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Stadtordnung der Stadt Gera

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An Sonn- und Feiertagen besteht ein generelles Verbot zum<br />

Betrieb von lärmintensiven Geräten und Maschinen.<br />

Wer vorsätzlich o<strong>der</strong> fahrlässig gegen die Bestimmungen <strong>der</strong><br />

Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung handelt, begeht<br />

eine Ordnungswidrigkeit, die mit Verwarngeld geahndet<br />

werden kann.<br />

Weitere Auskünfte zur Geräte- und<br />

Maschinenlärmschutzverordnung:<br />

Tiefbau- und Umweltamt<br />

Untere Immissionsschutzbehörde<br />

Florian-Geyer-Straße 17<br />

07545 <strong>Gera</strong><br />

Tel.: 0365/ 838 1611/ 1607 Fax: 838 1604<br />

Ordnungsbehördliche Verordnung über<br />

die Abwehr von Gefahren für die öffentliche<br />

Sicherheit und Ordnung in <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Gera</strong> durch Leinenzwang für Hunde sowie<br />

durch Verunreinigung durch Hundekot<br />

§ 1 Geltungsbereich<br />

Diese Ordnungsbehördliche Verordnung gilt für das gesamte<br />

Gebiet <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Gera</strong>, sofern in den nahfolgenden<br />

Bestimmungen nicht ausdrücklich etwas an<strong>der</strong>es geregelt ist.<br />

§ 2 Begriffsbestimmungen<br />

(1) Straßen im Sinne dieser Verordnung sind – ohne Rücksicht<br />

auf die Eigentumsverhältnisse o<strong>der</strong> eine öffentlich-rechtliche<br />

Widmung – alle befestigten und unbefestigten, dem<br />

öffentlichen Verkehr o<strong>der</strong> einzelnen Arten des öffentlichen<br />

Verkehrs dienenden Flächen einschließlich <strong>der</strong> Plätze und<br />

Fußgängerzonen.

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