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Abschlussbericht Mai 2008 - Infas

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Evaluation der Experimentierklausel nach § 6c SGB II –<br />

Untersuchungsfeld 2: Implementations- und Governanceanalyse<br />

<strong>Abschlussbericht</strong> <strong>Mai</strong> <strong>2008</strong> – Zusammenfassung<br />

Tätigkeitsanalyse<br />

Die Analyse der Fallbeobachtungen ergab, dass von allen in dieser Substichprobe untersuchten<br />

SGB II-Einrichtungen der gesetzliche Auftrag des „Förderns und Forderns“ – wenn<br />

auch mit unterschiedlicher Akzentsetzung – umgesetzt wird.<br />

Ähnliches zeigt sich an einer anderen Substichprobe, die für eine detaillierte Tätigkeitsanalyse<br />

mit dem „Prozess Monitor“ gezogen wurde. Angesichts der deutlichen Unterschiede im<br />

Hinblick auf die Organisation von Leistungsprozessen ist es erstaunlich, dass die verschiedenen<br />

für die Realisierung des Leistungsprozesses notwendigen Tätigkeiten unabhängig von<br />

der Form der Aufgabenwahrnehmung (betrachtet wurden nur zugelassene kommunale Träger<br />

und ARGEn und auch nur eine kleine Anzahl von Standorten) ungefähr den gleichen<br />

zeitlichen Aufwand benötigten. Insbesondere zeigt sich bei den detailliert untersuchten<br />

Standorten fast ein Gleichgewicht zwischen Eingliederungsleistungen (Aktivierung und Arbeits-<br />

bzw. Ausbildungsvermittlung) und der Gewährung materieller Leistungen, was der<br />

programmatischen Verschiebung vom BSHG zum SGB II entspricht.<br />

Schnittstellenanalyse<br />

Die Analyse besonders relevanter Schnittstellen zwischen dem SGB II und anderen Sozialgesetzbüchern<br />

basierte insbesondere auf teilstrukturierten Experteninterviews in einer Substichprobe<br />

von 19 Standorten in der ersten Welle 2006/2007 und zehn weiteren Standorten<br />

in der zweiten Welle 2007/<strong>2008</strong>. Hintergrund dieser Sondererhebung, die insgesamt 13 AR-<br />

GEn, 12 zugelassene kommunale Träger und 4 getrennte Aufgabenwahrnehmungen umfasste,<br />

war, dass zur Begründung der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe<br />

angeführt wurde, die institutionellen Schnittstellen zwischen diesen beiden Systemen effizienter<br />

gestalten zu wollen.<br />

Kritisiert wurden insbesondere<br />

• Doppelstrukturen zwischen Arbeitsverwaltung und kommunalem Sozialamt bei Bezug<br />

von Leistungen aus dem SGB III und ergänzenden Sozialhilfeleistungen,<br />

• der Verschiebebahnhof von der Sozialhilfe in die Arbeitslosenversicherung über geförderte<br />

sozialversicherungspflichtige Beschäftigung über das BSHG und<br />

• unterschiedliche arbeitsmarktpolitische Fördermöglichkeiten für Arbeitsuchende mit ähnlichen<br />

Problemlagen, aber unterschiedlicher Zugehörigkeit zu Leistungssystemen.<br />

Betrachtet man die heute bestehenden Leistungssysteme, dann zeigt sich, dass nach der<br />

Reform in Bezug auf Leistungsfragen Schnittstellen zwischen drei Hilfesystemen bestehen:<br />

• Im SGB III befinden sich Personen mit Ansprüchen aus der Arbeitslosenversicherung,<br />

sowie jene, die ohne jeden Leistungsanspruch Arbeit suchen (sog. Nichtleistungsempfängerinnen<br />

und -empfänger).<br />

• Im SGB XII (Sozialhilfe) befinden sich nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige.<br />

• Im SGB II befinden sich nicht arbeitslosenversicherte erwerbsfähige Arbeitsuchende,<br />

wenn sie im Sinne des Gesetzes hilfebedürftig sind, ihre in der Bedarfsgemeinschaft lebenden<br />

Angehörigen und darüber hinaus Personen, die neben Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung<br />

ergänzend Leistungen aus dem SGB II beziehen (so genannte<br />

Aufstocker).<br />

Während also erwerbsfähige ehemalige Arbeitshilfe- und Sozialhilfeempfängerinnen und<br />

-empfänger heute in einem System betreut werden, bleiben die Schnittstellen zur Arbeitslosenversicherung<br />

und zur Sozialhilfe bestehen. Das ist besonders relevant für jene Personen,<br />

XXVII

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