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Leitfaden für den Umgang mit Lebensmitteln bei der Schulverpflegung

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Verar<strong>bei</strong>tung<br />

13<br />

� Bei <strong>der</strong> Herstellung von Speisen <strong>für</strong> die <strong>Schulverpflegung</strong> sollten ausschließlich pasteu-<br />

risierte Eiprodukte verwendet wer<strong>den</strong>. Wer<strong>den</strong> Lebens<strong>mit</strong>tel unter Verwendung roher<br />

Eier hergestellt, müssen diese vor dem Verzehr erhitzt wer<strong>den</strong>.<br />

� Die Abgabe von Rohmilch ist <strong>bei</strong> <strong>der</strong> <strong>Schulverpflegung</strong> verboten. Auf Speisen aus ro-<br />

hen Eiern (selbstgemachte Majonäse, Tiramisu) sollte verzichtet wer<strong>den</strong>.<br />

� Bei Speisen wie rohem Tatar, Mett, roh zu ver-<br />

zehrendem Fisch und Rohmilchkäse kann das<br />

Vorhan<strong>den</strong>sein von krankheitserregen<strong>den</strong> Kei-<br />

men nicht ausgeschlossen wer<strong>den</strong>. Diese soll-<br />

ten deshalb <strong>bei</strong> <strong>der</strong> <strong>Schulverpflegung</strong> nicht<br />

angeboten wer<strong>den</strong>.<br />

� Für alle Ar<strong>bei</strong>tsgänge, <strong>für</strong> die Wasser benötigt<br />

wird, muss Trinkwasser verwendet wer<strong>den</strong>.<br />

� Gefrorene Lebens<strong>mit</strong>tel müssen im Kühlschrank o<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Mikrowelle aufgetaut wer-<br />

<strong>den</strong>. Das Tauwasser muss abfließen können (z. B. durch Verwendung eines Siebs).<br />

Nach dem Auftauen müssen die Lebens<strong>mit</strong>tel sofort verwendet wer<strong>den</strong>. Aufgetaute<br />

Lebens<strong>mit</strong>tel dürfen nicht wie<strong>der</strong> eingefroren wer<strong>den</strong>.<br />

� Reine und unreine Ar<strong>bei</strong>tsgänge sind nach Möglichkeit in unterschiedlichen Räumen<br />

durchzuführen. Ist dies nicht möglich, muss eine zeitliche Trennung erfolgen. Nach dem<br />

jeweiligen Ar<strong>bei</strong>tsgang muss eine Reinigung und ggf. eine Desinfektion durchgeführt<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

� Alle Speisen müssen vollständig<br />

durchgegart wer<strong>den</strong> (Kerntempera-<br />

tur <strong>für</strong> die meisten Lebens<strong>mit</strong>tel mind.<br />

2 Minuten <strong>bei</strong> + 72°C). Dies muss<br />

stichprobenweise durch Messung <strong>der</strong><br />

Kerntemperatur überprüft und doku-<br />

mentiert wer<strong>den</strong>.<br />

� Auch <strong>bei</strong>m Aufwärmen von Speisen<br />

(z.B. vom Vortag) gilt diese Vorgabe.<br />

Beim anschließen<strong>den</strong> Heißhalten<br />

<strong>der</strong> Speisen muss mindestens eine Kerntemperatur von + 65°C eingehalten wer<strong>den</strong><br />

� Gegarte Speisen, die kalt serviert wer<strong>den</strong>, müssen rasch abgekühlt wer<strong>den</strong> (Kerntem-<br />

peratur von + 10°C muss nach 3 Stun<strong>den</strong> erreicht sein). Dies kann z. B. durch Abfüllung<br />

in Portionsschälchen erreicht wer<strong>den</strong>.

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