Gemeinde Sandesneben - Planlabor Stolzenberg
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Sandesneben</strong> Bebauungsplan Nr. 17<br />
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Der von der <strong>Gemeinde</strong> geplante Wanderweg von Westen in Richtung alter Ortskern<br />
soll im Süden des Plangebietes auf der Nordseite des vorhandenen Knicks geführt<br />
werden. Im Osten des Plangebietes bieten sich verschiedene Möglichkeiten zur Fortführung<br />
an. Da die <strong>Gemeinde</strong> Eigentümer des Grundstücks ist, wird hier auf eine<br />
Festsetzung verzichtet. Die Wegeführung wird in Abstimmung mit den Planungen für<br />
die Erweiterung der Verwaltung und der sonstigen dort geplanten Nutzungen festgelegt.<br />
Für den Discount-Markt und die Fachmärkte sowie die südlichen Mischgebiete ist<br />
eine gemeinsam zu nutzende Stellplatzanlage vorgesehen und entsprechend festgesetzt.<br />
Im Mischgebiet im Osten des Plangebietes werden Parkplätze im Rahmen<br />
der Erschließungsplanung in den Straßenraum der Planstraße integriert. Der private<br />
ruhende Verkehr ist auf den jeweiligen Baugrundstücken unterzubringen. <strong>Sandesneben</strong><br />
ist an das Liniennetz des ÖPNV angebunden.<br />
4.3. Immissionen<br />
Das Plangebiet wird durch Immissionen aus Verkehrslärm berührt. Ebenso sind durch<br />
die geplanten Nutzungen im Sondergebiet Immissionen zu erwarten (Stellplätze, Anlieferung,<br />
Haustechnik etc.). Hierzu wurde ein Lärmgutachten erarbeitet. Die Ergebnisse<br />
des Gutachtens werden bei der weiteren Planung beachtet. So werden zum<br />
Schutz vor Verkehrslärm passive Schallschutzmaßnahmen festgesetzt. Zur Konfliktvermeidung<br />
wird zudem eine Lärmschutzwand bzw. ein entsprechendes Gebäudeteil<br />
zur Minimierung des Gewerbelärms festgesetzt. (Nähere Ausführungen s. Umweltbericht.)<br />
4.4. Archäologie<br />
Im Plangebiet ist ein archäologisches Bodendenkmal (LA Nr. 27, Siedlungsstelle) bekannt.<br />
Es ist sicherzustellen, dass durch die Baumaßnahme nicht in archäologisches<br />
Kulturgut eingegriffen wird. Vor Beginn von Baumaßnahmen ist daher in Abstimmung<br />
mit dem Archäologischen Landesamt zu prüfen, in welchem Umfang Untersuchungen<br />
vorzunehmen sind.<br />
5. Ver- und Entsorgung<br />
Die Ver- und Entsorgung des Gebietes erfolgt über die vorhandenen Einrichtungen in<br />
der <strong>Gemeinde</strong>. Notwendige Erweiterungen werden vorgenommen.<br />
Mit dem Fachdienst Wasserwirtschaft des Kreises Herzogtum Lauenburg sowie dem<br />
Gewässerunterhaltungsverband Steinau/Nusse wurden bereits Abstimmungen zur<br />
schadlosen Ableitung anfallenden Oberflächenwassers geführt. Eine Übergangslösung<br />
zur Regenwasserbewirtschaftung für die Teilerschließung (Discountmarkt) sieht<br />
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