29.01.2013 Aufrufe

Gemeinde Sandesneben - Planlabor Stolzenberg

Gemeinde Sandesneben - Planlabor Stolzenberg

Gemeinde Sandesneben - Planlabor Stolzenberg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Sandesneben</strong> Bebauungsplan Nr. 17<br />

___________________________________________________________________________________________<br />

Im Plangebiet ist ein archäologisches Bodendenkmal (LA Nr. 27, Siedlungsstelle) bekannt.<br />

Der Umfang notwendiger Untersuchungen und die zeitliche Durchführung<br />

werden direkt vom Vorhabenträger in Abstimmung mit dem Archäologischen Landesamt<br />

vorgenommen. Von einer Erheblichkeit wird daher nicht ausgegangen.<br />

e) Die Vermeidung von Emission sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und<br />

Abwässern<br />

Die geltenden Gesetze, Verordnungen und Richtlinien sind anzuwenden. Die Beseitigung<br />

von Abwässern und Abfällen erfolgt über die Entsorgungseinrichtungen der<br />

<strong>Gemeinde</strong>. Beim Betrieb der Entsorgungseinrichtungen sind die geltenden Gesetze,<br />

Verordnungen und Richtlinien ebenfalls anzuwenden. Von einer Erheblichkeit wird<br />

daher nicht ausgegangen.<br />

f) Die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung<br />

von Energie<br />

Die Energieversorgung des Gebietes erfolgt durch Anschluss an das Netz der Versorgungsträger<br />

in der <strong>Gemeinde</strong>. Bei der Energieerzeugung bzw. -bereitstellung sowie<br />

im Rahmen der objektbezogenen Bauausführung sind die geltenden Gesetze,<br />

Verordnungen und Richtlinien anzuwenden. Solaranlagen sind zugelassen. Von einer<br />

Erheblichkeit wird daher nicht ausgegangen.<br />

g) Die Darstellung von Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen, insbesondere<br />

des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts<br />

Der Landschaftsplan der <strong>Gemeinde</strong> stellt für das östliche Plangebiet eine Fläche für<br />

Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft<br />

dar, welche sich in Richtung Süden entlang des Fließgewässers fortsetzt. In<br />

den zwischenzeitlich geänderten und konkretisierten Entwicklungsabsichten für den<br />

Bereich mit Überbauung eines Teiles der Maßnahmenfläche sieht die <strong>Gemeinde</strong><br />

keine Erheblichkeit, da die Darstellungen des Landschaftsplanes innerhalb des Plangebietes<br />

nicht auf überregionalen Entwicklungszielen beruhen. Auch haben die Flächen<br />

derzeit als intensiv genutzte Ackerflächen keine erhöhte Bedeutung für den<br />

Naturschutz, den Biotopverbund oder den Artenschutz. Eine Entwicklung und Aufwertung<br />

des westlichen Teiles des Ortszentrums erscheint durchführbar. Von einer<br />

Erheblichkeit wird nicht ausgegangen.<br />

h) Die Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch<br />

Rechtsverordnung zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen<br />

Gemeinschaften festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden.<br />

Die geltenden Gesetze, Verordnungen und Richtlinien zur Begrenzung von Emissionen<br />

aus Feuerungsanlagen oder anderen emittierenden Betriebseinrichtungen sind<br />

anzuwenden. Die verkehrsbedingten Luftschadstoffe steigen durch die Planung aufgrund<br />

der zu erwartenden Verkehrsstärke nur geringfügig. Immissionen oberhalb der<br />

6<br />

www.planlabor.de

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!