrenzende überwiegend intensive Grünlandnutzung bzw. die<br />

Ludwig-Jahn-Straße im Norden, bzw. die ICE-Hochgeschwindigkeitsstrecke im Süden,<br />

ähnliche Beeinträchtigungen auftreten.<br />

Erhebliche Auswirkungen auf die Tierwelt sind durch das geplante Bauvorhaben, bei<br />

Beachtung der im Umweltbericht festgesetzten Vermeidungs-, Verminderungs- <strong>und</strong><br />

Ausgleichsmaßnahmen bzw. bei ordnungsgemäßer Durchführung der CEF-Maßnahme,<br />

nicht zu erwarten.<br />

Es ist hier vielmehr von einem Gewöhnungseffekt, ähnlich bei Solaranlagen im<br />

Siedlungsbereich, auszugehen (siehe auch Untersuchungsergebnisse BfN).<br />

Beeinträchtigungen vorhandener Kultur- <strong>und</strong> Sachgüter sind ebenfalls unwahrscheinlich,<br />

da diese augenscheinlich nicht im Plangebiet vorhanden sind. Es ist jedoch, wie bei<br />

jedem Bauvorhaben, mit dem Auftreten von Bodendenkmälern zu rechnen.<br />

Abschließend kann festgestellt werden, dass nach dem derzeitigem Kenntnisstand keine<br />

erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen nach Realisierung der Planung verbleiben<br />

werden.<br />

INGENIEURGESELLSCHAFT FALKENREHDE MBH NAUEN, KETZINER STRASSE 26, 14641 NAUEN<br />

TEL.: 03321/7470-0 – FAX.: 03321/7470-20<br />

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