Gemeinde Sandesneben - Planlabor Stolzenberg
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Sandesneben</strong> Bebauungsplan Nr. 17<br />
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nicht weiter verfolgt. Ebenso sind an auch anderer Stelle im <strong>Gemeinde</strong>gebiet keine<br />
großflächigen Einzelhandelseinrichtungen geplant. Entsprechende Planverfahren zur<br />
Regelung großflächiger Einzelhandelseinrichtungen werden geprüft und soweit erforderlich<br />
zu gegebener Zeit eingeleitet.<br />
1.4. Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan<br />
Für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sandesneben</strong> gilt der genehmigte Flächennutzungsplan mit seinen<br />
Änderungen. Das Plangebiet ist als Gemischte Baufläche, Fläche für den Gemeinbedarf,<br />
Grünfläche und Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur<br />
Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft dargestellt. Um dem Entwicklungsgebot<br />
des § 8 BauGB zu entsprechen, wird im Parallelverfahren die 5. Änderung des<br />
Flächennutzungsplanes aufgestellt.<br />
1.5. Plangebiet<br />
Das Plangebiet liegt im Westen der zentralen Ortslage <strong>Sandesneben</strong>s südlich und<br />
östlich der Hauptstraße gegenüber dem Schulzentrum und umfasst Flurstücke der<br />
Gemarkung <strong>Sandesneben</strong>. Die Fläche wird überwiegend intensiv landwirtschaftlich<br />
genutzt. Im Norden befindet sich Wohnbebauung, im Osten die Amtsverwaltung des<br />
Amtes <strong>Sandesneben</strong>-Nusse. Das Plangebiet wird im Süden von Knicks begrenzt. Im<br />
Bereich der Stellplatzanlage der Amtsverwaltung sind einige Laubbäume und Hecken<br />
vorhanden. Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 3,1 ha. Der Geltungsbereich<br />
wird wie folgt begrenzt:<br />
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Im Norden und Westen: Südliche und östliche Straßenbegrenzungslinie der<br />
Hauptstraße.<br />
Im Osten: Östliche Grenze der Flurstücke 16/16 u. 16/14.<br />
Im Süden: Südliche Grenze des Flurstücks 16/16.<br />
2. Umweltbericht<br />
Zur Wahrung der Belange des Umweltschutzes gem. §§ 1 (6) Nr. 7, 1a BauGB wird<br />
eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen<br />
ermittelt werden. Der Umfang und Detaillierungsgrad der Untersuchungen<br />
wird durch die <strong>Gemeinde</strong> festgelegt. In der Umweltprüfung betrachtet<br />
werden die durch die Planung zu erwartenden Auswirkungen auf das Gebiet und<br />
die Umgebung. Für das Planverfahren wurde bereits der Verfahrensschritt Beteiligung<br />
der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB durchgeführt. Für den Umfang<br />
und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zieht die <strong>Gemeinde</strong> die bislang vorlie-<br />
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