Amtsblatt der Gemeinde Heidesee
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Anordnung <strong>der</strong> Ersatzbekanntmachung<br />
Der Bebauungsplan „Lehnschulzenhaus“ enthält die Planzeichnung mit textlichen<br />
Festsetzungen. Diese Teile werden ersatzweise bekannt gemacht.<br />
Es wird hiermit bekannt gegeben, dass <strong>der</strong> Bebauungsplan für je<strong>der</strong>mann bei<br />
<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong>, Verwaltungsgebäude, OT Frie<strong>der</strong>sdorf, Lindenstraße<br />
14 b, 15754 <strong>Heidesee</strong> während <strong>der</strong> Dienststunden zur Einsicht ausliegt.<br />
Die öffentliche Ersatzbekanntmachung <strong>der</strong> Planzeichnung mit textlichen<br />
Festsetzungen des Bebauungsplanes wird angeordnet.<br />
<strong>Heidesee</strong>, 15.02.2011<br />
Nimtz<br />
Öffentliche BekanntmachunG<br />
des BeBauunGsplanes<br />
„versOrGunGszentrum lindenstrasse“<br />
Ot frie<strong>der</strong>sdOrf<br />
Der Bebauungsplan „Versorgungszentrum Lindenstraße“ wird hiermit öffentlich<br />
bekannt gemacht.<br />
Die Gebietsabgrenzung ist im nachstehend abgedruckten Planausschnitt durch<br />
Umrandung gekennzeichnet.<br />
Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Versorgungszentrum Lindenstraße“<br />
Gemarkung Frie<strong>der</strong>sdorf, Flur 1, Flurstücke 65/5, 65/6, 65/8 ( teilweise), 66/1,<br />
67, 68 (teilweise), Flur 6, Flurstück 15<br />
Der von <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>vertretung in <strong>der</strong> Sitzung am 26.10.2010 als Satzung<br />
beschlossene Bebauungsplan „Versorgungszentrum Lindenstraße“ wurde am<br />
23.12.2010 von <strong>der</strong> höheren Verwaltungsbehörde genehmigt.<br />
Der Bebauungsplan „Versorgungszentrum Lindenstraße “ tritt mit <strong>der</strong> Bekanntmachung<br />
im <strong>Amtsblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong> in Kraft.<br />
Je<strong>der</strong>mann kann den Bebauungsplan mit Begründung ab diesem Tag im Bauamt<br />
<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong>, Verwaltungsgebäude, Lindenstraße 14 b, 15754<br />
<strong>Heidesee</strong> während <strong>der</strong> Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft<br />
verlangen.<br />
Unbeachtlich werden:<br />
1. eine nach § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung <strong>der</strong> dort<br />
bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,<br />
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung<br />
<strong>der</strong> Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und<br />
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,<br />
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung<br />
schriftlich gegenüber <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong> geltend gemacht worden sind.<br />
Dabei ist <strong>der</strong> Sachverhalt, <strong>der</strong> die Verletzung o<strong>der</strong> den Mangel begründen soll,<br />
darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).<br />
Normenkontrollanträge gegen diese Satzung sind nur innerhalb eines Jahres<br />
nach ihrem Inkrafttreten zulässig.<br />
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über<br />
die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für die<br />
Eingriffe in eine bisherige zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und<br />
über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.<br />
<strong>Heidesee</strong>, 15.02.2011<br />
Nimtz<br />
Anordnung <strong>der</strong> Ersatzbekanntmachung<br />
Der Bebauungsplan „Versorgungszentrum Lindenstraße“ enthält die Planzeichnung<br />
mit textlichen Festsetzungen. Diese Teile werden ersatzweise<br />
bekannt gemacht.<br />
