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Abschlussbericht Mai 2008 - Infas

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Evaluation der Experimentierklausel nach § 6c SGB II –<br />

Untersuchungsfeld 2: Implementations- und Governanceanalyse<br />

<strong>Abschlussbericht</strong> <strong>Mai</strong> <strong>2008</strong> – Zusammenfassung<br />

ganisationsmuster. Vergröbernd lassen sich einige Aspekte voneinander abgrenzen. Auch<br />

die zugelassenen kommunalen Träger haben zumeist eine Trennung von Leistungssachbearbeitung<br />

und aktivierender Betreuung vorgenommen. Nur bei wenigen Einrichtungen wird<br />

ein integriertes Fallmanagement praktiziert, bei dem die materiellen und die aktivierenden<br />

Leistungen aus einer Hand kommen. Diese ganzheitliche Form der Kundenbetreuung wird<br />

zwar insbesondere von kommunalen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als ideal begrüßt. Die<br />

Realisierung stößt aber nach übereinstimmenden Einschätzungen auf die Grenzen der verfügbaren<br />

Qualifikationen. Nur wenige Fachkräfte seien in der Lage, das komplexe Leistungsrecht<br />

mit den beiden Bestandteilen gleichermaßen zu beherrschen. Das Gros der kommunalen<br />

Träger hat sich deshalb für eine organisatorische Trennung von Eingliederungsleistungen<br />

und materiellen Leistungen entschieden. In den Kreisen werden oftmals die Sozialämter der<br />

kreisangehörigen Gemeinden mit der Sachbearbeitung der materiellen Leistungen befasst,<br />

während die aktivierenden und vermittelnden Leistungen in einer Organisationseinheit des<br />

Kreises, oftmals auch einer kommunalen Beschäftigungsgesellschaft, liegen.<br />

Im Vergleich zu den ARGEn erfolgen die Prozesse bei den zugelassenen kommunalen Trägern<br />

stärker am Einzelfall orientiert und weniger anhand standardisierter Verfahren. Dies äußert<br />

sich zum einen darin, dass die Fallmanagerinnen und Fallmanager Kunden mit unterschiedlicher<br />

Vermittlungsproblematik betreuen, insofern also nicht so spezialisiert arbeiten<br />

wie die ARGEn. Zum anderen verläuft auch das Vermittlungsgeschäft stärker am Einzelfall<br />

orientiert. Die bewerber- und die stellenorientierte Vermittlung liegen oftmals in der Hand von<br />

Fallmanagerinnen und Fallmanagern bzw. Vermittlerinnen und Vermittlern. Das Arbeitgebergeschäft<br />

ist stärker auf eine Einzelfall bezogene Vermittlung ausgerichtet als auf die Akquisition<br />

von Stellen für den gesamten Vermittlungsbetrieb. Die Vermittlungsbemühungen bei<br />

den Betrieben sind offensichtlich stärker an den Anforderungen und Bedingungen der konkret<br />

zu vermittelnden Personen orientiert. Dies mag die Ursache dafür sein, dass die Betriebe<br />

seltener Stellen an die kommunalen Träger melden und auch seltener von diesen kontaktiert<br />

werden, als dies in Regionen mit einer ARGE der Fall ist. Zudem spielen im Vermittlungsgeschäft<br />

der zugelassenen kommunalen Träger mit den Betrieben die Arbeitsgelegenheiten<br />

eine größere Rolle als bei ARGEn.<br />

Im Sinne der Integrationsaufgabe, die das SGB II den Formen der Aufgabenwahrnehmung<br />

auferlegt, erscheint es vorteilhaft, wenn die SGB II-Einrichtungen mit den lokalen Agenturen<br />

für Arbeit zusammenarbeiten und die Stellenmeldungen beider Systeme wechselseitig genutzt<br />

werden können. Dieser Zugang auf die Stellenmeldungen der Agenturen ist bei den<br />

ARGEn meist uneingeschränkt, zumindest aber unter klaren Regeln möglich. Umgekehrt öffnen<br />

die ARGEn die ihnen vorliegenden Stellenangebote für das Vermittlungsgeschäft der<br />

Agenturen.<br />

Der Austausch zwischen den zugelassenen kommunalen Trägern und den örtlichen Agenturen<br />

ist dagegen institutionell deutlich eingeschränkter. Drei von vier Fachkräften berichten,<br />

dass sie im konkreten Einzelfall mit der Agentur zusammenarbeiten. Einen wechselseitigen<br />

Zugriff auf die Stellenangebote beider Einrichtungen gibt es aber nur an wenigen Standorten.<br />

Nachdem die Bundesagentur in einer gerichtlichen Grundsatzentscheidung den Zugang zu<br />

gemeldeten Stellen prinzipiell öffnen darf, wurden den kommunalen Trägern Verträge über<br />

den beidseitigen Zugang zu Stellenmeldungen angeboten. Von diesem Angebot haben allerdings<br />

nur wenige kommunale Träger Gebrauch gemacht. Im Vergleich zu den ARGEn, die<br />

auf ein bundesweites Stellenangebot zugreifen können, bleibt damit eine Möglichkeit der lokalen<br />

und überregionalen Vermittlung ungenutzt.<br />

XXI

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