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Flächennutzungsplan Stadt Nauen und Ortsteile

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Änderungsverfahren - <strong>Flächennutzungsplan</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Nauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Ortsteile</strong> zum Bebauungsplan „Solarpark<br />

Ludwig-Jahn-Straße“<br />

baut jährlich ein neues Nest. Der Schutz des Nistplatzes erlischt hier mit Beendigung der<br />

Brutperiode.<br />

Die Goldammer ist durch das Bauvorhaben jedoch insofern betroffen, da 2 Reviere im<br />

westlichen Teilbereich beseitigt bzw. stark beeinträchtigt werden kann, so dass hier<br />

anlagebedingte Konflikte zu erwarten sind.<br />

Im näheren Umfeld des Plangebiets gibt es eine Vielzahl von Gehölzstrukturen inner- <strong>und</strong><br />

außerhalb des Siedlungsbereichs, die einen potentiellen Lebensraum für die Goldammer<br />

darstellen <strong>und</strong> die bisher nicht durch Artgenossen besiedelt wurden. So wurden westlich<br />

des Plangebiets ebenfalls Kartierungen für einen B-Plan durchgeführt bzw. es wurden die<br />

Gehölzbestände östlich des Plangebiets im Raum Bredow-Luch überprüft. Hier wurde<br />

keine Goldammer festgestellt. Dabei bieten die Gehölzbestände <strong>und</strong> Strukturen in der<br />

Raab-Kärcher Gewerbebrache ca. 300 m westlich, die Gehölzbestände <strong>und</strong> Strukturen an<br />

der Ludwig-Jahn-Straße <strong>und</strong> die Gehölzbestände <strong>und</strong> Strukturen im Siedlungsbereich<br />

von <strong>Nauen</strong> (250 m) für die Art gute bis sehr gute Bedingungen. Das gleiche gilt für die<br />

Gehölzbestände <strong>und</strong> Strukturen im Bereich des Kleinbahndamms nordöstlich <strong>und</strong><br />

südwestlich des Plangebiets, die Gehölzbestände <strong>und</strong> Strukturen am GHHG nordöstlich<br />

des Plangebiets, die Gehölzbestände <strong>und</strong> Strukturen im östlichen Geltungsbereich <strong>und</strong><br />

die Gehölzbestände <strong>und</strong> Strukturen am westlichen <strong>und</strong> südwestlichen Siedlungsrand von<br />

Bredow-Luch (ca. 250 m). Hier wurden, bis auf die eine o. g. Goldammer mit<br />

Brutverdacht, keine weiteren Goldammern als Brutvogel oder mit Brutverdacht<br />

festgestellt, obwohl dementsprechende Gehölzbestände <strong>und</strong> Strukturen vorhanden sind.<br />

Des Weiteren kommt hinzu, das im östlichen Geltungsbereich neue Gehölz- <strong>und</strong> extensiv<br />

genutzte Graslandlandstrukturen geschaffen werden, die für die Art, wenn auch nicht in<br />

der darauffolgenden Brutperiode, einen idealen Lebensraum darstellen. Somit ist davon<br />

auszugehen, dass in der umliegenden Umgebung ausreichend Lebensraum für die<br />

beeinträchtigten 2 Goldammern zur Verfügung stehen wird.<br />

Der Brutplatz der Art im östlichen Geltungsbereich liegt 90 m entfernt vom Baufeld der<br />

PVA, innerhalb geschlossener Gehölzstrukturen. Hier erfolgt kein Eingriff. Anlage-, bau-<br />

<strong>und</strong> betriebsbedingte Konflikte sind hier auszuschließen. Eine Verschlechterung des<br />

Erhaltungszustandes der lokalen Population ist somit nicht zu erwarten, so dass von<br />

einem drohenden Verstoß gegen die artenschutzrechtlichen Verbote nach § 44<br />

BNatSchG hier nicht auszugehen ist. Eine Ausnahmegenehmigung nach § 45 BNatSchG<br />

ist für die Art nicht erforderlich. Zum Schutz der Art sind Gehölzfällungen nur außerhalb<br />

der Vegetationsperiode im Zeitraum 1. Oktober bis 28/29 Februar durchzuführen. Sollten<br />

jedoch Gehölzfällungen außerhalb des o. g. Zeitraums erfolgen, so ist hier ein Antrag auf<br />

Ausnahmegenehmigung nach § 45 BNatSchG von den Verboten des § 44 BNatSchG bei<br />

der zuständigen Naturschutzbehörde zu stellen.<br />

Die Nebelkrähe wurde 2 x singend im westlichen Geltungsbereich bzw. 2 x als<br />

Nahrungsgast im östlichen Geltungsbereich des Plangebiets kartiert. Des Weiteren wurde<br />

sie 3 x als Nahrungsgast auf dem Kleinbahndamm <strong>und</strong> der Graslandfläche westlich des<br />

Plangebiets angetroffen.<br />

Die Nebelkrähe ist in der Region <strong>und</strong> dem Land Brandenburg sehr häufig mit stabilen<br />

Populationen vorhanden. Durch die Errichtung der PVA werden die beiden die Singwarten<br />

der Nebelkrähe anlagebedingt beseitigt, was jedoch keine erhebliche Beeinträchtigung für<br />

die Art darstellt, da ausreichend Gehölzstrukturen im näheren Umfeld vorhanden sind.<br />

Eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population ist somit nicht zu<br />

erwarten, so dass von einem drohenden Verstoß gegen die artenschutzrechtlichen<br />

Verbote nach § 44 BNatSchG hier nicht auszugehen ist. Eine Ausnahmegenehmigung<br />

nach § 45 BNatSchG ist für die Art nicht erforderlich.<br />

INGENIEURGESELLSCHAFT FALKENREHDE MBH NAUEN, KETZINER STRASSE 26, 14641 NAUEN<br />

TEL.: 03321/7470-0 – FAX.: 03321/7470-20<br />

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