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Gemeinde Sandesneben - Planlabor Stolzenberg

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Sandesneben</strong> Bebauungsplan Nr. 17<br />

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6. Kosten<br />

Durch die Inhalte des Bebauungsplanes sind für die <strong>Gemeinde</strong> Kosten durch Straßenbaumaßnahmen,<br />

Grünordnung inkl. Ausgleich und Bepflanzungen zu erwarten.<br />

Auf die Grünordnung mit Ausgleich entfallen ca. 48.000,-€, die überwiegend vom<br />

Vorhabenträger im Sondergebiet getragen werden. Für die Straßenbaumaßnahme<br />

im Bereich der Amtsverwaltung ist eine realistische Kostenannahme derzeit nicht<br />

möglich, da der Ausbau der Straße von einer Entscheidung über einen Neu- oder<br />

Anbau an die Amtsverwaltung abhängig ist. Die <strong>Gemeinde</strong> strebt städtebauliche<br />

Verträge mit Investoren und Bauträgern an, sofern die Erschließungsmaßnahmen<br />

durch einen Dritten durchgeführt werden sollen.<br />

7. Naturschutz und Landschaftspflege<br />

Nach § 21 BNatSchG ist über die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege<br />

im Bauleitplan unter entsprechender Anwendung der §§ 18 und 19 BNatSchG<br />

nach den Vorschriften des BauGB zu entscheiden, wenn aufgrund einer Aufstellung,<br />

Änderung oder Ergänzung eines Bauleitplanes Eingriffe in Natur und Landschaft zu<br />

erwarten sind. Eine entsprechende naturschutzfachliche Eingriffsbilanzierung ist in<br />

Anlehnung an den Erlass Verhältnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zum<br />

Baurecht, Gemeinsamer Runderlass des Innenministeriums und des Ministeriums für<br />

Umwelt, Natur und Forsten vom 3. Juli 1998, sowie dessen Anlage durchzuführen.<br />

7.1. Eingriffsbereich:<br />

Das Plangebiet liegt im Westen der zentralen Ortslage <strong>Sandesneben</strong>s südlich und<br />

östlich der Hauptstraße gegenüber dem Schulzentrum und ist ca. 3.1 ha groß. Die<br />

Fläche wird überwiegend intensiv landwirtschaftlich genutzt. Im Norden befindet sich<br />

Wohnbebauung, im Osten die Amtsverwaltung des Amtes <strong>Sandesneben</strong>-Nusse. Das<br />

Plangebiet wird im Süden von Knicks begrenzt. Im Bereich der Stellplatzanlage der<br />

Amtsverwaltung sind einige Laubbäume und Hecken vorhanden.<br />

7.2. Eingriffsbilanzierung<br />

Boden:<br />

Die Bodenbildung im Plangebiet beruht auf den Geschiebelehmen und Geschiebemergeln<br />

der letzten Vereisung und ist stellenweise mit Sand überlagert. Es haben<br />

sich Parabraunerden, stellenweise auch Pseudogleye gebildet.<br />

Die vom Eingriff betroffenen Flächen des Plangebietes sind heute unversiegelt. Sie<br />

werden ackerbaulich intensiv bewirtschaftet. Es ist von einem Einsatz von Düngemitteln<br />

und Bioziden im Rahmen einer zulässigen landwirtschaftlichen Nutzung auszugehen,<br />

der Bodenhaushalt ist diesbezüglich zum Teil vorbelastet. Grundsätzlich ist je-<br />

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