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Ehejubiläen Altersjubilare Altersjubilare - Wir gratulieren ... - Wadern

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SEITE 4 - AMTLICHES BEKANNTMACHUNGSBLATT DER STADT WADERN NR. 02/2006<br />

Sitzung des Ortsrates Nunkirchen<br />

Am Mittwoch, 18. Januar 2006, 19.00 Uhr, findet im Saalbau Nunkirchen<br />

eine öffentliche Sitzung des Ortsrates statt. Es wäre schön,<br />

wenn Sie mit dabei wären!<br />

Tagesordnungspunkte<br />

I. Öffentliche Sitzung<br />

1. Beratung und Stellungnahme des Ortsrates zum Entwurfs des<br />

Landesentwicklungsplans Siedlung<br />

2. Vorstellung und Beratung der Vorplanung der Kanalsanierung<br />

Oberdorf, zweiter Bauabschnitt<br />

3. Informationen des Ortsvorstehers<br />

4. Fragestunde der Bürgerinnen und Bürger<br />

II. Nichtöffentliche Sitzung<br />

5. Vergabe von Bauplätzen im Neubaugebiet Newer III<br />

Jochen Kuttler, Ortsvorsteher<br />

Sitzung des Ortsrates Steinberg<br />

Am Mittwoch, 18. Januar 2006, findet um 19.00 Uhr im Gasthaus<br />

„Alt Steinberg“ eine Sitzung des Ortsrates statt.<br />

Alle interessierten Mitbürgerinnen und Mitbürger sind zu dieser<br />

Sitzung herzlich eingeladen.<br />

Tagesordnung<br />

Öffentliche Sitzung<br />

1. Stellungnahme des Ortsrates zum Landesentwicklungsplan<br />

(LEP), Teilabschnitt Siedlung<br />

2. Grundschule Wadrill/Steinberg - Standort Steinberg<br />

a) Beratung und Beschlussfassung über die Einrichtung einer<br />

geeigneten Schließanlage an den Außentüren des Schulgebäudes<br />

(Antrag der Elternsprecher)<br />

b) Aussprache/Beschlussfassung bezüglich einer Übermittagsbetreuung<br />

am Grundschulstandort Steinberg (Antrag der<br />

SPD-Fraktion)<br />

3. Beratung und Beschlussfassung über die Fahrbahninstandsetzung<br />

der Wadriller Straße im Bereich der Zufahrt zur Josefskapelle<br />

4. Information über eine Kostenschätzung hinsichtlich des Ausbaues<br />

der Straße „Zum Brodbüsch“ (hinterer Bereich ab Kreuzung<br />

Steinstraße) und Beratung über die weitere Vorgehensweise<br />

5. Weitere Informationen des Ortsvorstehers sowie Informationsund<br />

Fragestunde der Bürgerinnen und Bürger<br />

Christoph Trampert, Ortsvorsteher<br />

Jagdgenossenschaft - Jagdbezirk Krettnich<br />

Am Freitag, 20. Januar 2006, findet um 19.30 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus<br />

Krettnich eine Versammlung der Jagdgenossenschaft<br />

der Stadt <strong>Wadern</strong> - Jagdbezirk Krettnich - statt, zu der ich hiermit<br />

herzlich einlade.<br />

Tagesordnung:<br />

1. Verwendung der Jagdpachtgelder<br />

2. Informationen über den Stand der Wegebaumaßnahmen durch<br />

das beschleunigte Zusammenlegungsverfahren Krettnich<br />

3. Verschiedenes<br />

Jeder Jagdgenosse hat eine Stimme. Er kann sich durch seinen<br />

Ehegatten, durch volljährige Verwandte gerader Linie oder durch<br />

einen Bevollmächtigten, der als Jagdgenosse der Jagdgenossenschaft<br />

angehört, vertreten lassen.<br />

Die Bestellung als Vertreter bedarf einer schriftlichen beglaubigten<br />

Vollmacht.<br />

Kein Jagdgenosse oder Vertreter darf mehr als fünf Vollmachten in<br />

einer Person vereinen.<br />

Das Grundflächenverzeichnis liegt ab sofort bis zum 20.01.2006,<br />

12.00 Uhr, im Rathaus, Zimmer 13, zur Eintragung bzw. Berichtigung<br />

offen. Bis zu diesem Zeitpunkt kann sich jeder Jagdgenosse<br />

davon überzeugen, ob er im Jagdverzeichnis eingetragen ist,<br />

gegebenenfalls kann er auf Antrag das Verzeichnis ergänzen bzw.<br />

ändern lassen. Ein entsprechender Nachweis (Grundbuch-, Katasterauszug)<br />

des Jagdgenossen ist zu führen. Ich weise ausdrücklich<br />

darauf hin, dass nur der stimmberechtigt ist, der am Tag der Versammlung<br />

im Jagdverzeichnis eingetragen ist.<br />

Christian Leidinger, Ortsvorsteher<br />

Bekanntmachung des Umlegungsausschusses<br />

der Stadt <strong>Wadern</strong> nach § 50 BauGB<br />

1. Umlegungsbeschluss<br />

1.1 Ermächtigung<br />

Der Stadtrat der Stadt <strong>Wadern</strong> hat in seiner Sitzung vom 27.05.2004<br />

für das Gebiet des Bebauungsplans „Nördlich der Schnorrbergstraße<br />

1. BA“ in der Gemarkung Buweiler-Rathen die Umlegung nach<br />

§ 46 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB, in der zurzeit gültigen Fassung)<br />

angeordnet.<br />

Das Umlegungsgebiet liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen<br />

Bebauungsplanes. Durch die Umlegung sollen die im Umlegungsgebiet<br />

liegenden Grundstücke in der Weise neu geordnet werden,<br />

dass nach Lage, Form und Größe für die Bebauung oder sonstige<br />

Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen.<br />

Der Umlegungsausschuss der Stadt <strong>Wadern</strong> hat in seiner Sitzung<br />

vom 13.12.2005, gemäß § 47 BauGB, folgenden Umlegungsbeschluss<br />

gefasst:<br />

1.2 Umlegungsgebiet<br />

1.2.1 Bezeichnung des Umlegungsgebietes<br />

Das Umlegungsgebiet erhält die Bezeichnung: „Nördlich der<br />

Schnorrbergstraße 1. BA“<br />

1.2.2 Begrenzung des Umlegungsgebietes<br />

Das Umlegungsgebiet wird wie folgt begrenzt:<br />

Im Norden durch die Gemeindestraße „Am Dorfplatz“.<br />

Im Osten durch das Flurstück Nr. 1165.<br />

Im Süden durch die Schnorrbergstraße und den fortlaufenden Feldweg.<br />

Im Westen durch die Flurstücke 1184/4, 1187/3 bis 1215/4.<br />

1.2.3 Die Grundstücke des Umlegungsgebietes<br />

Das Umlegungsgebiet umfasst die Grundstücke:<br />

Gemarkung Buweiler-Rathen<br />

Flur 01, Flurstücks-Nr. 1166/1 tlw., 1168 tlw., 1169 tlw., 1170 tlw.,<br />

1172/1 tlw., 4194/1172 tlw., 4598/1173 tlw., 5150/1173 tlw., 5151/<br />

1173 tlw., 1176 tlw., 1180/1 tlw., 1181/1 tlw., 1182/1 tlw., 1269/3 tlw.

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