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Amtsblatt der Gemeinde Heidesee

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Anordnung <strong>der</strong> Ersatzbekanntmachung<br />

Der Bebauungsplan „Lehnschulzenhaus“ enthält die Planzeichnung mit textlichen<br />

Festsetzungen. Diese Teile werden ersatzweise bekannt gemacht.<br />

Es wird hiermit bekannt gegeben, dass <strong>der</strong> Bebauungsplan für je<strong>der</strong>mann bei<br />

<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong>, Verwaltungsgebäude, OT Frie<strong>der</strong>sdorf, Lindenstraße<br />

14 b, 15754 <strong>Heidesee</strong> während <strong>der</strong> Dienststunden zur Einsicht ausliegt.<br />

Die öffentliche Ersatzbekanntmachung <strong>der</strong> Planzeichnung mit textlichen<br />

Festsetzungen des Bebauungsplanes wird angeordnet.<br />

<strong>Heidesee</strong>, 15.02.2011<br />

Nimtz<br />

Öffentliche BekanntmachunG<br />

des BeBauunGsplanes<br />

„versOrGunGszentrum lindenstrasse“<br />

Ot frie<strong>der</strong>sdOrf<br />

Der Bebauungsplan „Versorgungszentrum Lindenstraße“ wird hiermit öffentlich<br />

bekannt gemacht.<br />

Die Gebietsabgrenzung ist im nachstehend abgedruckten Planausschnitt durch<br />

Umrandung gekennzeichnet.<br />

Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Versorgungszentrum Lindenstraße“<br />

Gemarkung Frie<strong>der</strong>sdorf, Flur 1, Flurstücke 65/5, 65/6, 65/8 ( teilweise), 66/1,<br />

67, 68 (teilweise), Flur 6, Flurstück 15<br />

Der von <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>vertretung in <strong>der</strong> Sitzung am 26.10.2010 als Satzung<br />

beschlossene Bebauungsplan „Versorgungszentrum Lindenstraße“ wurde am<br />

23.12.2010 von <strong>der</strong> höheren Verwaltungsbehörde genehmigt.<br />

Der Bebauungsplan „Versorgungszentrum Lindenstraße “ tritt mit <strong>der</strong> Bekanntmachung<br />

im <strong>Amtsblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong> in Kraft.<br />

Je<strong>der</strong>mann kann den Bebauungsplan mit Begründung ab diesem Tag im Bauamt<br />

<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong>, Verwaltungsgebäude, Lindenstraße 14 b, 15754<br />

<strong>Heidesee</strong> während <strong>der</strong> Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft<br />

verlangen.<br />

Unbeachtlich werden:<br />

1. eine nach § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung <strong>der</strong> dort<br />

bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,<br />

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung<br />

<strong>der</strong> Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und<br />

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,<br />

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung<br />

schriftlich gegenüber <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong> geltend gemacht worden sind.<br />

Dabei ist <strong>der</strong> Sachverhalt, <strong>der</strong> die Verletzung o<strong>der</strong> den Mangel begründen soll,<br />

darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).<br />

Normenkontrollanträge gegen diese Satzung sind nur innerhalb eines Jahres<br />

nach ihrem Inkrafttreten zulässig.<br />

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über<br />

die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für die<br />

Eingriffe in eine bisherige zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und<br />

über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.<br />

<strong>Heidesee</strong>, 15.02.2011<br />

Nimtz<br />

Anordnung <strong>der</strong> Ersatzbekanntmachung<br />

Der Bebauungsplan „Versorgungszentrum Lindenstraße“ enthält die Planzeichnung<br />

mit textlichen Festsetzungen. Diese Teile werden ersatzweise<br />

bekannt gemacht.<br />

Es wird hiermit bekannt gegeben, dass <strong>der</strong> Bebauungsplan für je<strong>der</strong>mann bei<br />

<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong>, Verwaltungsgebäude, OT Frie<strong>der</strong>sdorf, Lindenstraße<br />

14 b, 15754 <strong>Heidesee</strong> während <strong>der</strong> Dienststunden zur Einsicht ausliegt.<br />

Die öffentliche Ersatzbekanntmachung <strong>der</strong> Planzeichnung mit textlichen<br />

