28.01.2013 Aufrufe

Stadtordnung der Stadt Gera

Stadtordnung der Stadt Gera

Stadtordnung der Stadt Gera

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 51 Abs. 1 OBG<br />

i. V. m. § 17 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)<br />

mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 Euro geahndet werden.<br />

(3) Zuständige Verwaltungsbehörde für die Verfolgung und<br />

Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Sinne von Abs. 1 ist<br />

die <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Gera</strong> (§ 51 Abs. 2 Nr. 3 OBG).<br />

§ 17 Geltungsdauer<br />

Diese Verordnung gilt für die Zeit von 5 Jahren, gerechnet ab<br />

dem Tag des In-Kraft-Tretens.<br />

§ 18 In-Kraft-Treten<br />

Diese Ordnungsbehördliche Verordnung tritt am<br />

01. Oktober 2003 in Kraft.<br />

Hinweis zur Verordnung zur Durchführung<br />

des Bundes-Immissionsschutzgesetzes<br />

Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung<br />

(In Kraft getreten im September 2002)<br />

Die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung entspricht<br />

einer Richtlinie <strong>der</strong> Europäischen Union und soll Lärm<br />

begrenzen.<br />

Nach <strong>der</strong> Verordnung dürfen in reinen, allgemeinen und<br />

beson<strong>der</strong>en Wohngebieten, Kleinsiedlungsgebieten sowie<br />

auf dem Gelände von Krankenhäusern und Pflegeanstalten<br />

bestimmte Geräte wie Freischnei<strong>der</strong>, Grastrimmer/ Graskantenschnei<strong>der</strong><br />

und Laubbläser/ Laubsammler bis auf geringe<br />

Ausnahmen nur von 9 bis 13 Uhr und von 15 bis 17 Uhr<br />

betrieben werden.<br />

An<strong>der</strong>e Geräte, z.B. Rasenmäher, Motorkettensägen,<br />

Heckenscheren und Schred<strong>der</strong>, können dagegen werktags –<br />

also von Montag bis Samstag – von 7 bis 20 Uhr genutzt<br />

werden.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!