Stadtordnung der Stadt Gera
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An Sonn- und Feiertagen besteht ein generelles Verbot zum<br />
Betrieb von lärmintensiven Geräten und Maschinen.<br />
Wer vorsätzlich o<strong>der</strong> fahrlässig gegen die Bestimmungen <strong>der</strong><br />
Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung handelt, begeht<br />
eine Ordnungswidrigkeit, die mit Verwarngeld geahndet<br />
werden kann.<br />
Weitere Auskünfte zur Geräte- und<br />
Maschinenlärmschutzverordnung:<br />
Tiefbau- und Umweltamt<br />
Untere Immissionsschutzbehörde<br />
Florian-Geyer-Straße 17<br />
07545 <strong>Gera</strong><br />
Tel.: 0365/ 838 1611/ 1607 Fax: 838 1604<br />
Ordnungsbehördliche Verordnung über<br />
die Abwehr von Gefahren für die öffentliche<br />
Sicherheit und Ordnung in <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Gera</strong> durch Leinenzwang für Hunde sowie<br />
durch Verunreinigung durch Hundekot<br />
§ 1 Geltungsbereich<br />
Diese Ordnungsbehördliche Verordnung gilt für das gesamte<br />
Gebiet <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Gera</strong>, sofern in den nahfolgenden<br />
Bestimmungen nicht ausdrücklich etwas an<strong>der</strong>es geregelt ist.<br />
§ 2 Begriffsbestimmungen<br />
(1) Straßen im Sinne dieser Verordnung sind – ohne Rücksicht<br />
auf die Eigentumsverhältnisse o<strong>der</strong> eine öffentlich-rechtliche<br />
Widmung – alle befestigten und unbefestigten, dem<br />
öffentlichen Verkehr o<strong>der</strong> einzelnen Arten des öffentlichen<br />
Verkehrs dienenden Flächen einschließlich <strong>der</strong> Plätze und<br />
Fußgängerzonen.