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Gemeinde Sandesneben - Planlabor Stolzenberg

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Sandesneben</strong> Bebauungsplan Nr. 17<br />

___________________________________________________________________________________________<br />

Der von der <strong>Gemeinde</strong> geplante Wanderweg von Westen in Richtung alter Ortskern<br />

soll im Süden des Plangebietes auf der Nordseite des vorhandenen Knicks geführt<br />

werden. Im Osten des Plangebietes bieten sich verschiedene Möglichkeiten zur Fortführung<br />

an. Da die <strong>Gemeinde</strong> Eigentümer des Grundstücks ist, wird hier auf eine<br />

Festsetzung verzichtet. Die Wegeführung wird in Abstimmung mit den Planungen für<br />

die Erweiterung der Verwaltung und der sonstigen dort geplanten Nutzungen festgelegt.<br />

Für den Discount-Markt und die Fachmärkte sowie die südlichen Mischgebiete ist<br />

eine gemeinsam zu nutzende Stellplatzanlage vorgesehen und entsprechend festgesetzt.<br />

Im Mischgebiet im Osten des Plangebietes werden Parkplätze im Rahmen<br />

der Erschließungsplanung in den Straßenraum der Planstraße integriert. Der private<br />

ruhende Verkehr ist auf den jeweiligen Baugrundstücken unterzubringen. <strong>Sandesneben</strong><br />

ist an das Liniennetz des ÖPNV angebunden.<br />

4.3. Immissionen<br />

Das Plangebiet wird durch Immissionen aus Verkehrslärm berührt. Ebenso sind durch<br />

die geplanten Nutzungen im Sondergebiet Immissionen zu erwarten (Stellplätze, Anlieferung,<br />

Haustechnik etc.). Hierzu wurde ein Lärmgutachten erarbeitet. Die Ergebnisse<br />

des Gutachtens werden bei der weiteren Planung beachtet. So werden zum<br />

Schutz vor Verkehrslärm passive Schallschutzmaßnahmen festgesetzt. Zur Konfliktvermeidung<br />

wird zudem eine Lärmschutzwand bzw. ein entsprechendes Gebäudeteil<br />

zur Minimierung des Gewerbelärms festgesetzt. (Nähere Ausführungen s. Umweltbericht.)<br />

4.4. Archäologie<br />

Im Plangebiet ist ein archäologisches Bodendenkmal (LA Nr. 27, Siedlungsstelle) bekannt.<br />

Es ist sicherzustellen, dass durch die Baumaßnahme nicht in archäologisches<br />

Kulturgut eingegriffen wird. Vor Beginn von Baumaßnahmen ist daher in Abstimmung<br />

mit dem Archäologischen Landesamt zu prüfen, in welchem Umfang Untersuchungen<br />

vorzunehmen sind.<br />

5. Ver- und Entsorgung<br />

Die Ver- und Entsorgung des Gebietes erfolgt über die vorhandenen Einrichtungen in<br />

der <strong>Gemeinde</strong>. Notwendige Erweiterungen werden vorgenommen.<br />

Mit dem Fachdienst Wasserwirtschaft des Kreises Herzogtum Lauenburg sowie dem<br />

Gewässerunterhaltungsverband Steinau/Nusse wurden bereits Abstimmungen zur<br />

schadlosen Ableitung anfallenden Oberflächenwassers geführt. Eine Übergangslösung<br />

zur Regenwasserbewirtschaftung für die Teilerschließung (Discountmarkt) sieht<br />

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www.planlabor.de

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