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Abschlussbericht Mai 2008 - Infas

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Evaluation der Experimentierklausel nach § 6c SGB II –<br />

Untersuchungsfeld 2: Implementations- und Governanceanalyse<br />

<strong>Abschlussbericht</strong> <strong>Mai</strong> <strong>2008</strong> – Zusammenfassung<br />

Die Umsetzung des SGB II bei den zugelassenen kommunalen Trägern wird bislang nur ansatzweise<br />

durch die Aufsicht der Länder gesteuert. Die Aufsichtsfunktion wird von den Ländern<br />

unterschiedlich wahrgenommen. Die zugelassenen kommunalen Träger berichten von<br />

wenigen Prüfvorgängen.<br />

Zusammenfassend betrachtet ist die besondere Stärke der kommunalen Lösung der Aufgabenwahrnehmung<br />

die höhere lokale Handlungsfreiheit (im Sinne regionaler Flexibilität der<br />

Geschäftsführungen oder Amtsleitungen). Diese Flexibilität verbindet sich indes mit geringerer<br />

administrativer Übersichtlichkeit und einer vergleichsweise geringeren Transparenz im<br />

Hinblick auf Kontrollmöglichkeiten über die Aufgabenwahrnehmung in kommunaler Trägerschaft.<br />

Demgegenüber weisen die ARGEn eine Standardisierung der Zielausrichtung und<br />

höhere Controlling-Transparenz auf. Diese wird jedoch mit einer administrativen Struktur erkauft,<br />

unter der wiederum die lokale Handlungsfreiheit leidet.<br />

Vor dem Hintergrund der aufgezeigten Strukturunterschiede ist bemerkenswert, dass die<br />

ARGEn und die zugelassenen kommunalen Träger – abgesehen von geringfügigen Akzentverschiebungen<br />

– ihre geschäftspolitischen Ziele ganz ähnlich artikulieren. Dies mag auch<br />

erklären, weshalb die Aktivierungsstrategien und der Maßnahmeeinsatz in beiden Formen<br />

der Aufgabenwahrnehmung sehr ähnlich ausfallen (siehe auch unten).<br />

XVII

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