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Donau-Universität Krems - Arbeiterkammer Wien

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System, mit dem Personen Anspruch auf Pflegeleistungen geltend machen können. Das Niveau der<br />

Selbstbeteiligung ist in Schweden niedrig.<br />

Frankreich<br />

In Frankreich basieren Sozialleistungen ebenso wie in Österreich auf einem erwerbszentrierten<br />

Sozialversicherungsmodell. Frankreich bietet die größte Variationsbreite an staatlich geförderten<br />

privaten und öffentlichen Betreuungsmöglichkeiten. Die Familienleistungen werden durch<br />

Arbeitgeberbeiträge und Steuern finanziert. Kindergeld wird ab dem zweiten Kind, bis zum Alter von<br />

20 Jahren gewährt.<br />

Auch die Pflegeleistungen sind beitrags‐ und steuerfinanziert. Bei Pflegebedürftigkeit werden<br />

beitragsfinanzierte Zulagen und Beihilfen gewährt, die keiner Bedürftigkeitsprüfung unterliegen, teils<br />

aber einkommensabhängig sind. Bei Pflegebedürftigkeit im Alter ist in Frankreich eine Pflegebeihilfe<br />

vorgesehen. Diese wird ab Vollendung des 60. Lebensjahres gewährt. Der Anspruch hängt vom<br />

Ausmaß der Pflegebedürftigkeit ab, die Höhe der gewährten Pflegebeihilfe ist einkommensabhängig.<br />

Diese Geldleistungen werden vom Staat und den Kommunen finanziert. Die Pflege in Wohn‐ oder<br />

Pflegeheimen wird durch die Krankenversicherung finanziert.<br />

In dem zentralistisch ausgerichteten französischen sozialen Dienstleistungssektor übernimmt der<br />

Zentralstaat eine starke lenkende und kontrollierende Funktion. Der Spielraum der Gemeinden ist<br />

infolge eingeschränkt.<br />

Sozialwirtschaft in Österreich<br />

In Österreich sind die Familienleistungen durch Arbeitgeberbeiträge sowie durch Steuern finanziert.<br />

Seit einigen Jahren gewährt Österreich ein Kinderbetreuungsgeld, unabhängig von einer früheren<br />

Erwerbstätigkeit oder Pflichtversicherung. Das Kinderbetreuungsgeld wird immer nur für das jüngste<br />

Kind gewährt und steht in fünf Varianten, die sich in Höhe und Bezugsdauer unterscheiden, zur<br />

Verfügung. Anspruch auf Familienbeihilfe haben Eltern mit Kindern unter 18 Jahren, bei Kindern in<br />

Ausbildung kann Familienbeihilfe bis zum 26. Lebensjahr bezogen werden.<br />

Pflegeleistungen fallen in Österreich in die Kompetenzen des Bundes und der Länder. Die<br />

Geldleistungen in Form von Pflegegeld und Förderungen der 24‐Stunden‐Pflege werden von Bund<br />

und Ländern aus Steuern finanziert. Das österreichische Pflegesystem beruht auf zwei Säulen,<br />

nämlich dem universellen bedürfnisgeprüften Pflegegeld und den ambulanten, teilstationären und<br />

stationären Pflegediensten. In Österreich werden bis zu 80 % der pflegebedürftigen Menschen zu<br />

Hause von Familienmitgliedern, Pflegediensten oder privaten Pflegepersonen betreut.<br />

Soziale Dienstleistungen werden in Österreich weitestgehend im Nonprofit‐Sektor organisiert.<br />

Soziale Dienste, regionale Infrastrukturmaßnahmen und ihre Finanzierung<br />

Internationale Erfahrungen zeigen, dass es eine komplexe soziale Infrastruktur braucht, wenn man –<br />

im Sinne der Chancengleichheit – Männern und Frauen die gleichen Lebenschancen geben will. Eine<br />

gut funktionierende, professionelle soziale Infrastruktur ist die Voraussetzung dafür, dass Frauen<br />

entsprechend ihrer Interessen und Ausbildungsniveaus in den Wirtschaftsprozess eingebunden sind<br />

und einer beruflichen Karriere nachgehen können.<br />

XIV

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