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Abschlussbericht Mai 2008 - Infas

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Evaluation der Experimentierklausel nach § 6c SGB II –<br />

Untersuchungsfeld 2: Implementations- und Governanceanalyse<br />

<strong>Abschlussbericht</strong> <strong>Mai</strong> <strong>2008</strong> – Zusammenfassung<br />

Seit dem 1. Januar 2005 ist das Zweite Sozialgesetzbuch SGB II in Kraft. Mit seiner Durchführung<br />

sind die Agenturen für Arbeit und die Kommunen beauftragt. Die Agenturen sind für<br />

die materiellen und die aktivierenden Leistungen zuständig, die Kommunen für die Kosten<br />

der Unterkunft und die ergänzenden Leistungen (Sucht-, Schuldner-, psychosoziale Beratung,<br />

Kinderbetreuung). Im Regelfall bilden beide Träger eine Arbeitsgemeinschaft (§ 44b<br />

SGB II) der beiden Träger (ARGE).<br />

Nach erheblichen politischen Differenzen über die Trägerschaft des SGB II wurde im parlamentarischen<br />

Vermittlungsverfahren von Bundestag und Bundesrat mit dem SGB II auch eine<br />

„Experimentierklausel“ verabschiedet. Im Rahmen eines bis Ende 2010 befristeten Versuchs<br />

eröffnet dieser Passus 69 kommunalen Trägern die Option, als alleiniger Leistungsträger<br />

zu fungieren. Diese zugelassenen kommunalen Träger (zkT) führen neben den oben<br />

genannten originären kommunalen Leistungen auch sämtliche anderen Leistungen nach<br />

dem SGB II durch. Der Versuch wird als Wettbewerb um die effektivste Form der Gestaltung<br />

von Eingliederungsleistungen verstanden. „Die Erprobung ist insbesondere auf alternative<br />

Modelle der Eingliederung von Arbeitsuchenden im Wettbewerb zu den Eingliederungsmaßnahmen<br />

der Agenturen für Arbeit ausgerichtet“ (§ 6a Abs. 1 Satz 2 SGB II). Der Gesetzgeber<br />

hat deshalb die Experimentierklausel mit der Auflage einer Evaluation verbunden (§ 6c SGB<br />

II). Diese wird von vier Untersuchungsfeldern durchgeführt. Das Untersuchungsfeld 2 hatte<br />

den Auftrag, die Umsetzung des SGB II in der Praxis der regionalen SGB II-Einrichtungen zu<br />

untersuchen (Implementationsanalyse). Diese Untersuchung ist eingebettet in eine Analyse<br />

der rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen, in denen sich die Umsetzung der lokalen<br />

Träger bewegt (Governanceanalyse).<br />

Beide Untersuchungsbestandteile haben eine Fülle von Ergebnissen gesammelt, die im<br />

Rahmen dieses <strong>Abschlussbericht</strong>s vorgestellt wurden. Die vergleichenden Befunde zeigen,<br />

dass es zwischen den Formen der Aufgabenwahrnehmung sowohl Unterschiede als auch<br />

Gemeinsamkeiten gibt. In einem komparativen Vergleich werden in den folgenden Abschnitten<br />

diese Befunde zusammenfassend gegenüber gestellt und Schlussfolgerungen gezogen.<br />

1 Governanceanalyse<br />

Die überregionalen Governancestrukturen wurden vergleichend für die drei existierenden<br />

Formen der Aufgabenwahrnehmung untersucht. Dabei zeigt sich, dass sich die zugelassenen<br />

kommunalen Träger und die ARGEn in wesentlichen Strukturmerkmalen unterscheiden:<br />

in den Aufsichtsregeln, bei der Verbindung von Finanzierungs- und Aufgabenverantwortung<br />

für die jeweiligen Leistungen des Bundes und der Kommunen und in der Verbindlichkeit prozeduraler<br />

Verfahrens- und Organisationsvorgaben durch überregionale Akteure. Die wich-<br />

tigsten Unterschiede können der folgenden Übersicht entnommen werden, in der auch die<br />

Strukturen der getrennten Aufgabenwahrnehmung zum Vergleich dargestellt werden.<br />

XIII

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