Flächennutzungsplan Stadt Nauen und Ortsteile
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Änderungsverfahren - <strong>Flächennutzungsplan</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Nauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Ortsteile</strong> zum Bebauungsplan „Solarpark<br />
Ludwig-Jahn-Straße“<br />
festgesetzt werden. Aufgr<strong>und</strong> der Hinweise des LUGV ist jedoch im<br />
Baugenehmigungsverfahren zu prüfen, ob bauliche Maßnahmen zum Schutz vor<br />
Hochwasser erforderlich sind. Das LUGV ist erneut zu beteiligen.<br />
1.8 Bodendenkmalschutz<br />
Da mit dem Vorhandensein von bisher unentdeckten Bodendenkmalen zu rechnen ist,<br />
wird auf folgende Festlegung im Brandenburgischen Denkmalschutzgesetzt (Gesetz zur<br />
Neuregelung des Denkmalschutzrechts im Land Brandenburg – BbgDSchG – vom 24.<br />
Mai 2004, GVBI TI. I 15 Jg., Nr. 9, S. 215 ff.) aufmerksam gemacht:<br />
1.) Sollten bei Erdarbeiten Bodendenkmale, wie Steinsetzungen, Mauerwerk,<br />
Erdfärbungen, Holzpfähle oder –bohlen, Tonscherben, Metallsachen, Münzen, Knochen<br />
u. ä. entdeckt werden sind diese unverzüglich dem Brandenburgischen Landesamt für<br />
Denkmalpflege <strong>und</strong> archäologischen Landesmuseum, Dezernat Bodendenkmalpflege,<br />
Wünsdorfer Platz 4-5, 15806 Zossen, OT. Wünsdorf Tel. 033702 71407 <strong>und</strong> der unteren<br />
Denkmalschutzbehörde anzuzeigen (§ 11 Abs. 1 <strong>und</strong> 2 BbgDSchG).<br />
2.) Die entdeckten Bodendenkmale <strong>und</strong> die Entdeckungsstätte sind bis zum Ablauf einer<br />
Woche nach der Anzeige in unverändertem Zustand zu erhalten <strong>und</strong> in geeigneter Weise<br />
vor Gefahren für die Erhaltung zu schützen (§ 11 Abs. 3 BbgDSchG). Die entdeckten<br />
F<strong>und</strong>e sind ablieferungspflichtig (§ 11 Abs. 4 <strong>und</strong> § 12 BbgDSchG).<br />
3.) Die Bauausführenden sind über diese gesetzlichen Auflagen zu belehren.<br />
1.9 Altlasten<br />
Altlastenverdachtsflächen sind der <strong>Stadt</strong> in der Sonderbaufläche (Flurstück 199, Flur 11,<br />
Gemarkung <strong>Nauen</strong>) in Bezug auf die ehemalige Deponie bekannt. Im Altlastenkataster<br />
des Landkreises ist die Deponie unter der Reg.-Nr. 0334630049 als Verdachtsfläche<br />
registriert.<br />
Die Altlastensituation innerhalb des Plangebietes wurde im Rahmen einer orientierenden<br />
Untersuchung geprüft. Durch die Fachfirma Kiwa Control GmbH aus Brandenburg wurde<br />
ein Ergebnisbericht zur Orientierenden Untersuchung mit Stand vom 14.04.2011<br />
(Sachbereich Boden) <strong>und</strong> vom 05.10.2011 (Sachbereich Wasser) vorgelegt. Die<br />
Zusammenfassung gibt die Untersuchungsergebnisse in Bezug auf das geplante<br />
Vorhaben wie folgt wieder:<br />
Insgesamt kann somit abschließend festgestellt werden, dass von der Altdeponie, auf der<br />
die Solaranlage errichtet werden soll, keine erhöhten Belastungen für Boden <strong>und</strong><br />
Gr<strong>und</strong>wasser ausgehen <strong>und</strong> somit dem Vorhaben keine Bodenschutzbelange<br />
entgegenstehen. Auch künftig ist mit keiner, durch die Errichtung der Anlage bedingte,<br />
Verschlechterung der Boden- <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>wassersituation zu rechnen. Eine Entlassung der<br />
Fläche aus dem Altlastenkataster kann jedoch nicht empfohlen werden.<br />
Die Altablagerung wird im FNP als Fläche, deren Böden erheblich mit<br />
umweltgefährdenden Stoffen belastet ist, gekennzeichnet (§ 9 Abs. 5 Nr. 3 <strong>und</strong> Abs. 6<br />
BauGB).<br />
INGENIEURGESELLSCHAFT FALKENREHDE MBH NAUEN, KETZINER STRASSE 26, 14641 NAUEN<br />
TEL.: 03321/7470-0 – FAX.: 03321/7470-20<br />
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