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Abschlussbericht Mai 2008 - Infas

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Evaluation der Experimentierklausel nach § 6c SGB II –<br />

Untersuchungsfeld 2: Implementations- und Governanceanalyse<br />

<strong>Abschlussbericht</strong> <strong>Mai</strong> <strong>2008</strong> – Zusammenfassung<br />

zögerlich, aber letztlich doch fast flächendeckend erfolgt. Dagegen sehen viele zugelassene<br />

kommunale Träger nicht die Notwendigkeit der Einrichtung einer Einigungsstelle, obwohl sie<br />

gesetzlich vorgeschrieben ist. Sofern die Erwerbsfähigkeit negativ beschieden wird, erhält<br />

die Person nicht Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II, sondern Leistungen der<br />

Sozialhilfe nach dem SGB XII. Da letztere vollständig von den Kommunen zu finanzieren<br />

sind, ist bei den zugelassenen kommunalen Trägern strukturell die Gefahr angelegt, dass<br />

eher Erwerbsfähigkeit unterstellt wird, um eine Bundesfinanzierung zu ermöglichen.<br />

Die Kooperation der SGB II-Einrichtungen mit der kommunalen Jugendhilfe (SGB VIII) ist bei<br />

allen Formen der Aufgabenwahrnehmung noch stark in der Entwicklung begriffen. Es zeigte<br />

sich aber bereits deutlich, dass die Unterschiedlichkeit der Zielsysteme des SGB II/III (Förderung<br />

der Integration in Ausbildung und Arbeit) und des SGB VIII (Förderung der ganzheitlichen<br />

Persönlichkeitsentwicklung) sowie fehlende IT-Schnittstellen einer Kooperationen auf<br />

der operativen Ebene teilweise im Weg stehen.<br />

Übersicht 2-6: Schnittstellen zwischen dem SGB II und anderen Sozialgesetzbüchern<br />

Arbeitsgemeinschaft<br />

(ARGE)<br />

XXIX<br />

Zugelassene kommunale Träger<br />

(zkT)<br />

Übergreifende Probleme an den Schnittstellen zwischen SGB II und SGB III<br />

Daten- und Informationstransfer<br />

zwischen den Leistungssystemen<br />

Interessen- und Finanzierungskonflikt<br />

SGB II und SGB III lösbar<br />

Verschiebebahnhof SGB II<br />

in SGB III<br />

Berufsberatung und Ausbildungsvermittlung<br />

aus einer<br />

Hand<br />

Ausbildungsstellenakquisition<br />

Stigmatisierungspotential<br />

für Jugendliche<br />

Zusammenarbeit bei Planung<br />

und Besetzung von Fördermaßnahmen<br />

zwischen SGB II<br />

und SGB III<br />

Kooperation mit kommunaler<br />

Kinder- und Jugendhilfe<br />

Berufliche Ersteingliederung<br />

Ja, gemeinsame IT-Plattform Sehr gering, da keine gemeinsame IT-<br />

Plattform; hohe Transaktionskosten<br />

Verhandelbar in Trägerversammlung;<br />

Vetorecht des BfdH<br />

Strukturell nicht zu lösen; bei positiver<br />

lokaler Kooperationsbereitschaft<br />

abschwächbar<br />

Stark reduziert Reduziert<br />

Betreuung von jugendlichen eHb (U 25)<br />

Strukturell nein; auf vertraglicher Basis möglich bei Rückübertragung der<br />

Ausbildungsvermittlung an die Agentur<br />

Gemeinsam möglich; umfangreiches<br />

Bewerberangebot<br />

Getrennte Akquisition; eingeschränktes<br />

Bewerberangebot<br />

(nur SGB II-Einrichtung)<br />

Gering Hoch<br />

Strukturell möglich; mittlere<br />

Ausprägung in der Praxis<br />

Kooperation im Modell<br />

angelegt; geringe Ausprägung<br />

in der Praxis<br />

Berufliche Rehabilitation<br />

Strukturell möglich, aber mit erhöhtem<br />

Aufwand verbunden; geringe Ausprägung<br />

in der Praxis<br />

Kooperation im Modell angelegt;<br />

mittlere Ausprägung in der Praxis<br />

Berufsberatung und Ausbildungsvermittlung aus einer Hand (Agentur zuständig);<br />

zusätzliche Betreuung durch SGB II-Einrichtung; unterschiedliche<br />

Zuständigkeiten für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen: BvB durch Agentur,<br />

BaE etc. durch SGB II-Einrichtung

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