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Zusammenfassung lesen (deutsch/englisch) - GFN-Umweltplanung ...

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Lolium perenne<br />

Bedingt durch Sterilität, Krankheiten (JOHNSTON 1960, KNOWLES & BAENZIGER 1962) oder eine nicht<br />

stattgefundene Befruchtung, wegen der Auswirkungen schlechten Wetters auf Pollenflug und -keimung,<br />

werden nur ca. 15-20% der Blüten von L. perenne zu Samen ausgebildet. Ertragreiche Sorten erreichen<br />

jedoch 60 bis 70% erntefähige Samen pro Blütenanzahl (ELGERSMA & SNIEZKO 1988).<br />

Die Einflüsse von Umweltbedingungen auf die Samenreife sind stark vom jeweiligen Genotyp der<br />

Pflanze abhängig und variieren je nach Sorte und Herkunft (HILL 1971). Es sind Beeinflussung der Samenentwicklung<br />

durch die Position im Blütenstand (MARSHALL 1985) und die Anbaumethode (Düngung,<br />

Nutzung vor der Blüte) bekannt (HILL 1971).<br />

Weitere, detaillierte Angaben zur Blütenbiologie finden sich bei MCDONALD et al. (1996).<br />

1.6. Reinhaltung der Sorten, Isolationsmaßnahmen und –distanzen<br />

Im Saatgutanbau sind nach der Saatgutverordnung (BUNDESMINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LAND-<br />

WIRTSCHAFT UND FORSTEN 1999) für Fremdbefruchter, zu denen dort alle Gräser außer den Poa-Arten<br />

gezählt werden, folgende Mindestabstände einzuhalten: Zu Feldbeständen anderer Sorten derselben Art<br />

oder derselben Sorte mit starker Unausgeglichenheit oder anderer Arten, deren Pollen zu Fremdbefruchtung<br />

führen können, sind bei Vermehrungsflächen bis 2 ha Größe Mindestabstände von 200 m (B - Basissaatgut)<br />

bzw. 100 m (Z - zertifiziertes Saatgut) vorgeschrieben. Für größere Vermehrungsflächen betragen<br />

die Entfernungen 100 m (B) bzw. 50 m (Z). Die Mindestentfernungen können unterschritten werden,<br />

wenn der Feldbestand ausreichend gegen Fremdbefruchtung abgeschirmt ist. Zu allen Nachbarbeständen<br />

von Mähdruschfrüchten muß außerdem ein Trennstreifen (mind. 40 cm) vorhanden sein (vgl. auch AID<br />

1995). Diese Werte liegen im Rahmen der von GRIFFITHS (1950) vorgeschlagenen Mindestentfernung<br />

nach Untersuchungen zur Pollenausbreitung von Lolium perenne.<br />

Für Weidelgräser gilt die folgende Besonderheit: Zu Beständen anderer Grasarten oder zu Weidelgrasbeständen<br />

abweichender Ploidie-Stufe müssen keine Mindestentfernungen eingehalten werden, da hier<br />

keine Fremdbefruchtung eintritt. Alle Weidelgrasarten der gleichen Ploidiestufe sind jedoch spontan<br />

kreuzbar. Zwischen Beständen des Deutschen Weidelgrases (L. perenne) und denen von Einjährigem;<br />

Welschem oder Bastard-Weidelgras sind daher die o.g. Mindestabstände für Fremdbefruchter ebenfalls<br />

einzuhalten (vgl. AID 1995).<br />

Weitere Vorgaben enthält die Saatgutverordnung (BUNDESMINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LAND-<br />

WIRTSCHAFT UND FORSTEN 1999) bezüglich des Fremdbesatzes beim Saatgutanbau. Der Feldbestand darf<br />

im Durchschnitt auf 150 m² maximal 5 (Basissaatgut) bzw. 15 (zertifiziertes Saatgut) Pflanzen enthalten,<br />

die nicht hinreichend sortenecht sind oder einer anderen Sorte derselben Art angehören oder einer anderen,<br />

zur Fremdbefruchtung befähigten Art angehören oder deren Samen sich vom Saatgut des Vermehrungsbestandes<br />

nicht ausreichend unterscheiden lassen. Pflanzen anderer Arten, deren Samen sich aus<br />

dem Saatgut nur schwer herausreinigen lassen, dürfen auf der gleichen Fläche nur in maximal 10(B) bzw.<br />

30(Z) Individuen vorkommen. Ackerfuchsschwanz, Flughafer und Flughaferbastarde dürfen in Wei-<br />

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