Ehejubiläen Altersjubilare Altersjubilare - Wir gratulieren ... - Wadern
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SEITE 4 - AMTLICHES BEKANNTMACHUNGSBLATT DER STADT WADERN NR. 02/2006<br />
Sitzung des Ortsrates Nunkirchen<br />
Am Mittwoch, 18. Januar 2006, 19.00 Uhr, findet im Saalbau Nunkirchen<br />
eine öffentliche Sitzung des Ortsrates statt. Es wäre schön,<br />
wenn Sie mit dabei wären!<br />
Tagesordnungspunkte<br />
I. Öffentliche Sitzung<br />
1. Beratung und Stellungnahme des Ortsrates zum Entwurfs des<br />
Landesentwicklungsplans Siedlung<br />
2. Vorstellung und Beratung der Vorplanung der Kanalsanierung<br />
Oberdorf, zweiter Bauabschnitt<br />
3. Informationen des Ortsvorstehers<br />
4. Fragestunde der Bürgerinnen und Bürger<br />
II. Nichtöffentliche Sitzung<br />
5. Vergabe von Bauplätzen im Neubaugebiet Newer III<br />
Jochen Kuttler, Ortsvorsteher<br />
Sitzung des Ortsrates Steinberg<br />
Am Mittwoch, 18. Januar 2006, findet um 19.00 Uhr im Gasthaus<br />
„Alt Steinberg“ eine Sitzung des Ortsrates statt.<br />
Alle interessierten Mitbürgerinnen und Mitbürger sind zu dieser<br />
Sitzung herzlich eingeladen.<br />
Tagesordnung<br />
Öffentliche Sitzung<br />
1. Stellungnahme des Ortsrates zum Landesentwicklungsplan<br />
(LEP), Teilabschnitt Siedlung<br />
2. Grundschule Wadrill/Steinberg - Standort Steinberg<br />
a) Beratung und Beschlussfassung über die Einrichtung einer<br />
geeigneten Schließanlage an den Außentüren des Schulgebäudes<br />
(Antrag der Elternsprecher)<br />
b) Aussprache/Beschlussfassung bezüglich einer Übermittagsbetreuung<br />
am Grundschulstandort Steinberg (Antrag der<br />
SPD-Fraktion)<br />
3. Beratung und Beschlussfassung über die Fahrbahninstandsetzung<br />
der Wadriller Straße im Bereich der Zufahrt zur Josefskapelle<br />
4. Information über eine Kostenschätzung hinsichtlich des Ausbaues<br />
der Straße „Zum Brodbüsch“ (hinterer Bereich ab Kreuzung<br />
Steinstraße) und Beratung über die weitere Vorgehensweise<br />
5. Weitere Informationen des Ortsvorstehers sowie Informationsund<br />
Fragestunde der Bürgerinnen und Bürger<br />
Christoph Trampert, Ortsvorsteher<br />
Jagdgenossenschaft - Jagdbezirk Krettnich<br />
Am Freitag, 20. Januar 2006, findet um 19.30 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus<br />
Krettnich eine Versammlung der Jagdgenossenschaft<br />
der Stadt <strong>Wadern</strong> - Jagdbezirk Krettnich - statt, zu der ich hiermit<br />
herzlich einlade.<br />
Tagesordnung:<br />
1. Verwendung der Jagdpachtgelder<br />
2. Informationen über den Stand der Wegebaumaßnahmen durch<br />
das beschleunigte Zusammenlegungsverfahren Krettnich<br />
3. Verschiedenes<br />
Jeder Jagdgenosse hat eine Stimme. Er kann sich durch seinen<br />
Ehegatten, durch volljährige Verwandte gerader Linie oder durch<br />
einen Bevollmächtigten, der als Jagdgenosse der Jagdgenossenschaft<br />
angehört, vertreten lassen.<br />
Die Bestellung als Vertreter bedarf einer schriftlichen beglaubigten<br />
Vollmacht.<br />
Kein Jagdgenosse oder Vertreter darf mehr als fünf Vollmachten in<br />
einer Person vereinen.<br />
Das Grundflächenverzeichnis liegt ab sofort bis zum 20.01.2006,<br />
12.00 Uhr, im Rathaus, Zimmer 13, zur Eintragung bzw. Berichtigung<br />
offen. Bis zu diesem Zeitpunkt kann sich jeder Jagdgenosse<br />
davon überzeugen, ob er im Jagdverzeichnis eingetragen ist,<br />
gegebenenfalls kann er auf Antrag das Verzeichnis ergänzen bzw.<br />
ändern lassen. Ein entsprechender Nachweis (Grundbuch-, Katasterauszug)<br />
des Jagdgenossen ist zu führen. Ich weise ausdrücklich<br />
darauf hin, dass nur der stimmberechtigt ist, der am Tag der Versammlung<br />
im Jagdverzeichnis eingetragen ist.<br />
Christian Leidinger, Ortsvorsteher<br />
Bekanntmachung des Umlegungsausschusses<br />
der Stadt <strong>Wadern</strong> nach § 50 BauGB<br />
1. Umlegungsbeschluss<br />
1.1 Ermächtigung<br />
Der Stadtrat der Stadt <strong>Wadern</strong> hat in seiner Sitzung vom 27.05.2004<br />
für das Gebiet des Bebauungsplans „Nördlich der Schnorrbergstraße<br />
1. BA“ in der Gemarkung Buweiler-Rathen die Umlegung nach<br />
§ 46 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB, in der zurzeit gültigen Fassung)<br />
angeordnet.<br />
Das Umlegungsgebiet liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen<br />
Bebauungsplanes. Durch die Umlegung sollen die im Umlegungsgebiet<br />
liegenden Grundstücke in der Weise neu geordnet werden,<br />
dass nach Lage, Form und Größe für die Bebauung oder sonstige<br />
Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen.<br />
Der Umlegungsausschuss der Stadt <strong>Wadern</strong> hat in seiner Sitzung<br />
vom 13.12.2005, gemäß § 47 BauGB, folgenden Umlegungsbeschluss<br />
gefasst:<br />
1.2 Umlegungsgebiet<br />
1.2.1 Bezeichnung des Umlegungsgebietes<br />
Das Umlegungsgebiet erhält die Bezeichnung: „Nördlich der<br />
Schnorrbergstraße 1. BA“<br />
1.2.2 Begrenzung des Umlegungsgebietes<br />
Das Umlegungsgebiet wird wie folgt begrenzt:<br />
Im Norden durch die Gemeindestraße „Am Dorfplatz“.<br />
Im Osten durch das Flurstück Nr. 1165.<br />
Im Süden durch die Schnorrbergstraße und den fortlaufenden Feldweg.<br />
Im Westen durch die Flurstücke 1184/4, 1187/3 bis 1215/4.<br />
1.2.3 Die Grundstücke des Umlegungsgebietes<br />
Das Umlegungsgebiet umfasst die Grundstücke:<br />
Gemarkung Buweiler-Rathen<br />
Flur 01, Flurstücks-Nr. 1166/1 tlw., 1168 tlw., 1169 tlw., 1170 tlw.,<br />
1172/1 tlw., 4194/1172 tlw., 4598/1173 tlw., 5150/1173 tlw., 5151/<br />
1173 tlw., 1176 tlw., 1180/1 tlw., 1181/1 tlw., 1182/1 tlw., 1269/3 tlw.