Festsetzungen des Bebauungsplanes wird angeordnet.<br />

<strong>Heidesee</strong>, 15.02.2011<br />

Nimtz<br />

BekanntmachunG des BürGermeisters<br />

Hiermit weise ich auf Folgendes hin:<br />

Der Märkische Abwasser- und Wasserzweckverband (MAWV) hat am<br />

02. Dezember 2010 die 3. Än<strong>der</strong>ungssatzung zur Verbandssatzung, die<br />

Wasserversorgungssatzung, die Wasserversorgungsgebührensatzung, die<br />

Wasserversorgungsbeitragssatzung, die Satzung zur Kostenerstattung für<br />

den Trinkwasserhausanschluss, die Schmutzwasserbeseitigungssatzung, die<br />

Schmutzwassergebührensatzung, die Schmutzwasserbeitragssatzung und die<br />

Kostenerstattung für Schmutzwassergrundstücksanschluss beschlossen.<br />

Die Satzungen sind im <strong>Amtsblatt</strong> für den Landkreis Dahme-Spreewald Nr. 39<br />

vom 14.12.2010 und Nr. 40 vom 20.12.2010, im <strong>Amtsblatt</strong> für den Landkreis<br />

Teltow-Fläming Nr. 34 vom 14.12.2010 und im <strong>Amtsblatt</strong> für den Landkreis<br />

O<strong>der</strong>-Spree Nr. 15 vom 17.12.2010 bekannt gemacht worden.<br />

Nimtz<br />

Bürgermeister<br />

einladunG<br />

zur Versammlung <strong>der</strong> Jagdgenossenschaft Wolzig zur Wahl<br />

eines geschäftsfähigen Vorstandes<br />

Hiermit berufe ich die Versammlung <strong>der</strong> Jagdgenossenschaft Wolzig ein:<br />

Datum: 28.03.2011<br />

Uhrzeit: 18:00 Uhr<br />

Ort: Bürgerhaus „Alte Kaufhalle“ Wolzig,<br />

Frie<strong>der</strong>sdorfer Str. 50, Vereinsraum<br />

15754 <strong>Heidesee</strong><br />

Tagesordnung:<br />

TOP<br />

1. Abstimmung über Block- o<strong>der</strong> Einzelwahl<br />

2. Wahl des Vorstandes <strong>der</strong> Jagdgenossenschaft Wolzig<br />

3. Aufgaben des Jagdvorstandes<br />

Als Nachweis <strong>der</strong> Mitgliedschaft ist die Vorlage des Personalausweises und<br />

eines aktuellen Grundbuchauszugs notwendig.<br />

Aus dem Grundbuchauszug müssen ersichtlich sein: Gemarkung, Flur,<br />

Flurstück, Eigentümer, Nutzungsart.<br />

Sind mehrere Eigentümer im Grundbuch eingetragen, so ist eine Person zur<br />

Wahrnehmung des Stimmrechts zu bevollmächtigen.<br />

<strong>Heidesee</strong>, 23.02.2011<br />

Nimtz<br />

Notvorstand<br />

IMPRESSUM<br />

Das <strong>Amtsblatt</strong> für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong> erscheint nach Bedarf o<strong>der</strong> in Son<strong>der</strong>ausgaben. Herausgegeben<br />

von <strong>der</strong>:<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong>, OT Frie<strong>der</strong>sdorf, Lindenstr. 14 b, 15754 <strong>Heidesee</strong>,<br />

Telefon 033767/795-0, Telefax 033767/79510<br />

Verantwortlich: Frau Hahn<br />

Redaktion und Anzeigenannahme: ELRO-Verlag, Eichenallee 8,<br />

15711 Königs Wusterhausen, Tel.: 03375/2425-0<br />

Gestaltung: ELRO-Verlag<br />

Druck: Druckhaus Schöneweide<br />

Vertrieb: TNT Post Direktwerbung Nord GmbH<br />

Nie<strong>der</strong>lassung Berlin<br />

Albert-Einstein-Ring 33, 14532 Kleinmachnow<br />

Bezugsmöglichkeit: Bei <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong> für die Bürger <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> kostenlos, ansonsten<br />

gegen Entgelt. Die Weiterverwendung <strong>der</strong> Anzeigen bedarf <strong>der</strong> Genehmigung des Verlages.<br />

Namentliche Beiträge entsprechen nicht in jedem Fall <strong>der</strong> Meinung des Herausgebers.

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