Es wird hiermit bekannt gegeben, dass <strong>der</strong> Bebauungsplan für je<strong>der</strong>mann bei<br />
<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong>, Verwaltungsgebäude, OT Frie<strong>der</strong>sdorf, Lindenstraße<br />
14 b, 15754 <strong>Heidesee</strong> während <strong>der</strong> Dienststunden zur Einsicht ausliegt.<br />
Die öffentliche Ersatzbekanntmachung <strong>der</strong> Planzeichnung mit textlichen<br />
Festsetzungen des Bebauungsplanes wird angeordnet.<br />
<strong>Heidesee</strong>, 15.02.2011<br />
Nimtz<br />
BekanntmachunG des BürGermeisters<br />
Hiermit weise ich auf Folgendes hin:<br />
Der Märkische Abwasser- und Wasserzweckverband (MAWV) hat am<br />
02. Dezember 2010 die 3. Än<strong>der</strong>ungssatzung zur Verbandssatzung, die<br />
Wasserversorgungssatzung, die Wasserversorgungsgebührensatzung, die<br />
Wasserversorgungsbeitragssatzung, die Satzung zur Kostenerstattung für<br />
den Trinkwasserhausanschluss, die Schmutzwasserbeseitigungssatzung, die<br />
Schmutzwassergebührensatzung, die Schmutzwasserbeitragssatzung und die<br />
Kostenerstattung für Schmutzwassergrundstücksanschluss beschlossen.<br />
Die Satzungen sind im <strong>Amtsblatt</strong> für den Landkreis Dahme-Spreewald Nr. 39<br />
vom 14.12.2010 und Nr. 40 vom 20.12.2010, im <strong>Amtsblatt</strong> für den Landkreis<br />
Teltow-Fläming Nr. 34 vom 14.12.2010 und im <strong>Amtsblatt</strong> für den Landkreis<br />
O<strong>der</strong>-Spree Nr. 15 vom 17.12.2010 bekannt gemacht worden.<br />
Nimtz<br />
Bürgermeister<br />
einladunG<br />
zur Versammlung <strong>der</strong> Jagdgenossenschaft Wolzig zur Wahl<br />
eines geschäftsfähigen Vorstandes<br />
Hiermit berufe ich die Versammlung <strong>der</strong> Jagdgenossenschaft Wolzig ein:<br />
Datum: 28.03.2011<br />
Uhrzeit: 18:00 Uhr<br />
Ort: Bürgerhaus „Alte Kaufhalle“ Wolzig,<br />
Frie<strong>der</strong>sdorfer Str. 50, Vereinsraum<br />
15754 <strong>Heidesee</strong><br />
Tagesordnung:<br />
TOP<br />
1. Abstimmung über Block- o<strong>der</strong> Einzelwahl<br />
2. Wahl des Vorstandes <strong>der</strong> Jagdgenossenschaft Wolzig<br />
3. Aufgaben des Jagdvorstandes<br />
Als Nachweis <strong>der</strong> Mitgliedschaft ist die Vorlage des Personalausweises und<br />
eines aktuellen Grundbuchauszugs notwendig.<br />
Aus dem Grundbuchauszug müssen ersichtlich sein: Gemarkung, Flur,<br />
Flurstück, Eigentümer, Nutzungsart.<br />
Sind mehrere Eigentümer im Grundbuch eingetragen, so ist eine Person zur<br />
Wahrnehmung des Stimmrechts zu bevollmächtigen.<br />
<strong>Heidesee</strong>, 23.02.2011<br />
Nimtz<br />
Notvorstand<br />
IMPRESSUM<br />
Das <strong>Amtsblatt</strong> für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong> erscheint nach Bedarf o<strong>der</strong> in Son<strong>der</strong>ausgaben. Herausgegeben<br />
von <strong>der</strong>:<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong>, OT Frie<strong>der</strong>sdorf, Lindenstr. 14 b, 15754 <strong>Heidesee</strong>,<br />
Telefon 033767/795-0, Telefax 033767/79510<br />
Verantwortlich: Frau Hahn<br />
Redaktion und Anzeigenannahme: ELRO-Verlag, Eichenallee 8,<br />
15711 Königs Wusterhausen, Tel.: 03375/2425-0<br />
Gestaltung: ELRO-Verlag<br />
Druck: Druckhaus Schöneweide<br />
Vertrieb: TNT Post Direktwerbung Nord GmbH<br />
Nie<strong>der</strong>lassung Berlin<br />
Albert-Einstein-Ring 33, 14532 Kleinmachnow<br />
Bezugsmöglichkeit: Bei <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong> für die Bürger <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> kostenlos, ansonsten<br />
gegen Entgelt. Die Weiterverwendung <strong>der</strong> Anzeigen bedarf <strong>der</strong> Genehmigung des Verlages.<br />
Namentliche Beiträge entsprechen nicht in jedem Fall <strong>der</strong> Meinung des Herausgebers.