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Abschlussbericht Mai 2008 - Infas

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Evaluation der Experimentierklausel nach § 6c SGB II –<br />

Untersuchungsfeld 2: Implementations- und Governanceanalyse<br />

<strong>Abschlussbericht</strong> <strong>Mai</strong> <strong>2008</strong> – Zusammenfassung<br />

Übersicht 2-4: Vergleich der Interventionsstrategien<br />

Integrationsstrategien<br />

Maßnahmepolitik<br />

IV. Interventionsstrategien<br />

Zugelassene kommunale Träger ARGEn<br />

Segmentierung erwerbsfähiger Hilfebedürftiger nach Arbeitsmarktnähe<br />

In der Praxis der Eingliederungsvereinbarungen, bei Maßnahmen zur Aktivierung,<br />

Zielen von Arbeitsgelegenheiten (MAE) sowie Strategien zum Abbau von Vermittlungshemmnissen<br />

wenig Unterschiede<br />

XXV<br />

Häufiger Kritik am Konzept der Kundensegmentierung<br />

(Betreuungsstufen)<br />

wegen Standardisierung und hoher Arbeitsbelastung<br />

Starker Einsatz des Instrumentes der Arbeitsgelegenheiten<br />

In Angebotsstruktur von Maßnahmeträgern kaum Ungleichgewichte bei Maßnahmetypen<br />

nach § 16 Abs. 1 SGB II, nach § 16 Abs. 2, Satz 2 SGB II bzw. § 16 Abs. 3<br />

SGB II<br />

Vergleichsweise häufigere Nutzung von<br />

Qualifizierungsinstrumenten und Arbeitsgelegenheiten<br />

im Rahmen der Maßnahmepolitik<br />

und leicht stärkere Festlegung<br />

durch arbeitsmarktpolitische Programme<br />

der Länder<br />

Datenbasis: Erhebungen der Implementationsanalyse im Rahmen der Stichprobe<br />

von 154 Standorten<br />

Evaluation der Experimentierklausel nach § 6c SGB II – Untersuchungsfeld 2<br />

Implementations- und Governanceanalyse; <strong>Abschlussbericht</strong> <strong>Mai</strong> <strong>2008</strong><br />

Schlussfolgerungen auf der Basis von kleineren Sonderstichproben<br />

Fallbeobachtungen<br />

Für die Wirkungen von „Aktivierungspolitik“ ist die Umsetzung auf der Fallebene, in der Interaktion<br />

zwischen Fachkräften und Kundinnen und Kunden, von ausschlaggebender Bedeutung.<br />

Hier entscheidet sich letztlich, ob und wie individuelles Arbeitsmarktverhalten reguliert<br />

wird. Die Fallbeobachtungen der 6c-Evaluation förderten – für eine Substichprobe von 20<br />

Standorten aus der Gesamtstichprobe der 154 SGB II-Einrichtungen – zwei grundlegend<br />

verschiedene Aktivierungsstrategien zu Tage: eine an Fürsorgeprinzipien orientierte Arbeitsmarktstrategie<br />

der Fallbearbeitung („Fürsorgestrategie“) einerseits, und eine strikt auf Vermittlung<br />

und Matching orientierte Arbeitsmarktstrategie der Fallbearbeitung („Matchingstrategie“)<br />

andererseits. Mit Fürsorgestrategie wird ein Vorgehen charakterisiert, welches zu Beginn<br />

der Fallbearbeitung darauf setzt, zunächst einen umfassenden Einblick in die soziale<br />

und berufliche Situation der Kundinnen und Kunden zu bekommen. Daher ist das Profiling im<br />

Erstgespräch das beherrschende Thema und Fragen der Stellensuche sind zu diesem Zeitpunkt<br />

eher sekundär. Bei einer strikt an „Matching“ ausgerichteten Strategie steht schon im<br />

Erstgespräch das Thema Stellensuche bzw. -vermittlung eindeutig im Mittelpunkt, wohingegen<br />

Profiling als individuelle Standortbestimmung das im Vergleich unwichtigste Thema ist.<br />

Damit finden sich auch in Deutschland die beiden Interventionsstrategien wieder, von denen<br />

die international vergleichende Wohlfahrtsstaatsforschung übereinstimmend berichtet.<br />

Im Blick auf die Realisierung dieser beiden Arbeitsmarktstrategien zeigen sich Gemeinsamkeiten<br />

und Unterschiede zwischen zugelassenen kommunalen Trägern und ARGEn. Eine

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