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Flächennutzungsplan Stadt Nauen und Ortsteile

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Änderungsverfahren - <strong>Flächennutzungsplan</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Nauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Ortsteile</strong> zum Bebauungsplan „Solarpark<br />

Ludwig-Jahn-Straße“<br />

In Bezug auf die Erholungseignung der Landschaft ist zu sagen, dass bei<br />

Nichtdurchführung des geplanten Bauvorhabens auch weiterhin erhebliche Defizite im<br />

Plangebiet vorliegen (städtisches Deponiegr<strong>und</strong>stück, Einzäunung im Norden,<br />

Deponiekörper, stellenweise Vermüllung an Oberfläche usw.). Die Trennwirkungen<br />

würden durch Deponiekörper, Kleinbahndamm <strong>und</strong> Zaun im Norden würden bestehen<br />

bleiben.<br />

Bei den Kultur- <strong>und</strong> Sachgütern kann gesagt werden, dass bei Nichtdurchführung des<br />

geplanten Bauvorhabens auch keine mögliche Beeinträchtigung von derzeit nicht<br />

bekannten Bodendenkmalen erfolgen wird. Das es sich beim PVA Standort um einen<br />

Deponiekörper handelt, ist ohnehin nicht mit Bodendenkmalen zu rechnen.<br />

2.6 Darstellung der wichtigsten geprüften anderweitigen Lösungsvorschläge<br />

Mit der vorliegenden Planung soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung des<br />

Plangebietes, eine landschaftsverträgliche Einbindung der PVA in den Landschafts- <strong>und</strong><br />

Siedlungsraum sowie ein hohes Maß an Umweltverträglichkeit erreicht werden.<br />

Die Standortfindung erfolgte unter folgenden Gesichtspunkten:<br />

� Lage in einem durch Infrastruktur <strong>und</strong> Bebauung anthropogen vorgeprägten Raum,<br />

� Vorhandene Erschließung durch Straßen <strong>und</strong> Siedlungsbereich sowie ehemalige<br />

Deponienutzung <strong>und</strong> Nutzung als Kleinbahn,<br />

� geringe Beeinträchtigungen bzw. auch Aufwertung der Schutzgüter (hier Boden u.<br />

Wasser) durch das Vorhaben da starke anthropogene Vorprägung,<br />

� Lage innerhalb eines im Norden eingezäunten <strong>und</strong> teilweise umgrünten<br />

Deponiegeländes<br />

Da es sich beim geplanten Standort um einen stark vorgeprägten ehemaligen<br />

Deponiestandort handelt, der durch das geplante Vorhaben weiter gesichert werden soll<br />

(Verdichtung der Deponieoberfläche durch Abwalzen, Aufbringen einer Oberbodenschicht<br />

mit geschlossener Grasnabe), verblieb somit kein Spielraum für andere Lösungen.<br />

In Bezug auf das geplante Bauvorhaben kann somit von einem optimalen Standort<br />

ausgegangen werden. Zudem ist die <strong>Stadt</strong> <strong>Nauen</strong> an einer weiteren Sicherung dieses<br />

Deponiestandortes interessiert.<br />

2.7 Monitoring<br />

Gemäß § 4c BauGB ist nach Abschluss des Planverfahrens eine Überwachung der<br />

erheblichen Umweltauswirkungen der Plandurchführung zu gewährleisten. Die<br />

Modalitäten <strong>und</strong> der Umfang der geplanten Überwachungsmaßnahmen werden durch die<br />

Gemeinde festgelegt.<br />

Im Ergebnisbericht der Kiwa Control GmbH wird folgendes angeregt, dass in Bezug auf<br />

das Monitoring vertraglich vereinbart <strong>und</strong> durchgeführt werden sollte:<br />

Aufgr<strong>und</strong> der festgestellten punktuellen Überschreitung der Geringfügigkeitsschwellenwerte<br />

der LAWA für Sulfat <strong>und</strong> Kupfer wird empfohlen, die Messstellen GWMS<br />

1/11 – 6/11 <strong>und</strong> RB 2 insgesamt drei Mal in jährlichen Abständen zu beproben <strong>und</strong> die<br />

entnommenen Proben auf Sulfat <strong>und</strong> Kupfer zu untersuchen.<br />

Nach der dritten Untersuchungskampagne sollte in Abstimmung mit der Unteren<br />

Bodenschutzbehörde das weitere Vorgehen neu festgelegt werden.<br />

2.8 Darstellung der Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben<br />

INGENIEURGESELLSCHAFT FALKENREHDE MBH NAUEN, KETZINER STRASSE 26, 14641 NAUEN<br />

TEL.: 03321/7470-0 – FAX.: 03321/7470-20<br />

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