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Gemeinde Sandesneben - Planlabor Stolzenberg

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Sandesneben</strong> Bebauungsplan Nr. 17<br />

___________________________________________________________________________________________<br />

• Auf der festgesetzten Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern sind<br />

standortgerechte Laubgehölze mit einer Mindestwuchshöhe von 1,20 m zu pflanzen.<br />

• Auf der festgesetzten Fläche zum Anpflanzen einer Hecke sind heimische standortgerechte<br />

Laubgehölze zu pflanzen.<br />

• Auf der festgesetzten Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung<br />

von Boden, Natur und Landschaft ist ein Knickwall in einer Breite von<br />

2,50 m mit Bepflanzung in der Artenzusammensetzung des Schlehen-Hasel-Knicks<br />

anzulegen. Auf der Westseite ist ein 2 m breiter Knickschutzstreifen mit Entwicklung<br />

einer Gras- und Krautflur vorzulagern.<br />

Die genannten Anpflanzungen sind auf Dauer zu erhalten. Bei Abgang ist entsprechender<br />

Ersatz zu leisten.<br />

Die Neuanlage des Knicks auf 40 m Länge wird als Ausgleich für den Eingriff in die<br />

geplanten Knickstrukturen des Bebauungsplanes Nr. 9 angerechnet. Die ausstehenden<br />

10 m Knickneuanlage und 11.210 m² Kompensationsfläche werden außergebietlich<br />

über den Ausgleichsflächenpool des Amtes <strong>Sandesneben</strong>-Nusse in der <strong>Gemeinde</strong><br />

Klinkrade erbracht.<br />

7.4. Kosten der allgemeinen Grünordnung und des Ausgleichs<br />

Anzahl<br />

Einheitspreis Gesamtpreis<br />

Baumpflanzung Stellplatzanlage ca. 14 St. Laubbäume 400 € 5.600 €<br />

Festgesetzte Einzelbaumpflanzungen 8 St. Laubbäume 400 € 2.500 €<br />

Laubgehölze > 1,20 m 80 St. Gehölze 5 € 400 €<br />

Anpflanzung Hecke 160 m Heckenpflanzung 20 € 3.200 €<br />

Knickneuanlage 40 m Knickneuanlage 50 € 2.000 €<br />

Ausgleichsmaßnahme 10 m Knickneuanlage 50 € 500 €<br />

7.5. Empfehlungen der Landschaftspflege<br />

26<br />

11.210 m² Ausgleichsfläche 3 € 33.630 €<br />

Vorhandene Gehölzbestände sind während der Baumaßnahmen gemäß DIN 18 920<br />

über bauzeitliche Schutzmaßnahmen vor Beschädigungen zu schützen. Dabei ist zu<br />

beachten, dass ein 1,8 m hoher Schutzzaun den gesamten Wurzelbereich<br />

(=Kronendurchmesser) umfasst. Ist aus Platzgründen die Sicherung des gesamten<br />

Wurzelraumes nicht möglich, ist der Stamm mit einer mindestens 2 m hohen Bretterverschalung<br />

zu versehen. Ausschachtungen im Kronentraufbereich sind von Hand<br />

durchzuführen.<br />

www.planlabor.de<br />

47.830 €

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