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Abschlussbericht Mai 2008 - Infas

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Evaluation der Experimentierklausel nach § 6c SGB II –<br />

Untersuchungsfeld 2: Implementations- und Governanceanalyse<br />

<strong>Abschlussbericht</strong> <strong>Mai</strong> <strong>2008</strong> – Zusammenfassung<br />

rung der Vergabeverfahren aus. Der Preis für die vergleichsweise größere Transparenz sind<br />

komplexere Abstimmungsbedarfe und mancherorts längere Wege bis zur Vergabe.<br />

Die zugelassenen kommunalen Träger halten dagegen häufiger eigene Organisationseinheiten<br />

vor, die speziell für Maßnahmeplanungen und die Angebotssteuerung zuständig sind.<br />

Stärker als bei den ARGEn sind in diese Planung auch die kommunalen Angebote für flankierende<br />

Leistungen einbezogen. Auf der Planungsebene nutzen die zugelassenen kommunalen<br />

Träger hierbei strukturelle Vorteile. Insbesondere in der Kinderbetreuung zeigen die<br />

zugelassenen kommunalen Träger vergleichsweise bessere Teilhabemöglichkeiten bei der<br />

den Einzelfall übergreifenden Planung und Steuerung dieser wichtigen kommunalen Angebote.<br />

Allerdings zeigt sich auf der operativen Ebene auch, dass dieser Vorteil nicht immer<br />

nach Maßgabe der Möglichkeiten umgesetzt wird. Bei der Beauftragung von Maßnahmeträgern<br />

haben zuwendungsrechtliche Verfahren bei den kommunalen Trägern einen höheren<br />

Stellenwert. Der Preis für diese höhere Flexibilität in der Vergabepraxis ist allerdings eine<br />

geringere Transparenz im Hinblick auf den Einsatz und die Steuerung von Dritten.<br />

Interventionsstrategien<br />

Verfechter des kommunalen Modells der Grundsicherung begründen ihre Position insbesondere<br />

damit, dass die Kommunen näher an den wirtschaftlichen Bedingungen des lokalen Arbeitsmarktes<br />

seien und deshalb eine andere Eingliederungs- und Vermittlungsarbeit leisten<br />

könnten. Verstärkend wird ins Feld geführt, dass die Verfügbarkeit flankierender Leistungen<br />

nach § 16 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1-4 SGB II bei den Kommunen liege und deshalb effektiver für<br />

die Integration von Grundsicherungsempfängerinnen und -empfängern genutzt werden könne.<br />

Beide Positionen konnten durch die Implementationsanalyse in dieser Form nicht bestätigt<br />

werden.<br />

Hinsichtlich des Kundenmanagements und der Aktivierungsstrategien unterscheiden sich die<br />

Einrichtungen beider Formen der Aufgabenwahrnehmung nur geringfügig voneinander. Eine<br />

einsatzsteuernde Kundensegmentierung der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen nach Arbeitsmarktnähe<br />

erfolgt bei den beiden Formen der Aufgabenwahrnehmung gleichermaßen. Bei<br />

den ARGEn ist dies aufgrund des Betreuungsstufenkonzepts einheitlich geregelt. Die meisten<br />

kommunalen Träger nutzen ebenfalls die in der Software hinterlegten Kundengruppen,<br />

füllen sie allerdings jeweils mit einem lokal abgestimmten Konzept aus. Das Ziel, das weitere<br />

Vorgehen bei der Kundenbetreuung zu steuern bzw. den Integrationsfortschritt anhand der<br />

aktualisierten Einstufungen zu dokumentieren, verfolgen die ARGEn und die meisten zugelassenen<br />

kommunalen Träger gleichermaßen.<br />

Der Einsatz und die Bewertung der Eingliederungsinstrumente unterscheiden sich zwischen<br />

den Fachkräften der ARGEn und der zugelassenen kommunalen Träger überwiegend nicht.<br />

Im konkreten Umgang mit Eingliederungsvereinbarungen, bei Maßnahmen zur Aktivierung,<br />

Zielen von Arbeitsgelegenheiten (MAE) sowie Strategien zum Abbau von Vermittlungshemmnissen<br />

sind ebenfalls wenige Unterschiede zwischen zugelassenen kommunalen Trägern<br />

und ARGEn erkennbar. Mehr Übereinstimmungen als Unterscheide zeigen sich auch<br />

bei der realisierten Maßnahmepolitik. Bei Maßnahmedurchführungen und Förderinstrumenten<br />

waren insgesamt keine grundlegenden Unterschiede zwischen den Formen der Aufgabenwahrnehmung<br />

auszumachen. Bei den kommunalen Trägern ist der Einsatz von Arbeitsgelegenheiten<br />

signifikant höher. Dies deckt sich auch mit der Erfahrung der Betriebe. Nach<br />

eigenen Angaben setzen die zugelassenen kommunalen Träger auch mehr qualifizierende<br />

Maßnahmen ein. Dies spiegelt sich in der SGB II-Statistik (nach § 51b SGB II) in dieser Form<br />

allerdings nicht wider. Die zugelassenen kommunalen Träger nutzen allerdings häufiger arbeitsmarktpolitische<br />

Programme der Länder.<br />

XXIII

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