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Das passt auf keine Kuhhaut!

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Sechs Katzen hat sie schon verloren<br />

Erbitterter Kampf<br />

gegen die Jäger<br />

Frau de Contes stört. Die 57<br />

Jahre alte schmale Dame mit den<br />

grauen Haaren stört Leute, die sich<br />

bewaffnet in Wald und Flur verstecken<br />

und <strong>auf</strong> Tiere schießen. Durch<br />

ihre bloße Anwesenheit. Laut Bußgeldbescheid<br />

des Landratsamtes<br />

auch durch "Pfeifen, Rufen, Händeklatschen".<br />

So vereitele Frau de<br />

Contes ihnen die Jagd, klagen die<br />

Jäger. Die französische Dolmetscherin<br />

dagegen sieht in den Jägern<br />

die Verantwortlichen für den Tod<br />

von sechs ihrer geliebten Katzen –<br />

und um weiteres Blutvergießen zu<br />

verhindern, will sie weiter stören.<br />

„Ich liebe meine Katzen und lasse<br />

sie mir nicht von den Jägern abknallen“,<br />

erklärt de Contes ihre permanenten<br />

Streifzüge durch Wald und<br />

Wiesen. Sie sei mehrmals am Tag<br />

unterwegs, um ihre Haustiere zu<br />

rufen und einzusammeln. Sie besitzt<br />

noch sieben.<br />

Lizenz zum Töten<br />

Die Jäger dagegen, unterstützt<br />

vom Landratsamt, fühlen sich wegen<br />

des bayerischen Jagdgesetzes<br />

im Recht. <strong>Das</strong> berechtigt sie tatsächlich<br />

„wildernde Hunde und<br />

Katze zu töten. (…) Katzen gelten<br />

als wildernd, wenn sie im Jagdrevier<br />

in einer Entfernung von mehr als<br />

300 Meter vom nächsten bewohnten<br />

Gebäude angetroffen werden.“<br />

De Contes will den Jägern einen<br />

Strich durch die Rechnung machen.<br />

Denn erstens wollten Jäger nicht<br />

gesehen werden, wenn sie Haustiere<br />

erschießen, meint die Dolmet-<br />

BLICK AUF DIE TIERWELT<br />

scherin. Zweitens besage ein juristischer<br />

Kommentar, dass Jäger selbst<br />

jenseits der 300 Meter <strong>keine</strong> Katzen<br />

erschießen dürften, die sich „in Begleitung<br />

oder im Einwirkungsbereich<br />

eines Menschen“ befänden.<br />

Im Juni ging der Streit vor das<br />

Amtsgericht. Wegen 16 angeblicher<br />

störender Eingriffe in das Jagdwesen<br />

sollte de Contes ein vom<br />

Landratsamt verhängtes Bußgeld<br />

von 630 Euro zahlen. Keine Seite<br />

will zunächst nachgeben. Mehr als<br />

ein Dutzend Zeugen werden <strong>auf</strong>geboten,<br />

doch der Richter kann in<br />

<strong>keine</strong>m der vorgetragenen Fälle ein<br />

„Vergrämen des Wildes“ erkennen.<br />

Stets fehlt der Nachweis, dass de<br />

Contes den Jägern vorsätzlich die<br />

Tour vermasselt hat, und es fehlt<br />

auch das verscheuchte Wild in den<br />

Aufzeichnungen der Jäger.<br />

Dann taucht plötzlich neues mutmaßliches<br />

Belastungsmaterial <strong>auf</strong>.<br />

Der Sohn des Jagdpächters bringt<br />

Protokolle vor, die Störungen belegen<br />

sollen. De Contes empört sich<br />

derart über die Vorwürfe, dass sie<br />

unter Androhung eines Ordnungsgeldes<br />

beruhigt werden muss. Der<br />

Richter lässt offen, ob und wie er<br />

das neue Material bewerten wird –<br />

er schaffte es, den Jagd-Schlamassel<br />

<strong>auf</strong>zulösen. <strong>Das</strong> Verfahren wird<br />

mit Zustimmung beider Seiten einstellt.<br />

De Contes muss lediglich ihren<br />

Anwalt und die eigenen Auslagen<br />

zahlen, alles andere übernimmt<br />

die Staatskasse.<br />

Doch im September geht der<br />

Streit vor dem Zivilgericht weiter.<br />

Werden der Anwohnerin die Spaziergänge<br />

verboten? Sie sagt: „Ich lasse<br />

mich nicht einschüchtern.“ Durch ihre<br />

Spaziergänge habe sie ein Jahr lang den<br />

Tod weiterer Katzen verhindert. „Und<br />

das ist, was für mich zählt.“<br />

Behördenfrau als Buhmann<br />

Klägerin Verena Schwarz, die Justiziarin<br />

des Landratsamts, wurde bei<br />

diesem Prozess zum Prügelknaben.<br />

Ihr elektronischer Briefkasten wurde<br />

von empörten Tierschützern zugemüllt,<br />

weil sie der Einstellung des Verfahrens<br />

nicht sofort zugestimmt hatte. Amtsrichter<br />

Klaus Fruth konnte sich die Bemerkung<br />

nicht verkneifen: „Es geht hier<br />

nicht um ihr Geld, die Kosten zahlt die<br />

Staatskasse.“ Als die Beamtin am zweiten<br />

Prozesstag mit Halskrause erschien,<br />

fragte er bange: „<strong>Das</strong> wird doch nicht<br />

mit unserem Verfahren zu tun haben?“.<br />

Sie konnte beruhigen: ein Schleudertrauma<br />

nach einem Autounfall.<br />

Impressum<br />

Herausgeber und<br />

Chefredakteur<br />

Hubert J. Denk<br />

Kapuzinerstr. 19<br />

94032 Passau<br />

Telefon 0851 93 46 649<br />

Fax 0851 93 46 801<br />

www.buergerblick.de<br />

info@buergerblick.de<br />

Redaktion<br />

Rebecca Struck, Phillipp<br />

Saure, Tobias Köhler,<br />

Fabian Pechstein,<br />

Alexander Eckmeier,<br />

Stefan Schatt<br />

Produktion<br />

Lukas Musilek<br />

Anzeigen<br />

Doris Bock<br />

werbung@buergerblick.de<br />

Vertrieb<br />

Michael Sedlacek<br />

abo@buergerblick.de<br />

Tobias Tauscher<br />

Online-Technik<br />

Michael Schön, München<br />

Druck<br />

Tutte Druckerei GmbH,<br />

Salzweg<br />

23<br />

Photo: Tobias Köhler

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