Gemeinde Sandesneben - Planlabor Stolzenberg
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Sandesneben</strong> Bebauungsplan Nr. 17<br />
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• Auf der festgesetzten Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern sind<br />
standortgerechte Laubgehölze mit einer Mindestwuchshöhe von 1,20 m zu pflanzen.<br />
• Auf der festgesetzten Fläche zum Anpflanzen einer Hecke sind heimische standortgerechte<br />
Laubgehölze zu pflanzen.<br />
• Auf der festgesetzten Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung<br />
von Boden, Natur und Landschaft ist ein Knickwall in einer Breite von<br />
2,50 m mit Bepflanzung in der Artenzusammensetzung des Schlehen-Hasel-Knicks<br />
anzulegen. Auf der Westseite ist ein 2 m breiter Knickschutzstreifen mit Entwicklung<br />
einer Gras- und Krautflur vorzulagern.<br />
Die genannten Anpflanzungen sind auf Dauer zu erhalten. Bei Abgang ist entsprechender<br />
Ersatz zu leisten.<br />
Die Neuanlage des Knicks auf 40 m Länge wird als Ausgleich für den Eingriff in die<br />
geplanten Knickstrukturen des Bebauungsplanes Nr. 9 angerechnet. Die ausstehenden<br />
10 m Knickneuanlage und 11.210 m² Kompensationsfläche werden außergebietlich<br />
über den Ausgleichsflächenpool des Amtes <strong>Sandesneben</strong>-Nusse in der <strong>Gemeinde</strong><br />
Klinkrade erbracht.<br />
7.4. Kosten der allgemeinen Grünordnung und des Ausgleichs<br />
Anzahl<br />
Einheitspreis Gesamtpreis<br />
Baumpflanzung Stellplatzanlage ca. 14 St. Laubbäume 400 € 5.600 €<br />
Festgesetzte Einzelbaumpflanzungen 8 St. Laubbäume 400 € 2.500 €<br />
Laubgehölze > 1,20 m 80 St. Gehölze 5 € 400 €<br />
Anpflanzung Hecke 160 m Heckenpflanzung 20 € 3.200 €<br />
Knickneuanlage 40 m Knickneuanlage 50 € 2.000 €<br />
Ausgleichsmaßnahme 10 m Knickneuanlage 50 € 500 €<br />
7.5. Empfehlungen der Landschaftspflege<br />
26<br />
11.210 m² Ausgleichsfläche 3 € 33.630 €<br />
Vorhandene Gehölzbestände sind während der Baumaßnahmen gemäß DIN 18 920<br />
über bauzeitliche Schutzmaßnahmen vor Beschädigungen zu schützen. Dabei ist zu<br />
beachten, dass ein 1,8 m hoher Schutzzaun den gesamten Wurzelbereich<br />
(=Kronendurchmesser) umfasst. Ist aus Platzgründen die Sicherung des gesamten<br />
Wurzelraumes nicht möglich, ist der Stamm mit einer mindestens 2 m hohen Bretterverschalung<br />
zu versehen. Ausschachtungen im Kronentraufbereich sind von Hand<br />
durchzuführen.<br />
www.planlabor.de<br />
47.830 €