Flächennutzungsplan Stadt Nauen und Ortsteile
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Änderungsverfahren - <strong>Flächennutzungsplan</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Nauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Ortsteile</strong> zum Bebauungsplan „Solarpark<br />
Ludwig-Jahn-Straße“<br />
Bei der Zusammenstellung der Angaben traten keine Schwierigkeiten auf. Die Daten<br />
entstammen dem Landschaftsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Nauen</strong> bzw. dem vorliegenden<br />
Ergebnisbericht der Kiwa Control GmbH. Des Weiteren wurden eigene<br />
Bestandsaufnahmen vor Ort durchgeführt.<br />
2.9 Kurze nicht technische Zusammenfassung<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Nauen</strong> unterstützt die Bemühungen eines privaten Bauherrn auf dem Gelände<br />
der ehemaligen Deponie innerhalb der Gemarkung <strong>Nauen</strong>, Flur 11, Flurstück 199, eine<br />
Photovoltaik-Freiflächenanlage zu errichten <strong>und</strong> auf den Flurstücken 196 <strong>und</strong> 197<br />
landschaftspflegerische Maßnahmen durchzuführen. Die beiden Plangebiete befinden<br />
sich im Außenbereich gem. § 35 BauGB.<br />
Der Änderungsbereich erstreckt sich über eine Fläche von ca. 16,277 ha. Mit dem<br />
Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer<br />
Photovoltaikanlage im bezeichneten Gebiet geschaffen werden. Es wird daher im<br />
parallelen Änderungsverfahren eine Sonderbaufläche mit der Zweckbesrtimmung<br />
„Sonnenenergie“ im FNP dargestellt. Zugleich soll die extensive Grünlandnutzung im<br />
östlichen Teilbereich zulässig sein. Mit dem Bebauungsplan soll eine geordnete<br />
städtebauliche Entwicklung des Plangebietes, eine landschaftsverträgliche Einbindung<br />
der geplanten Bebauung in den Landschafts- <strong>und</strong> Siedlungsraum sowie ein hohes Maß<br />
an Umweltverträglichkeit erreicht werden.<br />
Zu erwartende Auswirkungen auf die Schutzgüter<br />
Mensch: Verstärkte Beeinträchtigung der derzeitigen Struktur <strong>und</strong> Charakteristik, da neue technische<br />
Elemente in der Landschaft sowie Störungen durch Solarmodule in Form von Lichtblitzen<br />
oder –blendungen. Störung des Siedlungsbereiches von <strong>Nauen</strong> <strong>und</strong> Bredow-Luch außerhalb<br />
des Plangebiets durch zunehmenden Verkehrslärm während der Baumaßnahme.<br />
Pflanze: Zerstörung der Vegetationsdecke im Bereich der Bebauung, Biotopverlust. Jedoch<br />
Wiederherstellung gleichartiger Biotope durch Kompensationsmaßnahmen im östlichen<br />
Teilbereich, auf der DDR-Altdeponie bzw. unterhalb der PVA.<br />
Tier: Eventueller Verlust von Lebens- <strong>und</strong> Teillebensräumen, wie z. B. Nahrungsraum, bei einigen<br />
Tierarten. Störungen durch Solarmodule in Form von Lichtblitzen oder -blendungen <strong>und</strong> somit<br />
Scheucheffekte bzw. Meidungsverhalten. Jedoch Wiederherstellung von Lebensräumen<br />
durch Kompensationsmaßnahmen innerhalb der beiden Teilbereiche des Plangebiets bzw.<br />
Vermeidung von Stör- <strong>und</strong> Scheuchwirkungen durch Umgrünung der PVA.<br />
Boden: Keine Neuversiegelung da Errichtung der PVA auf ehemaliger Deponie erfolgt. Durch<br />
Abwalzen des Deponiekörpers <strong>und</strong> Aufbringen einer Mutterbodenschicht mit<br />
Wasser:<br />
Graslandbegrünung soll eine weitere Sicherung des Deponiekörpers erfolgen, um<br />
Schadstoffeinträge in die unter der Deponie liegenden Bodenschichten zu verhindern bzw.<br />
stark zu verzögern, so dass hier eine Verbesserung für das Schutzgut Boden erfolgt.<br />
Keine Neuversiegelung da Errichtung der PVA auf ehemaliger Deponie erfolgt. Durch<br />
Abwalzen des Deponiekörpers <strong>und</strong> Aufbringen einer Mutterbodenschicht mit<br />
Graslandbegrünung soll eine weitere Sicherung des Deponiekörpers erfolgen, um<br />
Schadstoffeinträge in das unter der Deponie befindliche Gr<strong>und</strong>wasser zu verhindern bzw.<br />
stark zu verzögern, so dass hier eine Verbesserung für das Schutzgut Wasser erfolgt.<br />
Klima: Verlust klimatisch wirksamer Vegetationsfläche, die jedoch durch<br />
Luft:<br />
Kompensationsmaßnahmen innerhalb der beiden Teilbereiche des Plangebiets wieder<br />
hergestellt wird.<br />
Erzeugung von Emissionen z. B. durch Baumaschinen, Verkehr, während der Bauphase.<br />
Landschaft Starke anthropogene Vorprägung <strong>und</strong> optisch negative Wirkung durch Deponiekörper.<br />
Vermeidung einer weiteren Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch Anreicherung der<br />
Landschaft mit neuen technischen Elementen durch Umgrünung der PVA.<br />
Kultur- <strong>und</strong><br />
Sachgüter<br />
Nach derzeitigen Kenntnisstand keine Beeinträchtigungen.<br />
Eine Reihe der oben aufgeführten schutzgutbezogenen Auswirkungen lassen sich<br />
vermeiden <strong>und</strong> vermindern, wie z. B. durch den Schutz <strong>und</strong> Erhalt von Gehölzen im<br />
Plangebiet. Innerhalb des Plangebiets können alle Beeinträchtigungen, durch die Anlage<br />
<strong>und</strong> Extensivierung von Grünland sowie der Anlage von Pflanzstreifen an den<br />
Plangebietsgrenzen, ausgeglichen werden. Teilweise entstehen Entlastungseffekte,<br />
insbesondere durch das Abwalzen <strong>und</strong> somit Verdichten des Deponiekörpers bzw. die<br />
INGENIEURGESELLSCHAFT FALKENREHDE MBH NAUEN, KETZINER STRASSE 26, 14641 NAUEN<br />
TEL.: 03321/7470-0 – FAX.: 03321/7470-20<br />
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