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Leitfaden für den Umgang mit Lebensmitteln bei der Schulverpflegung

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Eigenkontrollmaßnahmen<br />

20<br />

Für die durchzuführen<strong>den</strong> Ar<strong>bei</strong>ten und Kontrollmaßnahmen sind klare Zuständigkeiten zu<br />

benennen. Alle durchgeführten Eigenkontrollmaßnahmen müssen dokumentiert wer-<br />

<strong>den</strong> und die Dokumente müssen mindestens 2 Jahre lang aufbewahrt wer<strong>den</strong>. Auf Verlan-<br />

gen müssen diese Unterlagen <strong>der</strong> zuständigen Lebens<strong>mit</strong>telüberwachungsbehörde vorgelegt<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

Zu einem funktionieren<strong>den</strong> Eigenkontrollsystem gehören folgende Maßnahmen:<br />

� Die einwandfreie Beschaffenheit <strong>der</strong> Lebens<strong>mit</strong>tel ist sensorisch (Aussehen, Geruch,<br />

Geschmack) und durch Temperaturkontrollen zu überprüfen.<br />

� Die Temperatur <strong>der</strong> Kühl- und Gefriereinrichtungen ist regelmäßig zu kontrollieren.<br />

� Beim Kochen und Heißhalten von Speisen muss regelmäßig geprüft wer<strong>den</strong>, ob die ent-<br />

sprechen<strong>den</strong> Kerntemperaturen erreicht wer<strong>den</strong>. Bei Speisen, die gekühlt wer<strong>den</strong>, sind<br />

die Temperaturen ebenfalls zu kontrollieren.<br />

� Die Verpflegungseinrichtung muss regelmäßig auf Schädlingsbefall überprüft wer<strong>den</strong>.<br />

Da<strong>für</strong> ist ein Plan zu erstellen. Es muss beson<strong>der</strong>s auf Ratten, Mäuse, Fliegen, Wespen,<br />

Motten, Schaben, Silberfische und Ameisen geachtet wer<strong>den</strong>. Die Schädlingsbekämp-<br />

fung sollte durch einen Fachbetrieb durchgeführt wer<strong>den</strong>. Ein Vorsorgevertrag <strong>mit</strong> einem<br />

Fachbetrieb <strong>für</strong> Schädlingsbekämpfung ist sinnvoll.<br />

� Von <strong>den</strong> zubereiteten Speisen soll-<br />

ten zur Sicherheit <strong>für</strong> <strong>den</strong> Betrieb<br />

Rückstellproben genom-men<br />

wer<strong>den</strong>. Eine Verpflichtung zu<br />

Rückstellproben besteht <strong>bei</strong> Her-<br />

stellung erhitzter, roheihaltiger LM.<br />

Je Probe sind mindestens 100 g in<br />

sauberen Plastikschäl-chen o<strong>der</strong><br />

verschweißten Kunst-stoffbeuteln<br />

abzufüllen. Von je<strong>der</strong> Komponente<br />

muss eine eigene Probe entnom-<br />

men wer<strong>den</strong>. Die Gefäße müssen entsprechend beschriftet wer<strong>den</strong> (Probennehmer, In-<br />

halt, Datum und Uhrzeit <strong>der</strong> Herstellung). Die Rückstellproben sind mind. 7 Tage (DIN<br />

10526, Tier-LMHV) besser aber 14 Tage, tiefgekühlt aufzubewahren (Krankheitssymp-<br />

tome treten meist erst nach ein paar Tagen auf).<br />

� Die Betriebsräume, Geräte und Ar<strong>bei</strong>tsflächen sind regelmäßig zu reinigen und ggf. zu<br />

desinfizieren. Hier<strong>für</strong> ist ein Reinigungsplan und ggf. ein Plan <strong>für</strong> die Desinfektion zu

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