Flächennutzungsplan Stadt Nauen und Ortsteile
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Änderungsverfahren - <strong>Flächennutzungsplan</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Nauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Ortsteile</strong> zum Bebauungsplan „Solarpark<br />
Ludwig-Jahn-Straße“<br />
unerhebliche Auswirkungen<br />
Sachgüter wurden im Plangebiet bis auf die Telefonleitung nicht vorgef<strong>und</strong>en. Diese wird<br />
in der vorliegenden Planung erhalten. Denkmalgeschützte Gebäude finden sich westlich<br />
im Siedlungsbereich von <strong>Nauen</strong>. Auswirkungen auf diese denkmalgeschützten Bauten<br />
können nicht erkannt werden, so dass hier unerhebliche Auswirkungen vorliegen.<br />
2.3.2 Vermeidung/ Verminderung<br />
Das BNatSchG verpflichtet den Verursacher eines Eingriffs, "vermeidbare<br />
Beeinträchtigungen von Natur <strong>und</strong> Landschaft zu unterlassen" (§ 15). Dies bedeutet, dass<br />
sich die Planung auch an den naturräumlichen Gegebenheiten orientieren soll.<br />
Unvermeidbare Beeinträchtigungen sind laut Gesetz durch Maßnahmen des<br />
Naturschutzes <strong>und</strong> der Landschaftspflege auszugleichen. Aufgr<strong>und</strong> der vorgenannten<br />
Eingriffe in die Schutzgüter <strong>und</strong> der angedeuteten Maßnahmen der Bauleitplanung sind<br />
Konfliktvermeidungen <strong>und</strong> -minimierungen möglich <strong>und</strong> durchführbar.<br />
Bei der Umsetzung des Bauvorhabens sollte folgendes jedoch beachtet werden:<br />
Bewirtschaftungsauflagen in Bezug auf die Vegetation innerhalb des Plangebiets<br />
Es gelten folgende Bewirtschaftungsauflagen in beiden Teilbereichen des Plangebiets:<br />
� Verbot des Aufbringens von synthetischem Dünger,<br />
� Verbot des Einsatzes von Pflanzenschutzmittel,<br />
� Umbruchverbot für Grünland.<br />
Niederschlagswasser<br />
Das von den Gebäuden <strong>und</strong> PVA-Elementen anfallende Niederschlagswasser ist<br />
innerhalb des Plangebiets bzw. am Rand des Deponiekörpers zur Versickerung zu<br />
bringen.<br />
Einzäunung<br />
Der Stab- oder Maschenabstand der geplanten Einzäunung sollte mindestens 5 cm<br />
betragen, um Anflugopfer zu vermeiden. Es sind stark visuell negativ wirkende, helle<br />
Zaunanstriche bzw. –beschichtungen zu vermeiden.<br />
Gehölzentfernungen<br />
Bei Gehölzentfernungen im Plangebiet ist zu berücksichtigen, dass die Beseitigung von<br />
Bäumen, Sträuchern <strong>und</strong> Büschen in der Zeit vom 01. März bis 30. September eines<br />
jeden Jahres gr<strong>und</strong>sätzlich unzulässig ist. Nachweislich erforderliche Beseitigungen sind<br />
als Ausnahmegenehmigung bei der zuständigen Behörde zu beantragen.<br />
Bauzeitenregelung<br />
Zur Vermeidung der Beeinträchtigungen von Nist-, Brut- <strong>und</strong> Lebensstätten streng<br />
geschützter bzw. besonders geschützter Tierarten, sind die Abrissarbeiten für die beiden<br />
Schuppen im östlichen Teilbereich nur im Zeitraum von 01. Oktober bis 28/29. Februar<br />
durchzuführen.<br />
Maßnahmen während der Bauzeit<br />
Beeinträchtigungen während der Bauphase können durch ein optimiertes <strong>und</strong> diese<br />
Aspekte berücksichtigendes Baustellenmanagement sowie durch strikte Beachtung<br />
entsprechender Vorschriften vermindert werden. So sollte eine Anlieferung der Teile <strong>und</strong><br />
der Wartungsverkehr aus Richtung <strong>Nauen</strong> über die Ludwig-Jahn-Straße erfolgen, da die<br />
Straße hier, im Gegensatz zu Bredow-Luch, dementsprechend ausgebaut ist.<br />
Der Staubbelästigung kann durch eine Benässung vorhandener Baustraßen,<br />
Lagerflächen <strong>und</strong> des Bodenaushubes entgegengewirkt werden.<br />
INGENIEURGESELLSCHAFT FALKENREHDE MBH NAUEN, KETZINER STRASSE 26, 14641 NAUEN<br />
TEL.: 03321/7470-0 – FAX.: 03321/7470-20<br />
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